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Da macht das österreichische Recht doch einen kleinen Unterschied: Radfahrer gelten erst ab 0,8 Promille betrunken.
aha - also doch - und weswegen gibt es diese unterscheidung? weil es einfacher ist betrunken radzufahren als autozufahren? oder weil vom betrunken radfahrer eine weit weniger große gefahr ausgeht als vom betrunken autofahrer


klar, 0,81 gibts net. da der wert des alkomaten x 2 multipliziert wird, kann es keine ungeraden werte geben...

i kenn das ja mit dem multiplizieren ..... aber wie werden dann die 0,1 promille definiert bzw. gemessen die für uns gelten?