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Gast
(Gelöschter Account)
""Etwas laute ins Ohr flüstern"" ist sicher nicht strafbar. Aber jemnad, der vorsätzlich seine Nachbarn damit ärgert, dass er pornografisches Getöse in unüberhörbarer Weise produziert und wissentlich damit auch Kinder trifft, macht sich eindeutig strafbar. Das gleiche trifft zu, wenn Tonträger abgespielt werden.
Strafverfahren wegen lauten Flüsterns gibt es sicher nicht, aber Verfahren wegen Missbrauchs jede Menge.
Abgesehen davon würde ich jemanden, der mich regelmässig mit seinem Lustgestöhne nachts weckt, wegen nächtlicher Ruhestörung und sexueller Belästigung anzeigen, wenn er das nicht abstellt.
Das bestätigt mir wieder so einiges...
Egal welche Kommentare ich von der lieben Marlene lese, sie sind nur negativ behaftet, haben weder Kopf noch Fuss und begründen sich meist auf persönliche negative Erfahrungen!
Ganz ehrlich Lady, in deinem Sexualleben stimmt so einiges nicht...
Deine Frustration spiegelt sich immer wieder, und so wie ich beobachte, wird sie immer schlimmer!
Mein persönlicher Rat...such dir professionelle Hilfe, vielleicht eine von denen, die du so manchen User gerne vorschlägst!


