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Gast
(Gelöschter Account)
....einfach nur eine haltlose Behauptung.
Auf Neudeutsch heisst so etwas Bullshit.....
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....einfach nur eine haltlose Behauptung.
Na dann sei doch so gut und zeige uns die entsprechenden Passagen im Stgb mit den entsprechenden Querverweisen, die eine derartige Rechtsauslegung zulassen würde, ansonst ist es, wie von dir gewohnt, einfach nur eine haltlose Behauptung.
So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.


kommt das deutsche Gesetz bei uns schon zur Anwendung.....wusst ich gar nicht???
Die Nachbarn ficken aber nicht vor dem Kind, sondern zu Hause in den eigenen vier Wänden und im besten Fall mit einer Wand dazwischen
Tut ma leid, aber deiner These sexueller Belästigung von Kindern kann ich nix abgewinnen...![]()
z.B.:
https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/was-ist-strafbar/
Auszug hieraus:
>>>>>So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.<<<<
und
>>>>>Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.<<<<
Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.
Toll....du beziehst dich auf deutsches Strafrecht, nur findet dieses in Österreich keine Anwendung.
Und selbst nach deutschen Strafrecht §176..... aus dem Gestöhne aus der Nachbarwohnung ein Einwirken durch Pornographie und somit sexuellen Missbrauch zu konstruieren halte ich für haltlos. Es würde mich sehr überraschen, wenn Gestöhne aus der Nachbarwohnung nach dt. Rechtsauffassung je zu einer Strafverfolgung oder gar zu einer Verurteilung geführt hätte.

Eltern und Nachbarn dürfen nicht stöhnen

Also praktisch niemand.![]()
Lies meine Beiträge, dann schaffst du es vielleicht zu verstehen, was "akustisch" heißt.......

Nein, in Österreich ist Kindesmissbrauch legal.![]()
Machts euch mal keine Sorgen, es gibt in gegenständlichem Fall keine Kinder, die es hören könnten. Das StGB darf strecken bleiben. Ansich stört mich es nicht, wenn die Nachbarn hörbar Vögeln. Denke mal, die Geräusche sind hausgemacht und stammen nicht von einschlägigem Filmmaterial
Wie auch immer, muss das halt nicht um 3:00 Uhr in der Früh sein!![]()
1.) Deutsches Recht, somit in Ö nicht anwendbar....z.B.:
https://beauftragter-missbrauch.de/r...-ist-strafbar/
Auszug hieraus:
>>>>>So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt.<<<<
und
>>>>>Eine weitere wichtige Tatvariante ist das Einwirken auf Kinder durch Pornografie.<<<<
Dabei genügt auch die bloße akustische Einwirkung.
Den Unterschied zwischen Video und Audio zu ergoogeln dürfte Dir nicht schwer fallen...So macht sich strafbar, wer vor einem Kind an sich selbst oder anderen sexuelle Handlungen vornimmt. Das gilt auch dann, wenn Mädchen oder Jungen solche Sex-Szenen beispielsweise per Videostream verfolgen.
eben, und nicht visuell...Lies meine Beiträge, dann schaffst du es vielleicht zu verstehen, was "akustisch" heißt.......
Verstehe: Die Eltern, die WISSEN, dass ein Kind im Nebenzimmer ist, machen es nicht vorsätzlich, aber der Nachbar, der nicht unbedingt wissen muss, dass man sein Treiben hört, dem unterstellst Du Vorsatz...Nein. da fehlt der Vorsatz.
Anders beim Nachbarn:
Und selbst nach deutschen Strafrecht §176..... aus dem Gestöhne aus der Nachbarwohnung ein Einwirken durch Pornographie und somit sexuellen Missbrauch zu konstruieren halte ich für haltlos. Es würde mich sehr überraschen, wenn Gestöhne aus der Nachbarwohnung nach dt. Rechtsauffassung je zu einer Strafverfolgung oder gar zu einer Verurteilung geführt hätte.
und versteh den herbeikonstruierten extremfall in keiner weise.
nix mehr "ey"! ....... ...... "marlene" !!!
soda, da hammas! ich werd impotent!
um menschen in ihrer lust einzuschränken und einzuschüchtern.
ausserdem, den Kindern kann man ja was weiss ich was erzählen,
zB die Nachbarin schreit so weil sie hat Nervenkrämpfe und ihre Medizin nicht genommen, oder so...
