Radler werden immer gefährlicher......

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Da macht das österreichische Recht doch einen kleinen Unterschied: Radfahrer gelten erst ab 0,8 Promille betrunken.

aha - also doch - und weswegen gibt es diese unterscheidung? weil es einfacher ist betrunken radzufahren als autozufahren? oder weil vom betrunken radfahrer eine weit weniger große gefahr ausgeht als vom betrunken autofahrer
 
aha - also doch - und weswegen gibt es diese unterscheidung?

aber auch wenn du dich auf den Kopf stellst ....... beim Überfahren einer roten Ampel macht das Gesetz eben keinen Unterschied. Egal, welche Argumente der Sünder ins Treffen führt. Ergo: Erwischt? Blechen :mrgreen:
 
aber auch wenn du dich auf den Kopf stellst ....... beim Überfahren einer roten Ampel macht das Gesetz eben keinen Unterschied. Egal, welche Argumente der Sünder ins Treffen führt. Ergo: Erwischt? Blechen :mrgreen:

jo eh - ich hab ja auch nie was anderes gesagt. dass aber ein polizist bei einem radfahrer der schnell bei rot drüber fährt, weil weit und breit keiner kommt eher bereit ist ein auge zuzudrücken ist ebenso tatsache wie auch richtig so. und zwar nicht nur deswegen weil es im zweifelsfall mich betreffen könnte, denn in der tat fahre ich mit dem rad öfters über eine kreuzung wenn rot ist, mit dem auto aber nie. und nein ich mache das nicht mit dem fahrrad deswegen, weil ich kein kennzeichen habe beim auto aber schon.
 
hab ich ja gesagt: wieso sagt er nicht riksha oder faxi - aber er schimpft über mopedfahrer (das entsprechende fahrzeug war ja als moped zugelassen) und tut so als wäre es ein radfahrer... auch eine form von alles in einen topf schmeißen

wieso sollte das ding als moped zugelassen sein, siehst irgendwo einen motor....:shock:

aha - also doch - und weswegen gibt es diese unterscheidung? weil es einfacher ist betrunken radzufahren als autozufahren? oder weil vom betrunken radfahrer eine weit weniger große gefahr ausgeht als vom betrunken autofahrer

weils in zwei verschiedenen gesetzen steht, du hüter der intelligenz.....

die 0,5 stehen im FSG, die 0,8 in der StVO, du (scheinbar doch nicht) allwissender....

ääääh und dein beispiel mit einem radfahrer mit 0,81 promille ist schlichtweg unmöglich, entweder 0,8 oder 0,82.....

jo eh - ich hab ja auch nie was anderes gesagt. dass aber ein polizist bei einem radfahrer der schnell bei rot drüber fährt, weil weit und breit keiner kommt eher bereit ist ein auge zuzudrücken ist ebenso tatsache wie auch richtig so. und zwar nicht nur deswegen weil es im zweifelsfall mich betreffen könnte, denn in der tat fahre ich mit dem rad öfters über eine kreuzung wenn rot ist, mit dem auto aber nie. und nein ich mache das nicht mit dem fahrrad deswegen, weil ich kein kennzeichen habe beim auto aber schon.

sondern.:hmmm:........na klar, weil du eben nicht so leicht zu bestrafen bist, ohne kennzeichen, und somit viel leichter übertretungen begehen kannst....
 
wieso sollte das ding als moped zugelassen sein, siehst irgendwo einen motor....:shock:



weils in zwei verschiedenen gesetzen steht, du hüter der intelligenz.....

die 0,5 stehen im FSG, die 0,8 in der StVO, du (scheinbar doch nicht) allwissender....

ääääh und dein beispiel mit einem radfahrer mit 0,81 promille ist schlichtweg unmöglich, entweder 0,8 oder 0,82.....



sondern.:hmmm:........na klar, weil du eben nicht so leicht zu bestrafen bist, ohne kennzeichen, und somit viel leichter übertretungen begehen kannst....



also entweder hat charin recht und es ist als moped zugelassen (war seine behauptung) oder er hat nicht recht und das ding gehört auf einen radlstreifen...

aha interessant, dass es unmöglich sein soll 0,81 promille alkoholgehalt zu haben, das wäre dann ein chemisches wunder, weil 0,81 promille existieren in der natur nicht. oder wäre es eine mathematische ausnahmesituation wo nach 0,80 die 0,82 folgt und die 0,81 als zahl nicht existiert...?

