Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Na dann sei doch so gut und zeige uns die entsprechenden Passagen im Stgb mit den entsprechenden Querverweisen, die eine derartige Rechtsauslegung zulassen würde, ansonst ist es, wie von dir gewohnt, einfach nur eine haltlose Behauptung.

z.B.:


https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/was-ist-strafbar/

Auszug hieraus:

>>>>>So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.<<<<

und

>>>>>Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.<<<<

Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.
 
So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.

Die Nachbarn ficken aber nicht vor dem Kind, sondern zu Hause in den eigenen vier Wänden und im besten Fall mit einer Wand dazwischen :lalala:

Tut ma leid, aber deiner These sexueller Belästigung von Kindern kann ich nix abgewinnen... :winke:
 
Die Nachbarn ficken aber nicht vor dem Kind, sondern zu Hause in den eigenen vier Wänden und im besten Fall mit einer Wand dazwischen :lalala:

Tut ma leid, aber deiner These sexueller Belästigung von Kindern kann ich nix abgewinnen... :winke:

Lies meine Beiträge, dann schaffst du es vielleicht zu verstehen, was "akustisch" heißt.......
 
z.B.:


https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/was-ist-strafbar/

Auszug hieraus:

>>>>>So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.<<<<

und

>>>>>Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.<<<<

Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.

Toll....du beziehst dich auf deutsches Strafrecht, nur findet dieses in Österreich keine Anwendung.

Und selbst nach deutschen Strafrecht §176..... aus dem Gestöhne aus der Nachbarwohnung ein Einwirken durch Pornographie und somit sexuellen Missbrauch zu konstruieren halte ich für haltlos. Es würde mich sehr überraschen, wenn Gestöhne aus der Nachbarwohnung nach dt. Rechtsauffassung je zu einer Strafverfolgung oder gar zu einer Verurteilung geführt hätte.
 
Toll....du beziehst dich auf deutsches Strafrecht, nur findet dieses in Österreich keine Anwendung.

Und selbst nach deutschen Strafrecht §176..... aus dem Gestöhne aus der Nachbarwohnung ein Einwirken durch Pornographie und somit sexuellen Missbrauch zu konstruieren halte ich für haltlos. Es würde mich sehr überraschen, wenn Gestöhne aus der Nachbarwohnung nach dt. Rechtsauffassung je zu einer Strafverfolgung oder gar zu einer Verurteilung geführt hätte.

Eltern und Nachbarn dürfen nicht stöhnen.:lehrer:
 
Lies meine Beiträge, dann schaffst du es vielleicht zu verstehen, was "akustisch" heißt.......

Das akustisch stammt von dir, das ist auch in deinem "Gesetzestext" nicht zu finden :roll:
Glaubst du das eigentlich selber, was du da so von dir gibst, oder willst du einfach nur alle für blöd verkaufen? :hmm:
 
Nein, in Österreich ist Kindesmissbrauch legal.:mauer:

so richtig sinnerfassend lesen ist auch nicht deine stärke. ich habe nicht geschrieben kindesmissbrauch ist bei uns legal.....sondern gefragt ob das deutsche gesetz bei uns schon zur anwendung kommt.....hast du ja als quelle genannt.

damit belegst du wieder...du schreibst halt irgendwas weil der tag lang ist. als quelle das deutsche gesetz zu nehmen ist halt schon selten dämlich.

und nur darum ging es.....du nimmst als quelle deines wissens irgendwas und sagst so ist es..punkt aus. was hat das deutsche gesetz mit österreich zu tun......richtig genau nix.

also poste beim nächsten mal halt unser gesetzblatt.....dann nimmt man dich eventuell ernst. so machst dich nur immer wieder lächerlich.
 
Machts euch mal keine Sorgen, es gibt in gegenständlichem Fall keine Kinder, die es hören könnten. Das StGB darf strecken bleiben. Ansich stört mich es nicht, wenn die Nachbarn hörbar Vögeln. Denke mal, die Geräusche sind hausgemacht und stammen nicht von einschlägigem Filmmaterial :mrgreen:

Wie auch immer, muss das halt nicht um 3:00 Uhr in der Früh sein! :fragezeichen:

Das Nächste mal geht's rüber mit einem Strauß Rosen und einer Flasche Schampus und fragst höflich ob du mitficken darfst. Entweder bist du dann glücklich, weil du mitspielen darfst oder es is ihnen furchtbar peinlich und sie sind in Zukunft etwas ruhiger oder früher dran, nicht erst um 3 wenn es im ganzen Haus totenstill ist, bis auf ein paar Schnarcher.

