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Gast
(Gelöschter Account)
Auszug aus Wikipedia
Änderung des ORF-Gesetzes
Die durch das Erkenntnis des VwGH von September 2008 (siehe oben) entstandene Gesetzeslücke wurde im Dezember 2011 mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ im Parlament durch Ergänzung des § 31 Abs. 10 ORF-Gesetz geschlossen, die mit 1.Jänner 2012 in Kraft tritt.[14] Damit wird die Entrichtung des ORF-Programmentgelts, das Bestandteil der Rundfunk- und Fernsehgebühren ist, jedenfalls auch dann wieder fällig, wenn am Standort die Versorgung mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks terrestrisch, analog oder über DVB-T gegeben ist und ein empfangsbereites Gerät bereitgehalten oder betrieben wird. Dies nach Schließung der Lücke selbst dann wieder, wenn mit dem Gerät die ORF-Programme nicht empfangen werden können.
Begründet wurde der Initiativantrag der Nationalratsabgeordneten Josef Cap (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP) zur Gesetzesänderung damit, dass
Mit der Ergänzung in § 31 Abs. 10 [ ] klargestellt [wird], dass ein Rundfunkteilnehmer (das ist jedermann, der an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG betreibt oder betriebsbereit hält) dann jedenfalls zur Zahlung des ORF-Programmentgelts verpflichtet ist, wenn sein Standort mit den ORF-Programmen nach § 3 Abs. 1 terrestrisch analog oder digital im Format DVB-T versorgt wird.[15]
also ich finde das eine bodenlose Frechheit, ich habe seit jahren keine ORF Fernsehen geschaut bzw. hatte ich auch nie die möglichkeit es zu empfangen, jetzt wird das gesetz geändert und jeder wird dazu genötigt zu bezahlen...
gibts da keine möglichkeit mehr aus den fängen rauszukommen, mich regt das echt so auf noch dazu wo die information bei mir erst 3 wochen später angekommen ist und man bei der gis auch nicht mal ein nachträgliches kundigungsrecht einräumt..
ich würde gern eine aktion starten und mal ein paar LKW fuhren fernseher vor den parteizentralen der roten und schwarzen vorbeibringen....dieses pack
Änderung des ORF-Gesetzes
Die durch das Erkenntnis des VwGH von September 2008 (siehe oben) entstandene Gesetzeslücke wurde im Dezember 2011 mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ im Parlament durch Ergänzung des § 31 Abs. 10 ORF-Gesetz geschlossen, die mit 1.Jänner 2012 in Kraft tritt.[14] Damit wird die Entrichtung des ORF-Programmentgelts, das Bestandteil der Rundfunk- und Fernsehgebühren ist, jedenfalls auch dann wieder fällig, wenn am Standort die Versorgung mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks terrestrisch, analog oder über DVB-T gegeben ist und ein empfangsbereites Gerät bereitgehalten oder betrieben wird. Dies nach Schließung der Lücke selbst dann wieder, wenn mit dem Gerät die ORF-Programme nicht empfangen werden können.
Begründet wurde der Initiativantrag der Nationalratsabgeordneten Josef Cap (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP) zur Gesetzesänderung damit, dass
Mit der Ergänzung in § 31 Abs. 10 [ ] klargestellt [wird], dass ein Rundfunkteilnehmer (das ist jedermann, der an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG betreibt oder betriebsbereit hält) dann jedenfalls zur Zahlung des ORF-Programmentgelts verpflichtet ist, wenn sein Standort mit den ORF-Programmen nach § 3 Abs. 1 terrestrisch analog oder digital im Format DVB-T versorgt wird.[15]
also ich finde das eine bodenlose Frechheit, ich habe seit jahren keine ORF Fernsehen geschaut bzw. hatte ich auch nie die möglichkeit es zu empfangen, jetzt wird das gesetz geändert und jeder wird dazu genötigt zu bezahlen...
gibts da keine möglichkeit mehr aus den fängen rauszukommen, mich regt das echt so auf noch dazu wo die information bei mir erst 3 wochen später angekommen ist und man bei der gis auch nicht mal ein nachträgliches kundigungsrecht einräumt..
ich würde gern eine aktion starten und mal ein paar LKW fuhren fernseher vor den parteizentralen der roten und schwarzen vorbeibringen....dieses pack