Straßenstrich zivilpolizei im stuwer

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Thai experte wer sonst ? Langsam solltest du wissen , dass ich es nur höchst ungern ( wenn nicht anders möglich ) im Park mache und nie im Auto . Ich benütze das von dir verschmähte und noch immer offene € 10,- Hotel in der Stuwerstrasse 7 . Wenn ich jetzt wie von dir geschildert z.B. aus dem Club 9 komme der halt 5 meter von der Schule Max Winterplatz entfernt ist : Na und ? Was will die Polizei von mir ? Es gibt keinen § der mir unentgeltlichen !!! Geschlechtsverkehr verbietet . Ausweisen muß ich mich als Österreicher seit ende der Besatzungszeit 1955 nicht mehr . Der Herr Polizist soll mir den § nennen auf den sich sein Ansinnen bezieht . Verdacht auf entgeltlichen Geschlechtsverkehr in einer Schutzzone ? ( da 5 meter von der Schule ) Einen Annahme § gibt es auch nicht mehr . Wenn beide ( Sie und ich ) sagen es war kein Geld im Spiel gibt es keinen !! Grund die Personalien aufzunehmen . Ich zeige keinen Ausweis . Zwangsmasnahmen ? Er wird sich hüten . UVS heißt da das Zauberwort . Unabhängiger Verwaltungssenat . Er darf es nicht und wenn dann dieses Zauberwort fällt : Beschwerde beim UVS , will er keinen Ausweis mehr sehen .


nach deinen halbstarken aussagen würde ich dir einmal wirklich wünschen, dass du dich weigerst, wenn dich die polizei nach einem ausweis fragt.

wie um alles in der welt sollten die denn sonst feststellen können, dass du österreicher bist? hast du das eintätowiert?
 
Wien 0123 hat recht. Die Äußerungen sind nicht halbstark, sondern zeugen von einer gewissen Kenntnis der österreichischen Rechtsordnung.
 
Wien 0123 hat recht. Die Äußerungen sind nicht halbstark, sondern zeugen von einer gewissen Kenntnis der österreichischen Rechtsordnung.


was ist unter einer "gewissen" kenntnis der österreichischen rechtsordnung zu verstehen?

tatsache ist jedenfalls, dass es in österreich eine ausweispflicht für ausländer gibt. und jetzt frage ich dich, wie willst du ohne ausweis beweisne, dass du österreicher bist? durch markige sprüche im favoritner dialekt etwa? :fragezeichen:

du musst als österreicher also keinen ausweis herzeigen, aber du bist verpflichtet angaben über deine personalien zu machen. die werden dann sofort mit zentralen dateien abgeglichen.

also groß zu sagen: "wer ich bin geht euch nichts an" würde ich niemanden empfehlen ......
 
also groß zu sagen: "wer ich bin geht euch nichts an" würde ich niemanden empfehlen ......

das ist richtig, ich ging mal von einem fest in stark betrunkenem zustand in schlangenlinie über den gehsteig bis mich ein polizist anhielt und nach einem ausweis fragte , ich hatte keinen dabei und wurde festgenommen :(
 
Rechte der Polizei bzw. Justiz:
AUSKUNFT verlangen bzw. Fragen stellen darf die Polizei laut Gesetz nur, wenn sie glaubt, du könntest Hinweise über eine Gefährdung oder eine Gefahrenquelle geben. Dementsprechend muss auch die Frage formuliert sein.

