Es gibt Vorschriften betreffend Lärmschutz zwischen Wohnungen, diese variieren entsprechend den unterschiedlichen Bauordnungen. Am besten die Mindestwerte ergoogeln und den Vermieter gezielt darauf ansprechen welche Schalldämmmasse die Whg aufweist.
Auch das ist nur die halbe Wahrheit, weil ein Vermieter NICHT die jeweils aktuellsten Schallschutzbedingungen einhalten muss. Das muss er lediglich, wenn er renoviert und z.B. einen neuen Bodenbelag verlegt. Dann muss dieser neue Bodenbelag den neusten Schallschutzbetsimmungen genügen - Wände wären hiervon aber immer noch nicht betroffen. Für die gillt immer noch der Schallschutz der bei Errichtung des Gebäudes vorgegeben war.
Und war das Gebäude damals noch garnicht als reines Mietobjekt gedacht gelten auch hier nochmals andere Regelungen.
Effektiv wird man so gut wie nie gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf einen möglichst aktuellen Schallschutz haben.
Was kann man also machen, wenn man keine größeren baulichen Maßnahmen durchführen darf / will und keine Eierkartons an die Wandkleben will ?
a) Wie Wände mit einer hohen Dichte (gemauert) helfen auch massive Möbel den Schall etwas zu isolieren
b) Hochflorige Teppiche sind perfekt um Schall zu schlucken - ebenso schwere Vorhänge
c) Decke abhängen (darf dann aber nicht mit der Wand verbunden sein !) - muss man mit dem Vermieter absprechen so lange man nicht nur Stoff verwenden möchte
d) Glatte Wände, Decken etc "aufbrechen", weil glatte Flächen besonders gut Schall reflektieren und verstärken
e) Akustikabsorber - Diese können als Skulptur an Wänden befestigt werden, an Decken befestigt oder dort aufgehangen werden. Darüber hinaus gibt es diese Absorber in den verschiedensten Varianten - sei es als lamellenartige Skulptur für an die Wand, als Objekt für im Raum, oder aber ganz einfach Plattenähnlich als ein Bild (dessen Moriv man sich meist selbst aussuchen kann) für an die Wand.