Lärmschutz im Schlafzimmer

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wie in unseren breitengraden g.s.d. noch üblich und rechtlich geregelt hat der nachbar / haben die nachbarn den anspruch auf ruhe, nicht hingegen der ruhestörer das recht lärm zu machen.
Das schon, aber wenn man gewillt ist einen Kompromiss zu finden und die Nachbarin weder vom Mann noch vom Vermieter ernst genommen wird, wird das auch was heißen.
Die Naova hat ja geschrieben, dass sie anfangs sogar zu ihr gegangen is und gefragt hat obs Zeiten gibt wo man Staubsaugen oder lautere Dinge unterlassen sollt.

Mir is schon klar, dass es auch Nachbarn gibt, die auf alles scheißen, die ganze Nacht laut Musik hören oder Fernsehen und schlichtweg egoistisch sind. Aber die überlegen dann halt net bei einer erneuten Wohnungssuche, dass sie dicke und/oder halbwegs schalldichte Wände haben möchten weil se das Theater net nochmal haben wollen..
 
Es gibt Vorschriften betreffend Lärmschutz zwischen Wohnungen, diese variieren entsprechend den unterschiedlichen Bauordnungen. Am besten die Mindestwerte ergoogeln und den Vermieter gezielt darauf ansprechen welche Schalldämmmasse die Whg aufweist.

Auch das ist nur die halbe Wahrheit, weil ein Vermieter NICHT die jeweils aktuellsten Schallschutzbedingungen einhalten muss. Das muss er lediglich, wenn er renoviert und z.B. einen neuen Bodenbelag verlegt. Dann muss dieser neue Bodenbelag den neusten Schallschutzbetsimmungen genügen - Wände wären hiervon aber immer noch nicht betroffen. Für die gillt immer noch der Schallschutz der bei Errichtung des Gebäudes vorgegeben war.
Und war das Gebäude damals noch garnicht als reines Mietobjekt gedacht gelten auch hier nochmals andere Regelungen.
Effektiv wird man so gut wie nie gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf einen möglichst aktuellen Schallschutz haben.

Was kann man also machen, wenn man keine größeren baulichen Maßnahmen durchführen darf / will und keine Eierkartons an die Wandkleben will ?

a) Wie Wände mit einer hohen Dichte (gemauert) helfen auch massive Möbel den Schall etwas zu isolieren
b) Hochflorige Teppiche sind perfekt um Schall zu schlucken - ebenso schwere Vorhänge
c) Decke abhängen (darf dann aber nicht mit der Wand verbunden sein !) - muss man mit dem Vermieter absprechen so lange man nicht nur Stoff verwenden möchte
d) Glatte Wände, Decken etc "aufbrechen", weil glatte Flächen besonders gut Schall reflektieren und verstärken
e) Akustikabsorber - Diese können als Skulptur an Wänden befestigt werden, an Decken befestigt oder dort aufgehangen werden. Darüber hinaus gibt es diese Absorber in den verschiedensten Varianten - sei es als lamellenartige Skulptur für an die Wand, als Objekt für im Raum, oder aber ganz einfach Plattenähnlich als ein Bild (dessen Moriv man sich meist selbst aussuchen kann) für an die Wand.
 
Das schon, aber wenn man gewillt ist einen Kompromiss zu finden und die Nachbarin weder vom Mann noch vom Vermieter ernst genommen wird, wird das auch was heißen.

beim vermieter wundert's mich kaum, dem wird's wurscht sein bzw. will der vermutlich nur seine ruhe haben und der mann wird's wohl wie die meisten männer geil finden. stellt sich auch die frage wieviele etwas des lieben friedens willen schweigend hinnehmen. mich stört halt generell das prinzipiell der aufzeiger eines übels der arsch sein muss, während der verursacher der gute ist ... ;) noch dazu wenn die gegenseite keine möglichkeit hat stellung zu nehmen.
 