Eine AUSWEISKONTROLLE darf vonder Polizei aus folgenden Gründen durchgeführt werden: wenn aufgrund von bestimmten Tatsachen anzunehmen ist, du stehst im Zusammenhang mit einer Straftat, du könntest Auskunft über eine Straftat geben, du seist ein/e abgängige/r Minderjährige/r, ein entflohener Häftling oder ein/e psychisch Kranke/r, die/der andere gefährdet. Wenn der Verdacht besteht, an deinem momentanen Aufenthaltsort passieren gerade Straftaten, halten sich gerade flüchtige Straftäter/innen, verdächtige Personen oder Personen ohne Auftenthaltsbewilligung auf. Dies sind die Gründe, die im Gesetz aufgezählt sind. Logisch, dass sich immer ein Grund für eine Ausweiskontrolle finden oder behaupten lässt, es geht aber darum, dass die Polizei, wenn du sie danach fragst, dir einen Grund für die Kontrolle nennen muss, also auch die „bestimmten Tatsachen“ aufgrund derer sie dich kontrolliert. Antworten wie „Routinekontrolle“ reichen nicht aus. Du kannst im Gegenzug die Dienstnummer verlangen, die dir schriftlich ausgehändigt werden muss. Du musst den Ausweiss herzeigen, Vor- und Nachnamen, Meldeadresse und Geburtsdatum nennen – und sonst nichst. Einen Ausweis solltest du immer dabei haben, da du sonst zur Identitätsfeststellung mitgenommen werden kannst.
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Hier mal ein paar Gründe für eine Ausweiskontrolle. Findet sich auch alle schön aufgelistet im POLIZEIBEFUGNISGESETZ.

Jetzt sag mir nochmal du verweigerst das Vorzeigen eines Ausweises. Die Ausrede "Ich hab keinen mit" geht sicher (ist in Österreich im Vergleich zu Deutschland auch nicht Pflicht), allerdings ziehst das ganze dann nur in die Länge. Mitfahren auf die Wache, Anfrage ans Melderegister, etc. Die Zeit wartest halt dann.

Wennst frech und pampfig wirst, wünsch ich dir viel spaß. Der liebe Herr Polizist nennt dir sicher genügend §§, die als Rechtsgrundlage für sein Handeln gelten.

Gründe für eine Ausweiskontrolle finden sich genügend, da bringt dir auch dein unabhängiger Verwaltungssenat nix, solang alles rechtlich abgesichert seitens der Polizei gemacht wird.
 
Ich kann dir sogar ein konkretes Beispiel von verweigerter Ausweisleistung geben . Vor 2 Jahren fuhren wir ( ein Mercedes Bus mit 8 Arbeitern ) nach Stockerau . Ich war der einzige Österreicher . Polizeikontrolle . Warum ? Irgendetwas mit Ausländern . Meine Frage : Dann brauchen sie meinen Ausweis eh nicht . Der Offizier bestätigte den Fragenden Blick des Gendamerie Beamten . Fertig . Die anderen 7 wurden kontrolliert . Ebenso in einen Afrikanischen Restaurant . Na ja da war es leicht mich als Nichtafrikaner zu erkennen . Egal , es gibt den § nicht der mich dazu verpflichtet . Das ist der Punkt . Warum wollen sie meinen Ausweis sehen ? Kontrolle ? Sagen sie mir bitte den § auf den sich ihr Ansuchen stützt . Es gibt ihn nicht . Das hat alles nichts mit Härte etc. zu tun sondern mit meinen Staatsbürgerlichen Rechten . Ja . Auch die gibt es . Diese sollte man nicht so einfach , um den lieben Frieden willen - oder so , aufgeben . Manchmal muß man auf die Bequemlichkeit verzichten und sich auf die Füße stellen .
 
Neulich Fahrzeugkontrolle auf der Reichsbrücke. Polizistin: Ihren Zulassungsschein, Führerschein, Ausweis bitte? Und das Pickerl hat sie kontrolliert und mich blasen lassen. Leider hat sie das nicht gemacht:mrgreen: So der Personalausweis war dann rechtswidrig???
 
Ich kann dir sogar ein konkretes Beispiel von verweigerter Ausweisleistung geben . Vor 2 Jahren fuhren wir ( ein Mercedes Bus mit 8 Arbeitern ) nach Stockerau . Ich war der einzige Österreicher . Polizeikontrolle . Warum ? Irgendetwas mit Ausländern . Meine Frage : Dann brauchen sie meinen Ausweis eh nicht . Der Offizier bestätigte den Fragenden Blick des Gendamerie Beamten . Fertig . Die anderen 7 wurden kontrolliert . Ebenso in einen Afrikanischen Restaurant . Na ja da war es leicht mich als Nichtafrikaner zu erkennen . Egal , es gibt den § nicht der mich dazu verpflichtet . Das ist der Punkt . Warum wollen sie meinen Ausweis sehen ? Kontrolle ? Sagen sie mir bitte den § auf den sich ihr Ansuchen stützt . Es gibt ihn nicht . Das hat alles nichts mit Härte etc. zu tun sondern mit meinen Staatsbürgerlichen Rechten . Ja . Auch die gibt es . Diese sollte man nicht so einfach , um den lieben Frieden willen - oder so , aufgeben . Manchmal muß man auf die Bequemlichkeit verzichten und sich auf die Füße stellen .