nein, nicht weil ich leichter zu bestrafen bin, sondern weil ich: erstens mit dem auto ein eingeschränkteres sichtfeld habe, zweitens mit dem auto meine umgebung nicht so klar höre, drittens mit dem auto eher wen verletzen kann und viertens auch weiß, dass polizisten beim fahrrad eher bereit sind, ein auge zuzudrücken.

du bist schon ein komischer vogel, da schreib ich extra hin, dass ich es nicht deswegen mit dem fahrrad mache aber mit dem auto nicht weil ich beim fahrrad ein kennzeichen habe und natürlich weißt du besser als ich selbst was meine motivation ist - is ja klar, du kennst mich ja auch viel besser als mich selbst.

achja und von wegen der zwei verschiedenen gesetze... so what? der gesetzgeber macht eine unterscheidung dazwischen wenn jemand betrunken ein motorisiertes fahrzeug in betrieb nimmt und wenn er betrunken ein nicht motorisiertes fahrzeug in betrieb nimmt - in welchen gesetzen er dies niederschreibt ist doch vollkommen zweitrangig. diese klugscheißerei ist kein argument dafür dass der gesetzgeber offensichtlich eine unterscheidung vorgenommen hat. ich würde mal sagen wegen der gefährlichkeit des einen im vergleich zum andern.
 
aha - also doch - und weswegen gibt es diese unterscheidung? weil es einfacher ist betrunken radzufahren als autozufahren? oder weil vom betrunken radfahrer eine weit weniger große gefahr ausgeht als vom betrunken autofahrer

nicht ganz!

Darum wollte ich auch eine Deffinition von "betrunken".

Ab 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut oder 0,4 mg in der Atemluft, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man durch Alkohol jedenfalls beinträchtigt ist und ein Fahrzeug nicht mer lenken darf.
Eine Beinträchtigung kann aber auch (durch geschulte Organe) festgestellt werden , wenn der Alkohogehalt im Blut weniger als 0,8 Promille ist. Also auch durchaus bei ....Hausnummer...0,45 Promille.
Wenn festgestellt wird, dass man beinträchtigt ein Fahrzeug lenkt, drohen auch die entsprechenden Strafen und ein Lenkverbot. (Stvo)

Ein KRAFTfahrzeug darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn der Lenker nicht mehr als 0,49 Promille Alkoholgehalt im Blut hat. Für bestimmte Führerscheinklassen bzw. Berufskraftfahrer gelten andere Bestimmungen (0,1 Promille). (FSG)

Man geht also nicht davon aus, dass von einem "betrunkener" also (durch Alkohol) beinträchtigter Radfahrer eine geringere Gefahr ausgeht, als durch einen "betrunkenen" Kraftfahrer, sondern eher im Allgmeinen, dass eine höhere Gefahr von Kraftfahrzeugen ausgeht, welche nur mit einer Lenkberechtigung gelenkt werden dürfen, als von Radfahrern, die halt nicht beinträchtigt sein dürfen und ohne Lenkberechtigung radln dürfen und deshalb nicht von den Bestimmungen des §14 Abs 8 betroffen sind, da sie weder ein Kraftfahrzeug lenken noch über eine Lenkberechtigung verfügen müssen.
 
gestern kam mir in der Kandlgasse, gegen die Einbahn am Radlweg, ein E RAdler mit einem Beiwagen und 2 Personen drinnen, entgegen. :winke:
war wohl eine E Bike Taxi Geschichte :fragezeichen:

..... da wird es dann recht eng durch den Beiwagen :fragezeichen:

neben Rollerbladern und Skateboardern auf der Busspur ist das NEU für mich ....

das hat er geschrieben......

also entweder hat charin recht und es ist als moped zugelassen (war seine behauptung) oder er hat nicht recht und das ding gehört auf einen radlstreifen...

e-bikes brauchen keine kennzeichen´, erst ab 460 watt (kann mich mit der watt-grenze aber irren)
darf auf dem radfahrstreifen fahren, ist aber wegen der breite natürlich ein wahnsinn, wenn so was entgegen kommt.....

aha interessant, dass es unmöglich sein soll 0,81 promille alkoholgehalt zu haben, das wäre dann ein chemisches wunder, weil 0,81 promille existieren in der natur nicht. oder wäre es eine mathematische ausnahmesituation wo nach 0,80 die 0,82 folgt und die 0,81 als zahl nicht existiert...?