) Akustikabsorber - Diese können als Skulptur an Wänden befestigt werden, an Decken befestigt oder dort aufgehangen werden. Darüber hinaus gibt es diese Absorber in den verschiedensten Varianten - sei es als lamellenartige Skulptur für an die Wand, als Objekt für im Raum, oder aber ganz einfach Plattenähnlich als ein Bild (dessen Moriv man sich meist selbst aussuchen kann) für an die Wand.

Ist halt fraglich ob so etwas wirklich Abhilfe in einer hellhörigen Wohnung schafft, oder doch nur Kosmetik ist.
 
Auch das ist nur die halbe Wahrheit, weil ein Vermieter NICHT die jeweils aktuellsten Schallschutzbedingungen einhalten muss. Das muss er lediglich, wenn

Danke für die Ergänzung, ich hatte vergessen dass die Bestimmungen nur für Neubauten bzw. relevante bauliche Veränderungen anzuwenden sind.
 
Ist halt fraglich ob so etwas wirklich Abhilfe in einer hellhörigen Wohnung schafft, oder doch nur Kosmetik ist.

bei einer hellhörigen Wohnung wird Schallpegelsenkung durch raumakustische Maßnahmen wohl nicht genügen. Darum sollte die Schalldämmung im groben O.K. sein und zusätzliches kann man dann noch mit (etwas) RaumAkustik kompensieren ;)
 
Bei einer massiven Wand (Beton bzw. Ziegel) sollten sich allgemein eher weniger Probleme ergeben, aber besonders in Altbauten kann es auch da zu Problemen kommen (kann man bei der Besichtigung schon beachten, klopfen).
In eurem Fall geht es "nur" um den Luftschall. Wie schon einige vor mir angemerkt haben, mit einer vorgesetzen Schalltrennwand sollte dem jedenfalls Abhilfe geschafft werden. Dadurch verliert ihr ca. 10 cm vom Raum, aber wenn diese richtig gemacht wird, habt ihr damit dann keine Probleme mehr. Dafür braucht man keine Baubewilligung (auch keine Bauanzeige (sic! Wien!)) und auch nicht zwingend die Zustimmung vom Vermieter, weil diese beim Auszug wieder entfernt werden kann (bzw. wenn es der Vermieter verlangt auch muss. Damit würde ich jedenfalls rechnen, weil er sonst vom nächsten Mieter tatsächlich weniger Miete verlangen dürfte). Ich würde mit dem Vermieter aber trotzdem darüber sprechen.) Die Kosten wirst du selbst tragen müssen, weil so teuer ist das nicht, dass sich deswegen ein Rechtsstreit auszahlt, selbst wenn die Normen nicht ganz eingehalten werden sollten (was bei neuen Wohnungen aber praktisch nie vorkommt, wenn es keinen Pfusch gegeben hat).
Fenster darf man auch nicht ganz ausser Acht lassen, werden in deinem Fall aber nicht wirklich kritisch sein.

Grobkostenschätzung: Materialkosten ca. 15 Eur/m2 Wandfläche, Montage (inkl. Nebenleistungen): ca. 25 Eur/m2 (+/- 30% je nach System und örtlicher Gegebenheit)
Beispiel: Schlafzimmer, Länge der Schlafzimmerwand zum Nachbarn: 4,5m, Raumhöhe 2,50m -> ca. 170 Eur bei Selbstbau oder ca. 450 Eur bei Fachfirma inkl. Einbau.
Das sind jetzt bitte nur Richtwerte, aber damit einmal weisst, in welcher Größenordnung du da denken musst.


Für eine genauere Berechnung wäre natürlich ein Lokalaugenschein oder zumindest eine Höhrprobe erforderlich...:D:rofl:
 
Ist halt fraglich ob so etwas wirklich Abhilfe in einer hellhörigen Wohnung schafft, oder doch nur Kosmetik ist.

Wie bei allen aufgeführten Maßnahmen kann man als Laie wohl kaum genau vorraussagen wie groß die Wirkung ist, aber eine wirkung wird es definitiv haben.