lies dir doch mal das polizeibefugnisgesetz durch und schreib dann nochmal bitte.

routineausweiskontrollen sind vom recht nicht gedeckt, da hast du recht. bei begründetem verdacht (genügend beispiele solltest du in meinem vorigen posting ja gefunden haben), kann jederzeit ein ausweis verlangt werden. vielleicht sagt dir ja der begriff "gefahr im verzug" etwas.

nur weil der beamte von dir keinen ausweis sehen wollte, hat das noch lange nix mit "verweigerter" ausweisleistung zu tun.

wenn aufgrund von bestimmten Tatsachen anzunehmen ist, du stehst im Zusammenhang mit einer Straftat, du könntest Auskunft über eine Straftat geben, du seist ein/e abgängige/r Minderjährige/r, ein entflohener Häftling oder ein/e psychisch Kranke/r, die/der andere gefährdet. Wenn der Verdacht besteht, an deinem momentanen Aufenthaltsort passieren gerade Straftaten, halten sich gerade flüchtige Straftäter/innen, verdächtige Personen oder Personen ohne Auftenthaltsbewilligung auf. Dies sind die Gründe, die im Gesetz aufgezählt sind.
 
ein führerschein ist ein ausweis, also ist kein personalausweis mehr notwendig.
@ wiener0123 ich freue mich für dich wenn du deine ankündigungen gerade im 2ten bezirk zu den polizisten machst.
1., wie schon erwähnt es lässt sich imme ein grund für eine ausweiskontrolle finden, denn irgendjemand der zur fandung ausgeschrieben ist hat gewissen ähnlichkeit mit dir und der ist im polzeicomputer in der heutigen zeit schnell zu finden
2., es komme beim GV oder F nicht darauf an ob du bezahlt oder es gratis bekommst, sobald man dir zusehen kann ist es eine störung der öffentlichen ordnung, daher verboten und schwupdi wupp du bist auf einmal verpflichtet einen ausweis bei dir zu haben, außer die frau kenn alle deine daten und sie hat einen ausweis mit.
3., sobald du mit deinem auto unterwegs bist mußt du einen führerschein herzeigen - also einen ausweis.
und das ganze könnte man jetzt mit 4., 5., usw fortführen.

und eine drohung mit dem UVS sieht so ziehmlich jeder polizist mit einem lächeln entgegen. glaub mir, damit kann du maximal einem polizeischüler drohen und der hat meist einen ältern kollegen mit-also wieder nix mit drohung.
 
Thai experte wer sonst ? Langsam solltest du wissen , dass ich es nur höchst ungern ( wenn nicht anders möglich ) im Park mache und nie im Auto . Ich benütze das von dir verschmähte und noch immer offene € 10,- Hotel in der Stuwerstrasse 7 . Wenn ich jetzt wie von dir geschildert z.B. aus dem Club 9 komme der halt 5 meter von der Schule Max Winterplatz entfernt ist : Na und ? Was will die Polizei von mir ? Es gibt keinen § der mir unentgeltlichen !!! Geschlechtsverkehr verbietet . Ausweisen muß ich mich als Österreicher seit ende der Besatzungszeit 1955 nicht mehr . Der Herr Polizist soll mir den § nennen auf den sich sein Ansinnen bezieht . Verdacht auf entgeltlichen Geschlechtsverkehr in einer Schutzzone ? ( da 5 meter von der Schule ) Einen Annahme § gibt es auch nicht mehr . Wenn beide ( Sie und ich ) sagen es war kein Geld im Spiel gibt es keinen !! Grund die Personalien aufzunehmen . Ich zeige keinen Ausweis . Zwangsmasnahmen ? Er wird sich hüten . UVS heißt da das Zauberwort . Unabhängiger Verwaltungssenat . Er darf es nicht und wenn dann dieses Zauberwort fällt : Beschwerde beim UVS , will er keinen Ausweis mehr sehen .

