Radler werden immer gefährlicher......


Laut Polizei müssen sich auch Radfahrer an Tempolimits halten.

wirklich? so eine Zumutung.... da sollt ma glei a bisserl protestiern dagegen. Auf alle Fäll den Ring sperren damit alle was habn davon.

Mit einem Verwarnungsgeld müsse der nackte Radler nicht rechnen: Die Beamten wüssten nicht, wohin sie den Strafzettel schicken sollen.


da liegt der Hund begraben.
 
In Deutschland (und auch in den meisten anderen Ländern) wird man von vorne geblitzt, um den Lenker identifizieren zu können.
Diese Maßnahme ist aber nicht nur bei Radfahrern, sondern auch bei einspurigen Kraftfahrzeugen wirkungslos, da diese vorne kein Kennzeichen angebracht haben und durch den Helm der Lenker auch nicht erkennbar ist.
 
Was eigentl. haben Radler auf der AB verloren, schlimmer wie die Brummis blockieren sie die Überholspur:grantig:
 
Da fällt mir doch glatt ein Klassiker ein .............

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Gestern dachte ich mir wieder, dass (Renn)-radler latent lebensmüde sind. Allein auf einer Landstrasse, auf der Einheimische, inkl. LKW mit 120/130 an ihnen vorbeibrettern. :shock:
 
mhh…..wie bereits in diesem Thread erwähnt, darf bei Elektrofahrrädern die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten. Mit Muskelkraft gibt's aber keine Geschwindigkeitseinschränkung...…also bei entsprechender Kondition sind da 40 Km/h auch drin.
Natürlich gilt auch für Radfahrer die Wahl der Fahrgeschwindigkeit....


:D Nein, bis 150 Km/h (!) wurden da bereits gemessen, das Tuning geht auch immer einfacher und im Selbstbau:

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Stimmt, ich überholte voriges Jahr einen Radfahrer mit mind. 2 Meter Seitenabstand, der bog aber neben mir , auf der Geraden und ohne Kreuzung quasi links ab und fuhr mir in die Seite rein, ich bin jetzt angeklagt zuwenig Abstand gehalten zu haben, er gab an, vom Pedal runtergerutscht zu sein und deshalb hat sich das Rad quergestellt und er ist im rechten Winkel abgebogen, das hätte ich im Vornhinein einrechnen müssen sagen's jetzt und da sind 2 Meter eben viel zu wenig.
Weil anscheinend kommt es öfters vor und Autofahrer müssen damit rechnen, dass es Radler zur Strassenmitte zieht und sie in den Gegenverkehrsbereich kommen, unabsichtlich natürlich.....
Schau ma mal, September ist Lokalaugenschein, gibt das Gericht dem Recht, entspricht das dann quasi einem generellen Überholverbot für Radfahrer in ganz Österreich, weil mehr als 2 Meter Abstand wird selten wo möglich sein! :meh::shifty:

Zache G´schicht, das mit dem Seitenabstand, beim Überholen.
Die StVo selbst definiert den Seitenabstand beim Überholen als "ausreichend".
Die Rechtsprechung mit MINDESTENS 1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen (und Personen auf der Fahrbahn).
Das ist aber auch abhängig von der Geschwindigkeit.
Wenn man keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten kann, muss man mit 2 Sekunden Tiefenabstand hinterherfahren und auf eine geeignete Überholgelegenheit warten.
In vielen Fällen wird's den Radlern eh zu bled und sie schleichen sich auf den Gehsteig......wie in deinem Fall...weil das mit dem Pedal abrutschen und Rad querstellen ….is ein G´schichtl...der wollte sicher links zufahren. Aber beweise das Gegenteil. Da brauchst einen sauteuren Sachverständigen!
Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und wünsche dir viel Erfolg bei der Verhandlung.
Hälts du uns auf den Laufenden, bitte.

Ja, mach ich und Rechtschutz vorhanden, auch die Zürich hatte Einspruch eingelegt, Verhandlung am 11.09., gleich vor Ort, wird also anscheinend eine Outdoor-Verhandlung. Ach ja, das Ganze passierte im Ortsgebiet, nicht Freiland.
Foto der Polizei reichen nicht aus anscheinend, hatte die ja gleich gerufen, nachdem der Radler kein Deutsch konnte. :schulterzuck: Nach zwei Tagen war er verletzt, Spital schickte ihm nach Hause, weils nichts fanden, jetzt fordert er 200€ für seine "neue" Jacke, hat aber keine Rechnung von dieser......usw...:roll:
Lustig, meine Versicherung setzte mich jetzt schon mal drei Stufen rauf :shifty:

:) Heute war Verhandlung, ich bin schuldlos, da der Radfahrer unstimmige Angaben machte, die laut dem technischen Gutachter physikalisch unmöglich sind, auf den Bilder und Ausmessung der Fahrbahn, bescheinigte er mir mindestens 1,70 m Seitenabstand zum Rad eingehalten zu haben und das Verhältnis vom Auftreffwinkel des Rades, anhand meiner Dellen plus Kollisionspunkt und zur Endstellung meines Fahrzeuges spricht eindeutig für meine Version der Geschichte und meine Tempo-Angabe von 35 Km/h sei auch korrekt mit seinen Berechnungen.
Meine Versicherung wird mich also wieder die drei Stufen runtersetzen, Radfahrer bekommt nix und sämtliche Kosten fallen ihm zu. :up:

Empfehle jedem soviele Bilder wie nur möglich zu machen in so einem Fall, die werden zur Vermessung und Berechnung herangezogen und sofort Polizei einschalten, Radfahrern fällt gerne im Nachhinein noch ein, ins Spital zu fahren und dann habts fahrlässige Körperverletzung ohne Hilfe geholt zu haben hängen!
 
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