Letztendlich ist es ja nur eine kleinere Variante als der Vorschlag vorgesetzten Schalltrennwand. Die "Bilder" bzw Elemente werden entkoppelt an der Wand befestigt und verhindern, dass Schall somit in diesem Bereich direkt auf den fraglichen Bereich fällt.

Wie groß die Wirkung ist ist fraglich, aber es ist eine Möglichkeit die man ja auch mit anderen kombinieren kann und zudem eine zu der man vermutlich eher die Zustimmung des Vermieters erhält als zum Einziehen einer permanenten zusätzlichen Wand.
 
Such dir eine Wohnung wo auch ein Puff im Haus ist. Billigere Miete und kein Streit
Bei den Argumenten sind die Wohnungen bestimmt sehr begehrt :/

weil's mir schon ein paar mal auffällt dass auch der nachbarin der schwarze peter zugeschoben wird, sollte man schon mal generell festhalten: wie in unseren breitengraden g.s.d. noch üblich und rechtlich geregelt hat der nachbar / haben die nachbarn den anspruch auf ruhe, nicht hingegen der ruhestörer das recht lärm zu machen.
Hängt wohl auch davon ab was man als Lärm empfindet, für sie sind das schon Alltagsgeräusche. Genauso wie man den Anspruch auf Ruhe hat, hat man auch Anspruch in seiner Wohnung zu leben.

Ich habe nie behauptet, dass sie die Böse ist - aber irgendetwas stimmt mit ihr bzw. ihrem Leben nicht, das ist mehr als offensichtlich bei dem was sie veranstaltet.
Meine Vermutung sind (postnatale) Depressionen, sie hat vor einem Jahr ihr erstes Kind bekommen.



Aber wie auch immer, wir waren heute bei einer Genossenschaft. Ich habe nach dem Schallschutz gefragt und man sagte mir, dass die Wohnungen durch 2x10 dicke Mauern getrennt sind und zwischen diesen Mauern ist noch eine Isolationsschicht angebracht. Und auch beim Fußboden ist zwischen zwei Betonplatten eine Isolationsschicht.
Das Blöde ist nur, dass die Wohnungen erst im Dezember 2017 bezugsfertig sind.
Na ja, wir sind weiterhin auf der Suche, haben uns aber für diese Wohnung schon eingetragen.
 
Wie bei allen aufgeführten Maßnahmen kann man als Laie wohl kaum genau vorraussagen wie groß die Wirkung ist, aber eine wirkung wird es definitiv haben.

Letztendlich ist es ja nur eine kleinere Variante als der Vorschlag vorgesetzten Schalltrennwand. Die "Bilder" bzw Elemente werden entkoppelt an der Wand befestigt und verhindern, dass Schall somit in diesem Bereich direkt auf den fraglichen Bereich fällt.

Wie groß die Wirkung ist ist fraglich, aber es ist eine Möglichkeit die man ja auch mit anderen kombinieren kann und zudem eine zu der man vermutlich eher die Zustimmung des Vermieters erhält als zum Einziehen einer permanenten zusätzlichen Wand.

Die Wirkung läßt sich errechnen. Habe selbst eine Analyse durchgeführt, dass ich schon einen um "nur" 3 dB erhöhten Schalldurchgang als stören empfinde.

Ein paar Bilder / Akustikelemente darf man ohne Fragen montieren. Wenn man ohne Fragen eine Akustikdecke installiert dann sollte man beim Auszug damit rechnen, dass man diese demontieren muss und auch die Decke neu malen muss. Also auch ein kalkulierbarer Aufwand.
 
und zudem eine zu der man vermutlich eher die Zustimmung des Vermieters erhält als zum Einziehen einer permanenten zusätzlichen Wand.

Unzureichender Schallschutz ist ein baulicher Mangel und sollte vom Vermieter behoben werden. Ansonsten wäre es Grund zu einer angemessenen Mietminderung und u.U. auch eine Berechtigung zur Selbsthilfe und Aufrechnung mit der Miete.
 