:haha: klar, 0,81 gibts net. da der wert des alkomaten x 2 multipliziert wird, kann es keine ungeraden werte geben...:lehrer:

nein, nicht weil ich leichter zu bestrafen bin, sondern weil ich: erstens mit dem auto ein eingeschränkteres sichtfeld habe, zweitens mit dem auto meine umgebung nicht so klar höre, drittens mit dem auto eher wen verletzen kann und viertens auch weiß, dass polizisten beim fahrrad eher bereit sind, ein auge zuzudrücken.

genau, so schauts aus, und drum brauch ma jo net.....

du bist schon ein komischer vogel, da schreib ich extra hin, dass ich es nicht deswegen mit dem fahrrad mache aber mit dem auto nicht weil ich beim fahrrad ein kennzeichen habe und natürlich weißt du besser als ich selbst was meine motivation ist - is ja klar, du kennst mich ja auch viel besser als mich selbst.

du kannst dir gar nicht vorstellen, WIE gut ich dich kenn........

achja und von wegen der zwei verschiedenen gesetze... so what? der gesetzgeber macht eine unterscheidung dazwischen wenn jemand betrunken ein motorisiertes fahrzeug in betrieb nimmt und wenn er betrunken ein nicht motorisiertes fahrzeug in betrieb nimmt - in welchen gesetzen er dies niederschreibt ist doch vollkommen zweitrangig. diese klugscheißerei ist kein argument dafür dass der gesetzgeber offensichtlich eine unterscheidung vorgenommen hat. ich würde mal sagen wegen der gefährlichkeit des einen im vergleich zum andern.

jo eh......
die 0,5 promille grenze steht im FÜHRERSCHEINGESETZ und da trifft es die radfahrer eher selten :kopfklatsch:
die 0,8 promille stehen in der StVO und beziehen sich auf "Lenker von Fahrzeugen" wo das Fahrrad auch drunter fällt.
 
:haha: klar, 0,81 gibts net. da der wert des alkomaten x 2 multipliziert wird, kann es keine ungeraden werte geben...:lehrer:

:hmm: i kenn das ja mit dem multiplizieren ..... aber wie werden dann die 0,1 promille definiert bzw. gemessen die für uns gelten?
(betrifft NUR FS "D")

:bussal:
 
...... erst ab 460 watt (kann mich mit der watt-grenze aber irren)
darf auf dem radfahrstreifen fahren, ist aber wegen der breite natürlich ein wahnsinn, wenn so was entgegen kommt.....

Du meinst wohl ab 460 Watt darf er eine Radfahranlage NICHT mehr benützen......auch ab einer gewissen Breite (mehr als 80 cm ?) muß so ein Radl auf der Fahrbahn fahren....



der Alkomat (nicht das Vortestgerät) zeigt nach dem Komma nur 2 Stellen an?....hab da keine praktische Erfahrung! :mrgreen:
 
:hmm: i kenn das ja mit dem multiplizieren ..... aber wie werden dann die 0,1 promille definiert bzw. gemessen die für uns gelten?
(betrifft NUR FS "D")

:bussal:

0,05 mg Alkoholgehalt i. d. Atemluft....und NUR D betriffts auch nicht..LKW FS Probebesitzer, Taxler und Fahrlehrer betriffts auch. ;)
 
:hmm: i kenn das ja mit dem multiplizieren ..... aber wie werden dann die 0,1 promille definiert bzw. gemessen die für uns gelten?
(betrifft NUR FS "D")

:bussal:

0,05 am alkomaten san .....................:hmm:


und fürn buddha: also geht 0,39 mg, 0,40 mg und 0,41 mg des san dann: 0,78promill, 0,8 promill und 0,82 promill...