Und gleich fühlt sich der "Wiener" persönlich verletzt - obwohl ich sachlich geblieben bin und versucht habe, hier öffentlich keine Meinungsverschiedenheit auszutragen - und lässt eine oder mehr abfällige Bemerkungen los....bist ja immer bestens informiert...über die Lage im Stuwer inklusive Besitzrechte, Gesetzeslagen, etc.

Es ist immer wieder gut zu wissen einen sooo informierten Mann in diesem Plenum zu kennen und sich dessen Rat hier einzuholen....es stellt sich jedoch die Frage, ob die "Wiener" Infos immer für bare Münze genommen werden sollen...ich hoffe die Mitstreiter und vor allem Leser in diesem Forum tun es nicht, denn auch ein "harter Bursche" ist verletzbar...das sollte man nie vergessen....

Weiters ist nicht immer alles so locker wie vom "Wiener" beschrieben, meine lieben Leser - es ist m.E. immer besser doch ein wenig höflich und kooperativ mit der Exekutive in Einklang zu sein, d.h. doch nicht gleich das Mädchen reinzureiten - nein, einfach nur höflich und sachlich Stellung zu beziehen...nicht mehr und nicht weniger...zumindest ist dies die Erfahrung meiner letzen Jahrzehnte...

Aber selbstverständlich bleibt es jedem überlassen, seinen persönlichen Weg zu wählen...dem "Wiener" wünsche ich jedenfalls mal so eine Kontrolle, seis wenn er mit einem Mädchen aus dem Hotel kommt oder wohin auch immer mit ihr geht ... da wird er wohl mal den Tatsachen ins Auge sehen müssen - lockere Sprüche alleine sind dann meist zu wenig...nicht nur hier theoretisieren....das ist ein bisserl zu wenig als sachliche Grundlage und Info für die Leser diese Forums.

Und letztendlich geht es doch darum - und nur darum - gegenseitige Erfahrungen auszutauschen um dem - ich darf es mal hier als Hobby bezeichnen - weiterhin zu frönen .... :)
 
wenn aufgrund von bestimmten Tatsachen anzunehmen ist, du stehst im Zusammenhang mit einer Straftat, du könntest Auskunft über eine Straftat geben, du seist ein/e abgängige/r Minderjährige/r, ein entflohener Häftling oder ein/e psychisch Kranke/r, die/der andere gefährdet. Wenn der Verdacht besteht, an deinem momentanen Aufenthaltsort passieren gerade Straftaten, halten sich gerade flüchtige Straftäter/innen, verdächtige Personen oder Personen ohne Auftenthaltsbewilligung auf. Dies sind die Gründe, die im Gesetz aufgezählt sind.

Dein erster und mein vorheriger Artikel haben sich leider gekreuzt . Nun zu diesen Posting : Sooo einfach ist es für die Polizei nicht jeden einfach als minderjährigen , drogensüchtigen Ausbrecher hinzustellen der psychisch Krank ist . Wenn z.B. eine Lokalkontrolle durchgeführt wird : Verdacht auf illegalle Prostitution . Ich zahle nicht , bin Österreicher . Fertig . Da ziehen dann deine Beispiele nicht . Mit dem UVS schreckt man nicht nur Polizeischüler . Das wollen uns die Herren glauben machen . Tatsache ist , das solange das Verfahren läuft der Gute nicht befördert wird . Wer will das schon ? Ein Verfahren dauert in Österreich lange . Ich gebe hier ein Beispiel das allgemein verständlich sein soll : Am Zebrastreifen hat der Fußgänger Vorrang . Ich erzwinge mir den Vorrang auch immer . Bis jetzt haben die Autos auch immer eine Notbremsung gemacht . Bis jetzt .... Ich bin ja im Recht . Das wird das alles Verständlich machen . Als Staatsbürger bin ich im Recht . Nur leben wir in einen Rechtsstaat das heißt der Staat hat immer Recht . Nur sollten wir es ihm nicht sooo einfach machen . Man verschenkt keine Bürgerrechte . Noch dazu wo wir in Österreich so wenig haben .
 
Ich gebe hier ein Beispiel das allgemein verständlich sein soll : Am Zebrastreifen hat der Fußgänger Vorrang . Ich erzwinge mir den Vorrang auch immer . Bis jetzt haben die Autos auch immer eine Notbremsung gemacht . Bis jetzt .... Ich bin ja im Recht . .

