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Verwaltungsrecht = Beweislast beim Angezeigten, du musst beweisen, dass es nicht so war/ist.
Und du bist - wie du andeutest - Polizeibeamter?
Die Beweislast, dass ein Beschuldigter das Tatbild einer Verwaltungsübertretung gesetzt hat, liegt bei der Behörde.
Lediglich für das Verschulden bei Ungehorsamkeitsdelikten liegt die Beweislast beim Beschuldigten.