Problem erkannt Gefahr gebannt.
 
z.B.:


https://beauftragter-missbrauch.de/r...-ist-strafbar/

Auszug hieraus:

>>>>>So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.<<<<

und

>>>>>Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.<<<<

Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.
1.) Deutsches Recht, somit in Ö nicht anwendbar....
2.) Zitat von dem von Dir angeführten Link:
So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt. Das gilt auch dann, wenn Mädchen oder Jungen solche Sex-Szenen beispielsweise per Videostream verfolgen.
Den Unterschied zwischen Video und Audio zu ergoogeln dürfte Dir nicht schwer fallen...
Lies meine Beiträge, dann schaffst du es vielleicht zu verstehen, was "akustisch" heißt.......
eben, und nicht visuell...
Nein. da fehlt der Vorsatz.

Anders beim Nachbarn:
Verstehe: Die Eltern, die WISSEN, dass ein Kind im Nebenzimmer ist, machen es nicht vorsätzlich, aber der Nachbar, der nicht unbedingt wissen muss, dass man sein Treiben hört, dem unterstellst Du Vorsatz...

BTW: In abstrusen Behauptungen aufstellen bist Du unschlagbar, ebenso im Zusammenkonstruieren irgendwelcher Präsedenzfälle, ungeachtet dessen, dass Du Dich dadurch immer noch weiter in Widersprüche verstrickst...

Wie war das mit dem Onanieren beim geschlossenen Vorhang und durch einen Spalt kann man dies beobachten? Im damaligen Thread war das DMn strafbar, Deinen heutigen Posts nach wäre es aber straffrei, weil eben kein Vorsatz vorhanden....
Mrs. Pepper
 
Und selbst nach deutschen Strafrecht §176..... aus dem Gestöhne aus der Nachbarwohnung ein Einwirken durch Pornographie und somit sexuellen Missbrauch zu konstruieren halte ich für haltlos. Es würde mich sehr überraschen, wenn Gestöhne aus der Nachbarwohnung nach dt. Rechtsauffassung je zu einer Strafverfolgung oder gar zu einer Verurteilung geführt hätte.

Ich habe ja auch immer von einem overkillten Getöse, das trotz Mahnung nicht abgestellt wird, geschrieben und nicht von gelegentlichen normalen und zumutbaren Geräuschen.

Und nochmal: Wer bewusst und vorsätzlich sexuell auf Kinder einwirkt, egal in welcher Form, macht sich strafbar. In Österreich wie in Deutschland.

Hierzu habe bereits geschrieben, dass die bloße Androhung einer Anzeige in der Regel genügt, die übermäßig lauten Nachbarn zur Vernunft zu bringen.

Mit geht es nur darum, deutlich zu machen, dass Sexlärm keineswegs nur eine bloße Ruhestörung ist, sondern in hartnäckigen und extremen Fällen, wenn z.B. jemand sich gemüßigt sieht, seine Nachbarn durch overkilltes Getöse zu ärgern, zusätzlich eine sexuelle Belästigung vorliegt, die gegenüber Kindern absolut nicht tolerierbar ist.

Wer selbst Kinder hat wird das auch verstehen.
 
ich hab selbst kinder - und versteh den herbeikonstruierten extremfall in keiner weise. er hat auch keine maßgabe für die halt beim sex etwas lauteren nachbarn.

mir kommt vor, dass das wieder einmal nur aus der absicht zusammenklabüsert wird, um menschen in ihrer lust einzuschränken und einzuschüchtern. die bisherigen marlene-beiträge erzählen die geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und versteh den herbeikonstruierten extremfall in keiner weise.

Du musst auch nicht alles verstehen.

Hauptsache du verstehst noch, was du für einen Schwachsinn schreibst, z.B. im Thread ""Erste Wort beim Thma Sex einfällt..."":

nix mehr "ey"! ....... ...... "marlene" !!!

soda, da hammas! ich werd impotent!


um menschen in ihrer lust einzuschränken und einzuschüchtern.

Du machst da aber gar nicht so einen eingeschüchterten Eindruck. Oder machts wieder auf Mimose?:mrgreen:

Du mutierst zu einer Lachnummer.
 
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