Du meinst wohl ab 460 Watt darf er eine Radfahranlage NICHT mehr benützen......auch ab einer gewissen Breite (mehr als 80 cm ?) muß so ein Radl auf der Fahrbahn fahren....


der Alkomat (nicht das Vortestgerät) zeigt nach dem Komma nur 2 Stellen an?....hab da keine praktische Erfahrung! :mrgreen:

der anhänger für fahrräder darf net breiter als 80 cm sein, so weit ich weiß, also erürigt sich das......

der alkomat hat nach dem komma nur zwei stellen, is jo ka zapfsäule.....:haha:
 
0,05 am alkomaten san .....................:hmm:


und fürn buddha: also geht 0,39 mg, 0,40 mg und 0,41 mg des san dann: 0,78promill, 0,8 promill und 0,82 promill...



der anhänger für fahrräder darf net breiter als 80 cm sein, so weit ich weiß, also erürigt sich das......

der alkomat hat nach dem komma nur zwei stellen, is jo ka zapfsäule.....:haha:



der eine oder andere mag schon mal davon gehört haben, dass es genauere methoden gibt, als den alkomaten und da gibts sehr wohl 0,81 promille.
 
ich werd jetzt a petition einreichen ....

ungeräumte schneefahrbahnen vom 1.9. bis 31.5. ...... dann sind 99,99% der deppen ned unterwegs und die die übrig bleiben san zu ertragen .... :haha:
 
der anhänger für fahrräder darf net breiter als 80 cm sein, so weit ich weiß, also erürigt sich das......
ja stimmt...es sind 80cm....gilt nicht nur für Fahrradanhänger sondern auch für mehrspurige Fahrräder......die haben die Fahrbahn zu benützen. (§68 Abs.1 Stvo)
 
das hat er geschrieben......



e-bikes brauchen keine kennzeichen´, erst ab 460 watt (kann mich mit der watt-grenze aber irren)
darf auf dem radfahrstreifen fahren, ist aber wegen der breite natürlich ein wahnsinn, wenn so was entgegen kommt.....



:haha: klar, 0,81 gibts net. da der wert des alkomaten x 2 multipliziert wird, kann es keine ungeraden werte geben...:lehrer:



genau, so schauts aus, und drum brauch ma jo net.....



du kannst dir gar nicht vorstellen, WIE gut ich dich kenn........



jo eh......
die 0,5 promille grenze steht im FÜHRERSCHEINGESETZ und da trifft es die radfahrer eher selten :kopfklatsch:
die 0,8 promille stehen in der StVO und beziehen sich auf "Lenker von Fahrzeugen" wo das Fahrrad auch drunter fällt.

wenn du mal auch nur ein bisschen deine augen aufmachen würdest, hättest gesehen, dass charin sogar noch auf der selben seite geschrieben hat:

Ich hoffe du weisst das es verschiedene Bauarten der E Bikes gibt und für einige braucht man einen Motorradschein

also was jetzt - ist es ein moped? bzw ein motorrad und man braucht einen führerschein dazu oder ist es fahrrad wofür man bekanntlich keinen führerschein braucht.

also um es noch einmal zu verdeutlichen: wenn wir davon ausgehen, dass der gesetzgeber tatsächlich der meinung wäre, dass vom angetrunkenen (sagen wir jetzt einfach 0,5 promille seien angetrunken) die gleiche gefahr ausgeht wie vom angetrunkenen autofahrer, dann hätte er das so auch gesetzlich verabschiedet, ob er das in der stvo tut oder ob er ein eigenes fahrradbetrunkenengesetz macht ist dabei vollkommen egal. der gesetzgeber ist ja nicht so blöd dass er sich denkt: ohje, jetzt haben wir das im fsg geschrieben, das ist jetzt aber ein pech, weil ja eigentlich die pöhsen radfahrer genau so gefährlich sind wie die autofahrer, na da haben wir halt pech gehabt. jetzt müss mers halt so lassen.

das mit den 0.81 promille hätten wir ja schon geklärt - bei nur ein bisschen nachdenken hättest von selber drauf kommen können, dass man als verkehrsteilnehmer auch das recht dazu hat, eine blutprobe zu verlangen.

und du kennst mich genau so gut wie ich dich ;-) der einzige unterschied ist, dass ich mir dessen bewusst bin
 
der eine oder andere mag schon mal davon gehört haben, dass es genauere methoden gibt, als den alkomaten und da gibts sehr wohl 0,81 promille.

ja eh...das ist dann bei der Blutabnahme, welche aber eher selten vorgenommen wird (z. b. bei schwerem Asthma)

