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Gast
(Gelöschter Account)
Alm Gebiet: frei laufende Tiere!
Fertig aus, Beweisführung beendet!
Bei uns sind die Gebiete mittels Zaun bzw viehsperren abgegrenzt
Fertig aus, Beweisführung beendet!
Bei uns sind die Gebiete mittels Zaun bzw viehsperren abgegrenzt

Anscheinend gab es da gar nichts, das Gericht beruft sich im Urteil auf die fehlende bauliche Trennung der Alm vom öffentlichem Grund. Drum war es grob fahrlässig dort Kühe zu halten. Es wird jetzt allerdings zu sehr aufgebauscht, politisiert und verallgemeinert, als ob jetzt alle Kühe in ganz Tirol gefährlich gehalten werden würden und dieses eine Urteil auf alle zutreffen würde. Dabei reicht ein unter Strom gesetzter Draht schon bei weitem aus.