Radler werden immer gefährlicher......

HELP.gv.at: Scooter

Dort nach Elektro Scooter schauen.

...das gilt für "Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge".
(beachte auch das Wörtchen "vorwiegend")
Den Link "Spielen auf der Straße" anklicken, da steht dann nix mehr von "E-Scooter.

Die Leih-E-Scooter sind nach §2 Abs. 22d StVO als Fahrrad(Roller) eingestuft und nicht als "fahrzeugähnliches Kinderspielzeug" (Scooter)!
Deshalb gelten auch die Vorschriften für Radfahrer.
 
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Hi,

bmvit - Kick-, Snake- und Skateboarder, Micro-Scooter, Scooter und Sidewalker

Micro-Scooter und Scooter bestehen aus einem Trittbrett, einer Lenkstange und zwei Rädern und werden entweder durch Muskelkraft oder einen Elektro-Motor angetrieben. Diese Geräte sind als Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn einzustufen, das Fahren ist auf Gehwegen und Gehsteigen, aber auch auf kombinierten Geh- und Radwegen, Wohn- und Spielstraßen erlaubt, sofern der Fußgängerverkehr nicht übermäßig behindert wird.

Daher brauchen sie keine Bremsen und Licht.

LG Tom
 

Wie bereits erwähnt: "Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge"

Die Verwirrung liegt nicht nur in der Begrifflichkeit (Scooter-Roller) sondern auch in der Definition, wann ein "Scooter" (Kinderspielzeug) als "Roller" (Fahrrad) gilt, weil die Merkmale die Selben sind.
Der Gesetzgeber unterscheidet hier im Einzelfall, ob es sich bei dem Produkt um ein Kinderspielzeug handelt oder um ein Fahrrad.
Auch wenn die Leih- Dinger UMGANGSSPRACHLICH "E-Scooter" genannt werden, so ist der Begriff rechtlich falsch!
Auch in den AGB´s des Verleihers wird von "Fahrrädern" gesprochen und dass auch eben die entsprechenden Vorschriften zu beachten sind.
 
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was sonst?!

in der stvo steht auch "(1) Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, daß sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt "

wenn mas genau auslegt ist die nudlerei eine belästigung.
Belästigung? Du hast da was falsch verstanden. Die Poolnudel is aus Schaumstoff und wird auf‘n Packlträger gezwickt und hängt ned aus‘n Hosentürl :lol:
 
Ev solltma an eigenen E-Scooter Thread aufmachn, sonst wirds unübersichtlich.
Warum?.... E-Scooter (eigentlich ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht )ist ja auch ein Fahrrad. Passt also zum Thema. Da könn´t ma ja auch darüber motschkern. :lol:

In Wien gelten sie als Fahrräder.
Ned nur in Wien...die StVO und das KFG sind Bundesgesetze....
Und kugeln angeblich schon überall herum

"Herumkugeln" hab ich sie noch ned gesehen, im Gegensatz zu den Leihrädern.....meistens recht ordentlich abgestellt....wirklich behindert hat mich so ein Ding bis jetzt nie.
Was mich wundert ist, wie der Betreiber dafür sorgt, dass die Dinger ned gefladert werden. Offenbar sind die Roller mit einem GPS-Tracker ausgestattet.
 
Ned nur in Wien...die StVO und das KFG sind Bundesgesetze....
Laut Kurier (Link in #6256):

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Roller – wie auch beispielsweise Hoverboards – als Kleinfahrzeuge und sind somit für das Fahren auf dem Gehsteig vorgesehen. An diese Rechtsansicht des Verkehrsministeriums halten sich bis dato alle Bundesländer – außer Wien (das ist legitim, weil die Vollziehung der StVO den Ländern obliegt, Anm.). Die Bundeshauptstadt erkennt die E-Tretroller nicht als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrräder an, weshalb sie in Wien auf Radwegen zugelassen sind, aber nicht auf Gehsteigen. Überall außer in Wien dürfen die E-Roller auf Gehsteigen verkehren. Aber nur, solange keine Fußgänger gefährdet werden. Im Jänner soll allerdings eine Novelle der StVO im Parlament beschlossen werden, die das Fahren mit E-Tretrollern auf Gehsteigen nur noch im Schritttempo erlaubt.
Wer wird ab 2019 das Schritttempo kontrollieren? :mrgreen:

kann ma net vorstelln, dass des viel hilft. Bei die gstohlenen LKW ist der GPS Tracker irgendwo nach Fischamend ausser Gefecht.
Da gibt es bestimmt eine Meldung, sobald der Scooter sich dem Stadtrand nähert.
 
kann ma net vorstelln, dass des viel hilft. Bei die gstohlenen LKW ist der GPS Tracker irgendwo nach Fischamend ausser Gefecht.
Naja...ein LKW ist da schon eine fettere Beute für Profis, die auch das GPS außer Gefecht setzen können, als so ein Roller.
Und irgendwie müssen die Betreiber das Risiko eines Diebstahles einkalkuliert haben.
Was mir mehr Kummer bereitet, ist halt, dass irgendwelche Deppen korrekt abgestellte Fahrzeuge z.B. auf die U-Bahnschienen schmeißen oder sonstigen Blödsinn damit anstellen, der die Allgemeinheit gefährdet.
 
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