Radler werden immer gefährlicher......

Na dann @Mitglied #301488 : Gratulation.

:up:

Die Physik lässt sich nicht täuschen!
…...und der Gutachter ist offenbar empfehlenswert.....


:cool: Cool fand ich aber, dass es wirklich eine Outdoor-Verhandlung war, 2 Stunden auf der Strasse mit Polizeischutz, danach setzten uns wir uns alle, bis auf besagten Radler, der musste dringend weg anscheinend, in ein nahes Cafe und bei einer Melange traf die Richterin ihr Urteil :coffee: nachdem der Gutachter seinen Bericht fertig hatte. :)
 
Unstimmige Angaben des Radfahreres? Führt das jetzt zu einem Verfahren wg. falscher Beweisaussage?
Das steht ja auch in dem Verfahren Bierhändler - S. Maurer im Raum.....
 
Ist eigentlich schon in Wien so ein Idiot mit einer Schwimmnudel am Packlträger gesichtet wordn? In einer Billigzeitung hats ein Bild gegeben, wo so Deppen ( in Deutschland glaub ich) in Kolonne fahren. Wär interessant, ob man daraus net an strafbaren Tatbestand ableiten kann.
 
Unstimmige Angaben des Radfahreres? Führt das jetzt zu einem Verfahren wg. falscher Beweisaussage?
Das steht ja auch in dem Verfahren Bierhändler - S. Maurer im Raum.....


Nein, schlechtes Schätzenkönnen ist nicht strafbar. Bei ihm fährt generell jeder PKW 60 Km/h, hält nur einen halben Meter Seitenabstand ein und steht aber nach 3 Meter wieder im Notfall. :lol:
 
wär interessant, ob man daraus net an strafbaren Tatbestand ableiten kann.

Zu wenig Seitenabstand zu Radfahren ist auf alle Fälle strafbar, weil es als Gefährdung gilt.

Oder meinst die Poolnoodeln? Könnte als Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes interpretiert werden, sofern halt eine Poolnoodel als "gefährlich angesehen wird. Oder allgemein als Gefährdung für Fußgänger. Aber solange damit kein Unfall provoziert wird, denke ich, dass sich da rechtlich schwer was dagegen machen lassen wird.
 
eigentlich muss man dann zum End von der Nudl 1.50 Sicherheitsabstand halten.
Eeil der Dolm ja stütxt wenn ma fie Nudl straft.

Ev auf die Nudl aussn no an Meter a Staberl mit an Blinklicht drauf.
 
eigentlich muss man dann zum End von der Nudl 1.50 Sicherheitsabstand halten.
Genaugenommen...ja…..der seitliche Sicherheitsabstand kann aber verringert werden, wenn auch die Geschwindigkeit entsprechend verringert wird, also auf Gefahrensicht fährt.
Ev auf die Nudl aussn no an Meter a Staberl mit an Blinklicht drauf.
Das wäre sicherlich bei Dunkelheit nötig.

EDIT: Was aber auf alle Fälle gegen diese Art von Mitführen der Schwimmnudel spricht, wäre der §61 Ziff. 1 StVO (Verwahrung der Ladung)
 
Leider schauen unsere "freunde und Helfer" bei Anarchoradlern gern weg... Kfz-Numner aufschreiben ist weniger anstrenegend als "nacheilen"
 
EDIT: Was aber auf alle Fälle gegen diese Art von Mitführen der Schwimmnudel spricht, wäre der §61 Ziff. 1 StVO (Verwahrung der Ladung)

Ich spinne das mal weiter... ohne jetzt die STVO um halb eins noch zu studieren.... erinnere mich, dass mit KFZ allgemein "unteilbare Ladungen" ausnahmsweise befördert werden dürfen, auch wenn sie (geringfügig?) über die Fahrzeugbreite hinausragen. Wird dann relativ schnell extrem mühsam... Kennzeichnung, Begleitschutz, Routengenehmigung und was der Behörde so alles einfällt.

Jetzt wär interessant, was einen Autofahrer erwartet, der zum Beispiel irgendein Trumm aus dem Baumarkt 1,5 m aus dem Seitenfenster rausschaun lässt.
 
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