Dafür braucht man keine Baubewilligung (auch keine Bauanzeige (sic! Wien!)) und auch nicht zwingend die Zustimmung vom Vermieter, weil diese beim Auszug wieder entfernt werden kann (bzw. wenn es der Vermieter verlangt auch muss. Damit würde ich jedenfalls rechnen, weil er sonst vom nächsten Mieter tatsächlich weniger Miete verlangen dürfte).

Ich habe keine Ahnung was genau du mit " Schalltrennwand" meinst, aber wenn hier mehr gemeint ist als Elemente die einfach vor die Wand gestellt werden sollen oder an jener befestigt werden sollen garantiere ich dir, dass es der Genehmigung durch den Vermieters bedarf,weil es sich um einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Und diese sind fast ausnahmslos Zustimmungspflichtig !

Was den Mietminderung oder auf was auch immer du anspielen möchtest betrifft so ist die Aussage schlichtweg falsch. So lange die betroffene Wand nicht im Zuge einer Renovierung heraus gerissen und neu eingezogen wird gelten für sie die Schallschutzbestimmungen des ursprünglichen Baujahrs.
 
Wenn sich diese Idee fortsetzt, gibt es in Häusern in denen ein Puff betrieben wird, bald
keine freien Wohnungen mehr. Aber oft mieten sich die Mädchen selbst in dem Haus ein,
um gleich bei der Hand zu sein.:haha:

ergo
Frau in Mietwhg im Haus mit Puff = Hausangestellte :undweg:
Mann in Mietwhg im Haus mit Puff ist dann wohl Hausgast :hahaha:
 
Unzureichender Schallschutz ist ein baulicher Mangel und sollte vom Vermieter behoben werden. Ansonsten wäre es Grund zu einer angemessenen Mietminderung und u.U. auch eine Berechtigung zur Selbsthilfe und Aufrechnung mit der Miete.

Unzureichender Schallschutz ist wirklich ein Grund für eine Mietminderung, allerdings gelten wie hier schon x-mal gesagt die Schallschutzbestimmungen des Baujahrs bzw für einzelne Elemente dann die Vorschriften der jeweiligen Renovierung wo sie eingebaut wurden.

Und du kannst gerne einmal schauen wie 'streng' die Schallschutzbestimmungen vor 20 oder noch mehr Jahren waren....
 
Ich habe keine Ahnung was genau du mit " Schalltrennwand" meinst, aber wenn hier mehr gemeint ist als Elemente die einfach vor die Wand gestellt werden sollen oder an jener befestigt werden sollen garantiere ich dir, dass es der Genehmigung durch den Vermieters bedarf,weil es sich um einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Und diese sind fast ausnahmslos Zustimmungspflichtig !

Was den Mietminderung oder auf was auch immer du anspielen möchtest betrifft so ist die Aussage schlichtweg falsch. So lange die betroffene Wand nicht im Zuge einer Renovierung heraus gerissen und neu eingezogen wird gelten für sie die Schallschutzbestimmungen des ursprünglichen Baujahrs.

eine Schallschutz-Vorsatzschale in eine Whg ohne Berechtigung einzubauen wäre zu riskieren. Man sollte sich nur dessen bewußt sein dass man diese beim Auszug wieder entfernen muß.
Charmante Lösung: mit dem Vermieter abklären und vielleicht die Materialkosten zu erbetteln. Fachmännischen Rat einholen bitte nicht vergessen!
 
Und du kannst gerne einmal schauen wie 'streng' die Schallschutzbestimmungen vor 20 oder noch mehr Jahren waren....

Vor 20 Jahren dürfte kein Problem sein. Bei 50 und mehr schon eher. Aber diese Wohnungen werden mittlerweile als "modernisierter Altbau/ Wohnraum " angeboten. Und da gehört dann neben Zweifachverglasung auch ein den heutigen Anspruchen an die Wohnqualität angemessener Schallschutz dazu. Z.B. auch Trittschalldämmung.
 
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