Hoffentlich kein gut gemeinter Rat...denn irgendwann liegt man:down: auf der Strasse und steht dann vielleicht nicht mehr auf...ob es dann noch etwas nützt, wenn man im Recht war...m.E. nicht.... :(
 
Auch die Polizei hat in unserem Staat gewisse Pflichten einzuhalten. Der UVS ist sicherlich ein gutes Instrument seine Rechte als Staatsbürger bei Ämtern und Behörden einzumahnen, nur wissen das leider viel zu wenige!

Konfrontationskurs mit den "Kieberern" wird sicher nix bringen, ausser Problemen. Aber man kann ihnen schon auch höflich klar machen, dass nicht alles und jeder Verdacht reingeht, ausser man wird tatsächlich auf frischer Tat dabei ertappt!

Weiters ist der Nachweis von illegaler Prostitution gar nicht mal so ein leichter, wenn er lediglich auf Verdacht beruht. Genausogut, könnte man den Herrn Beamten nämlich dann verdächtigen, seiner hübschen Begleiterin vielleicht einen fünf Euro Schein für eine nette "Blasnummer" im verrosteten Jetta zugesteckt zu haben...etc.

Personalausweise haben in Österreich gar nicht so viele Menschen, war bei uns einfach nie in "Mode"! Die allerwenigsten werden bei uns auch mit dem Reisepass in den Prater spazieren gehen! ;-) Das wissen auch die Herren Beamten, sehr gut! Geht man dann als Befragter nicht auf Konfrontationskurs mit ihnen, dann werden sie am typischen Wiener Dialekt auch sehr bald merken, dass man nicht aus Polen oder vom Balkan kommt. Hat man dann gerade keinen Ausweis mit dabei, dann wird eine mündliche Angabe der Wohnadresse (die dann ohnedies nie nachgeprüft wird) wohl auch nicht das Problem darstellen.

Fährt man mit dem Auto, muss man klarerweise einen FS mit dabei haben, somit hat man auch einen Ausweis. Gegen Fahrzeugkontrollen kann man logischerweise nicht viel ausrichten. Für alle, die im Stuwerviertel unterwegs sind, dürfte es daher ratsam sein, das Vehikel in der Nähe abzustellen und die Lage einmal zu chequen, ob die Luft rein ist, sich eventuell in einem öffentlichen Lokal ein Bierchen zu genehmigen, ein bischen herumzuschlendern....und die Lage zu orten.

Der Nachweis von illegaler Prostitution scheint aber für die Polizei ohne direkten Tatbestand kaum nachzuweisen zu sein, ausser man stellt sich wirklich saudumm an.
 
Sooo einfach ist es für die Polizei nicht jeden einfach als minderjährigen , drogensüchtigen Ausbrecher hinzustellen der psychisch Krank ist . Wenn z.B. eine Lokalkontrolle durchgeführt wird : Verdacht auf illegalle Prostitution . Ich zahle nicht , bin Österreicher . Fertig . Da ziehen dann deine Beispiele nicht . Am Zebrastreifen hat der Fußgänger Vorrang . Ich erzwinge mir den Vorrang auch immer . Bis jetzt haben die Autos auch immer eine Notbremsung gemacht . Bis jetzt .... Ich bin ja im Recht . Das wird das alles Verständlich machen . Als Staatsbürger bin ich im Recht . Nur leben wir in einen Rechtsstaat das heißt der Staat hat immer Recht . Nur sollten wir es ihm nicht sooo einfach machen . Man verschenkt keine Bürgerrechte . Noch dazu wo wir in Österreich so wenig haben .

