Radler werden immer gefährlicher......

Dann können die Radler noch extra lange Wassernudeln montieren, bevor die Maximalbreote erreicht ist :D
interessanterweise steht in der Fahrradverordnung nichts spezielles punkto Beladung/ Breite derselben. D.H. wär anzunehmen dass die 20 cm Überstand gelten, die bei KFZ unter Beachtung der Sicherheitsmassnahmen und der Notwendigkeit (unteilbare Ladung) im Gesetz stehen.

Wenn ich denke, was bei Verstössen gegen die Ladungssicherung für drakonische Strafen verhängt werden, könnt das interessant werden.
 
Und wenns, wie gerne getan, am Gehsteig radeln, dann werden sie schnell in ein Problem bekommen.
Vor allem in ein Praktisches! :lol:
Am Gehsteig radeln ist ja sowieso ned erlaubt. ...und ja...wir wissens eh!


nteressanterweise steht in der Fahrradverordnung nichts spezielles punkto Beladung/ Breite derselben.
Eh ned......weil das ist in der StVO geregelt. Habs eh schon gepostet.

Wenn ich denke, was bei Verstössen gegen die Ladungssicherung für drakonische Strafen verhängt werden, könnt das interessant werden.
Ja....ist ein Vormerkdelikt.

Ob eine Schwimmnudel, die im Packlträger eingezwickt ist, als ungesichert gilt, glaube ich nicht, da sie ja so ned verrutschen kann, wenns ordentlich eingezwickt ist.
Allerdings darf die Ladung andere Verkehrsteilnehmer, auch ned gefährden, behindern oder belästigen...…..das wäre bei einer 1,50 m abstehenden Schwimmnudel, wohl der Fall.
 
Ein Gesetz, das ganz offensichtlich nicht exekutiert wird , ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Gilt auch bei anderen Verstössen, net nur bei rücksichtslosen Stramplern.
Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht.
ABER!
Wie viele KFZ hast du schon auf dem Gehsteig fahren sehen? Z.B. Mopedfahrer?
Also ein Großteil der Fahrzeuglenker hält sich an das Verbot den Gehsteig in Längsrichtung zu befahren. Also ist das Gesetz durchaus etwas wert.
Dass sich allerdings eine bestimmte Gruppe (die Radler) oft nicht daran hält, liegt wie bereits erwähnt, an Unwissenheit (die natürlich nicht straffrei ist) und in den meisten Fällen weils ganz einfach praktisch möglich ist. So wie es für eine KFZ-Lenker z. B. ganz leicht praktisch möglich ist, erlaubte Höchstgeschwindigkeiten bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten. Wo auch nicht sofort jede Geschwindigkeitsüberschreitung exekutiert wird.
 
hast schon mal versucht, a Sondergenehmigung f Überbreite zu kriegn? Viel Glück. Es gibt kane. Ausser Panzer fürs Heer und sowas. sonst ausgeschlossen.

:cool: Nö, Ansuchen an Gemeinde oder BH stellen, je nach Streckenführung und sich um entsprechende Begleitfahrzeuge kümmern. Sonst brachterten wir nicht jedes Jahr unsern Maibaum an Ort und Stelle ohne Heerespanzer. ;) Rote Bandl am Baum und jeweils ein PKW vorne und dahinter mit Warnblinker reichen da schon.

Dann können die Radler noch extra lange Wassernudeln montieren, bevor die Maximalbreote erreicht ist :D

:lehrer: Fürn Radfahrer selber werden allgemein 0,6 m veranschlagt plus 1,5 m Poolnudel ergibt bereits Zwameterzehn! :idea:
 
interessanterweise steht in der Fahrradverordnung nichts spezielles punkto Beladung/ Breite derselben. D.H. wär anzunehmen dass die 20 cm Überstand gelten, die bei KFZ unter Beachtung der Sicherheitsmassnahmen und der Notwendigkeit (unteilbare Ladung) im Gesetz stehen.

Wenn ich denke, was bei Verstössen gegen die Ladungssicherung für drakonische Strafen verhängt werden, könnt das interessant werden.

:hmm: Schreibens in der STVO nicht von Fahrzeugen allgemein? Also alles was sich auf einer Strasse bewegt.
 
:cool: Nö, Ansuchen an Gemeinde oder BH stellen, je nach Streckenführung und sich um entsprechende Begleitfahrzeuge kümmern. Sonst brachterten wir nicht jedes Jahr unsern Maibaum an Ort und Stelle ohne Heerespanzer. ;) Rote Bandl am Baum und jeweils ein PKW vorne und dahinter mit Warnblinker reichen da schon.

I hab technische Gesamtbreite des Fahrzeugs gemeint. Die ist net diskutierbar. "Unteilbare Güter" (eucha Weihnachtsbaum) dürfens überschreiten.


:hmm: Schreibens in der STVO nicht von Fahrzeugen allgemein? Also alles was sich auf einer Strasse bewegt.

ja, wundert mi trotzdem, dass da der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen einem Tieflader und an Klapprad macht.
 
I hab technische Gesamtbreite des Fahrzeugs gemeint. Die ist net diskutierbar. "Unteilbare Güter" (eucha Weihnachtsbaum) dürfens überschreiten.


:D Du kennst unsere Allrad-Gebirgstraktor anscheinend net, beim Bundesheer gengan de scho ois Bergepanzer durch! Der nimmt den 20 Meta Baum mit'n Greifer und führt earm uns vom Wald zu unserer Vereins-Anlage :haha:
 
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