In der Praxis genügt aber oft der Alkomat als Beweis für eine Alkoholisierung bzw einer Beinträchtigung.
 
ja eh...das ist dann bei der Blutabnahme, welche aber eher selten vorgenommen wird (z. b. bei schwerem Asthma)

In der Praxis genügt aber oft der Alkomat als Beweis für eine Alkoholisierung bzw einer Beinträchtigung.

in der praxis hat der lenker das recht darauf eine blutabnahme zu verlangen, was er auch tun wird, wenn er weiß, dass es knapp ist. zumindest wenn sein iq über seinem promillegehalt liegt.
 
Und du hast wieder einmal viel zu viel davon erwischt. Hast du denn gar keine Angst, dass du vom Baum herunter fällst. :undweg:

Jou, Goggerlores!

das Frage ich mich auch seit der Einführung ==> ist es wirklich so schwer diese zu bilden ?! :mauer:

und weil es cirka 80 % nicht schaffen (mein Eindruck) schaffen wir diese wieder ab weil sie eh nichts bringt :kopfklatsch:

hat aber NIE funktioniert :hahaha:

Heisst es nicht: "Land der haemmer, zukunftsreich"?

Haargenauso gefährlich, wenn er z.B. in ein voll besetztes Auto reinfährt, das seinetwegen ein riskantes Ausweichmanöver, oder eine Notbremsung vollführen muß, in ein Haus, oder einen Baum, oder entgegenkommenden Wagen kracht und alle Insassen sind tot, oder zumindest schwer verletzt.

Dann ist dieser autofahrer sicher nicht der sicht und verkehrssituation entsprechend gefahren!

Man stelle sich vor, ein kind waere auf die strasse gelaufen, so wie sich bei mir einmal ein ball hoppelnd direkt vor mein motorrad ueber die strasse bewegt hat. Ja, 180 habe ich da nicht drauf gehabt, wie es fuer manche im ortsgebiet so schicklich ist. :lehrer:

Ich habe mich wenn es gestattet ist, flexibles Mitdenken wäre mal angebracht, nun vom Gehsteigradler entfernt und zum besoffenen Radler hinbegeben. Der besoffene Radler fährt am Radweg/Mehrzweckstreifen, oder auch auf der Straße Schlangenlinien, kann seine Spur nicht halten, stürzt. Deiner Meinung nach, verletzt er sich nur selbst, wenn ein Auto abrupt abbremsen muß, weil ihm der besoffene Radler vor die Reifen fällt.

Haben wir schon wieder den trottel.

Ein autofahrer, der so nahe einem sichtlich zickzackfahrenden radfahrer hinten rauf oder nahe an ihm vorbeifaehrt, so dass er abrupt abbremsen musss, hat eindeutig den vertrauensgrundsatz vergessen.

Und ab in die nachschulung!

Den satz hat er sicher mal auswendig lernen muessen, ausser er hat den zettel mittels huebschen popscherl gemacht. Soll es ja auch geben. :roll:

ad rettungsgasse:

Vielleicht sollten wir ein paar deutsche Autofahrer einladen, die uns das vor-"führen" und mit uns üben?
Die Rettung darf solange am Pannenstreifen fahren.:)

Ach was, fette strafen! Der staat braucht eh geld. Bei wiederholung zettelentzug, wie eben in Deutschland.

Und wenn der arsch so richtig brennt, dann funktionierts auch. Aber so lacht doch jeder drueber, weil eh nichts passiert. Unser dienstkappln, stehen doch bloss am strassenrand und heben sich die eier in der hose hoch. :evil:
 
in der praxis hat der lenker das recht darauf eine blutabnahme zu verlangen, was er auch tun wird, wenn er weiß, dass es knapp ist. zumindest wenn sein iq über seinem promillegehalt liegt.

stimmt so nicht ganz:

den Alkomattest darf er nicht verweigern, (ausser es liegen gesundheitleiche Günde...Athma...vor)
Erst wenn sich eine Beinträchtigung, durch Messung der Atemluft ergeben hat, kann er auf eine Blutabnahme bestehen.
Wie oft das wirklich vorkommt und auch Sinn hat, kann ich nicht beurteilen..........das kann eher der maggi ;)
 
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