Ich kann schon verstehen das du auf die Kollegen in Blau a bissl anf´ressen bist und Ihnen das Leben schwer machen willst so gut es nur geht!
Aber ohne irgend jemanden nahe treten zu wollen durch das neue Polizeisicherheitsgesetz (welches ich sehr begrüße und teilweise für genial befinde- bitte jetzt nicht gleich schlagen) sind die Befugnisse schon etwas erweitert worden.
Und um bei dem Thema Ausweiskontrolle zu bleiben ,sei Dir versichert das jeder Beamte dir genügend Gründe nennen kann warum er von dir einen Ausweiß verlangen und sehen darf! (übrigens im Notfall geht auch die e-card in verbindung mit einem nicht amtlichen Lichtbildausweiß).
Und wer sagt das die Beamten wenn ein Lokal wegen Verdacht auf illegale Prostitution "aufgesucht " wird nicht wegen anderer evt. Vergehen amtsgehandelt werden darf? Oder meinst du das der Beamte wenn er zB. den Verdacht auf Suchtgifthandel oder Konsumation hat nicht´s tun darf weil die Amsthandlung primär wegen illegaler Prostitution angesetzt wurde??
Du hast natürlich Recht willkürlich darf niemand kontrolliert werden aber WO beginnt Willkür ? bzw WER bestimmt ab WANN es Willkür ist??
Und es sei Dir versichert - mit dem UVS kannst heute auch KEINEN Polizeischüler mehr schocken!

etwas zu lachen:
http://www.grupo.at/polizeib.htm
 
Manchmal muß man auf die Bequemlichkeit verzichten und sich auf die Füße stellen .


genau, und das ist genau der richtige zeitpunkt, um civilcourage zu zeigen .....

man sollte diese sinnlose diskussion beenden ....:(
 
also wenn der wien0123 in eine polizeikontrolle gerät, wär ich dann gern als kleines mauserl dabei, ich stell mir das gerad bildlich vor.

die beamten werden dir dann schon sagen, warum du dich ausweisen musst, gggggggg

ich würd einmal sagen, bei den kontrollen, es geht nicht um die prostitution im stuwer, sondern um die allgemeine verkehrsbelästigung.

stell dir einmal vor in deiner wohngegend liegen überall gebrauchte gummis herum und hundert autos mit freiern drehen ihre runden.

eine bekannte hat kurzfristig dort gewohnt, als sie nach wien gezogen ist. sie hat bei der wohnungssuche nicht gewusst, wie das dort ist, ist aber schnell wieder von dort weggezogen, weil sie oft, wenn sie nach einbruch der dunkelheit nach hause gekommen ist, von notgeilen freiern angesprochen wurde.

oder stell dir einmal vor, du wohnst dort und hast kinder im "fragealter" papa, was machen die da, etc.....
 
tjo, hat wohl keinen sinn hier weiter zu diskutieren. jeder beamte wird zig gründe für eine ausweiskontrolle im polizeiprotokoll begründen können, demnach.......

Wenn der Verdacht besteht, an deinem momentanen Aufenthaltsort passieren gerade Straftaten, halten sich gerade flüchtige Straftäter/innen, verdächtige Personen oder Personen ohne Auftenthaltsbewilligung auf.

Gerade diese Begründungen, werden wohl im Stuwer Viertel ziehen.
Das besondere Augenmerk liegt hier am Wort "VERDACHT". Der reicht. Es ist vollkommen irrelevant, ob Du weist, daß du Österreicher bist, oder völlig unschuldig bist.
 
Bitte genau darum geht es : Der Verdacht alleine genügt nicht ! Der Verdacht muß begründet sein . Es gibt Grundrechte für Staatsbürger . Wirklich . Warum greift die Polizei so ungern gegen Schwarzafrikanische Drogendealer durch ? Weil dann eben dutzende Organisationen jedes fehlverhalten aufzeigen . Die Polizei kann nicht einfach .... Sie tut es . Aber sie darf es nicht . Weil sich niemand auf die Füße stellt macht sie es . Eine Autokontrolle ist überings etwas anderes . Aber sonst ? Was die Belästigung betrifft : Tschuldige das Stuwerviertel ist seit 100 Jahren ein Hurenviertel . Genausowenig wie ich mein Kind im 16 bezirk aufwachsen lassen möchte würde ich es im Stuwerviertel Einkaufen schicken . Aber deswegen gibt es ja solche Viertel auf der ganzen Welt . Dort Reiche , dort Bürgerliche , dort Arbeiter , dort Slums und dort die Huren . Nur in Wien will man das nicht . Deswegen gibt es halt die Probleme .
 
In Österreich ist kein Staatsbürger verpflichtet, irgend einen Ausweis zu haben, geschweige denn vorzuzeigen. Aber reden wir lieber über andere Sachen.
 
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