war aber die antwort auf dein posting davor.
In dem Posting gings aber ned um normale Fahrräder, sondern um die E-Bikes und die Schwierigkeiten den Nachweis zu erbringen , dass das Fahrzeug manipuliert worden ist.......
Das Straßenaufsichtsorgan vulgo Kieberer kann zwar mittels Messgerät feststellen, dass das E-Bike schneller als die Bauartgeschwindigkeit von 25 Km/h unterwegs war, aber nicht ob diese Geschwindigkeit durch Manipulation der Software des Motors oder durch andere Umstände, die vom Radfahrer mal behauptet worden sind, zustande gebracht worden ist. Natürlich ist es nicht grade sehr plausibel mit bloßem dazustrampeln auf eine Geschwindigkeit von 50 Km/h zu kommen...eventuell auf einem Gefälle, wenn natürlich die Messung auf diesem Gefälle erfolgte. Wenn der Kiberer keine Möglichkeit hat, den § 58 KFG (Prüfung vor Ort und Stelle)anzuwenden und die tatsächliche Leistung des E-Motors mittels eines geeichten Messgerätes zu ermitteln , dann kann er dich nur mal anzeigen., da es sich hier um ein Delikt handelt bei dem kein Organmandat mehr ausgestellt werden darf, sondern eine Anzeige erstellt werden muss und der zustände Verkehrsjurist darüber entscheidet.
Darauf hin wird der E-Biker mal von der zuständigen Behörde eine Vorladung für eine Überprüfung gemäß §57 Abs.8 bekommen....also ab in die Landesprüfanstalt. Dort kann man dann feststellen, ob das Ding tatsächlich frisiert ist und die Behauptungen des Radfahrers schwarz auf weiß widerlegen. Allerdings wird der Radfahrer bevor er in die Prüfanstalt fährt, den E-Motor mittels Software relativ einfach wieder zurücksetzen und die Prüfanstalt kann sich brausen gehen.
Was noch möglich wäre, dass ein Verkehrsjurist vor Ort und Stelle ist, der den Radfahrer, wenn die Überprüfung vor Ort nicht möglich ist, den Radfahrer unter Aufsicht sofort zur Prüfstelle schicken kann.
geh einfach den link von gogo lesen. da steht alles drin. .
Da steht aber nix drin, ob es möglich ist ein Pedelec auf 50 Km/h zu bringen.........