Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Ich frage mich nur, was so manche User in einem Erotik Forum suchen, wenn sie so derart verklemmt sind und alles zerreden...
Mrs. Pepper
Man muss ja nicht immer alles vergeilblödeln.
Ich habe Dich zwar in keinster Weise in meinem Post erwähnt, aber schön, dass Du Dich angesprochen fühlst und Deinen Senf dazu gibst :mrgreen:
Ein bißchen Realitätssinn schadet auch hier nicht.
Mach Dir darüber keine Sorgen, ich mach es auch nicht... denn MEINE Erfahrungen zur Realität habe ich im selbigen Post geäußert... ;)

Ok, ich hab auch keine verklemmten und sexuell unbefriedigten Nachbarn... :-P
 
also dieser fettdruck schlagabtausch zw posting 78 und 79 ist fast schon ein virtuelles busserl :haha:
geh pfui! ich fühle mich belästigt :mrgreen:
 
und immer noch hab ich nix aus der judikatur von dir dazu gelesen

Da wirst auch lange darauf warten können, weil in dem Fall schlicht und einfach weder eine sexuelle Belästigung noch ein sexueller Missbrauch vorliegt, die Ruhestörung kann man natürlich einklagen, ob mit Erfolg wird vermutlich vom Richter abhängen.
 
Ein bißchen Realitätssinn schadet auch hier nicht.

sag wann hast du denn diesen neuen Begriff in deinen Wortschatz aufgenommen :shock:
muss dich aber enttäuschen, ist kein Master-Schimpfwort, das jede Diskussion zu deinen Gunsten beendet :lol:
 
Da wirst auch lange darauf warten können, weil in dem Fall schlicht und einfach weder eine sexuelle Belästigung noch ein sexueller Missbrauch vorliegt, die Ruhestörung kann man natürlich einklagen, ob mit Erfolg wird vermutlich vom Richter abhängen.

:daumen:

und auch da wirds von den umständen und der intensität abhängen. wenns jeden tag in der nacht stundenlang so geht: na keine frage. aber auch da wohl nur wegen nächtlicher ruhestörung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Judikatur in Falle einer Belästigung ist eindeutig, sowohl bei Einwirkungen auf Minderjährige als auch bei Erwachsenen.

Hier geht es nicht um einen unauffälligen Sexualakt, den es gegen eine Überempfindlichkeit von Nachbarn abzuwägen gelte.

Vor allem geht's auch darum einen Vorsatz nachzuweisen und das wird dir bei so einem Nachbarschaftsszenario wohl kaum ernstzunehmend gelingen. :)
 
Vor allem geht's auch darum einen Vorsatz nachzuweisen und das wird dir bei so einem Nachbarschaftsszenario wohl kaum ernstzunehmend gelingen.
Aber die würden sicher blöd schauen, wenn man ihnen erklärt "Meine Nachbarn ficken nur, weil sie mich belästigen wollen!" :grantig: :mrgreen:
 
Aber die würden sicher blöd schauen, wenn man ihnen erklärt "Meine Nachbarn ficken nur, weil sie mich belästigen wollen!" :grantig: :mrgreen:

gut, man müsste vielleicht nachweisen, dass das weibliche gestöhne von der freundin des belästigten stammt. dann könnts eventuell nerven. :hmm: audio-cuckold und so ... :haha:
 
ungeachtet dessen gibt es die interessensabwägung und auch eine "ortsüblichkeit" - d.h. auch zugestandene einzelinteressen (z.b. zwei stunden klavier-üben am tag, auch wenn es nachbarn stört oder laut ist). und immer noch hab ich nix aus der judikatur von dir dazu gelesen. wie schon bewiesen gebe ich auch zu wenn du recht hast - aber nur dann. und es ist schon ein unterschied, ob wissen aus erster hand stammt oder aus den fingern gesogen ist. auch wenns ähnlich klingt.

Ungeachtet dessen ist und bleibt ein overkilltes Sexgetöse eine sexuelle Belästigung, die nach Recht und Gesetz einen sexuellen Missbrauch darstellt, wenn Minderjährige betroffen sind.

Das kannst du auch selbst im StGb nachlesen.

Die Sachlage ist ähnlich dem Exhibitionismus, nur dass hier halt die Einwirkung akustisch stattfindet. Ändert aber nichts am Tatbestand.

Wie bereits geschrieben, genügt in den meisten Fällen eine Mahnung. Wenn nicht, ist eine Anzeige fällig, die automatisch zu einer Ermittlung wegen Missbrauchs Minderjähriger führt.

Ich persönlich würde davon selbstverständlich Gebrauch machen, wenn jemand trotz Mahnung so laut ist, dass das für mein Kind unüberhörbar wäre.

Ich denke, die Interessenabwägung dürfte in diesem Fall wohl eindeutig zu Gunsten des Kindes ausgehen. Was gibt es daran eigentlich zu zweifeln???

Jeder vernünftige Mensch wägt von sich aus ab, was er den Nachbarn zumuten kann und wird sich entsprechend verhalten, besonders wenn die Nachbarn Kinder haben.

Ob sich jemand am Getöse Anderer selbst aufgeilt, steht auf einem anderen Blatt. Das geht dann in Richtung Voyeurismus.
 
Zuletzt bearbeitet:
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weil dann müsste es auch sexueller missbrauch sein, wenn das kind die eltern beim vögeln überrascht.
 
ja eh, ER tut mir fast leid. der arme scheint in den letzten wochen doch einiges an gewicht verloren zu haben. ob das am matratzensport liegt? am schlafmangel? an seelischem druck?
Vielleicht muß er GUTPUNKTE aufholen:haha: -+
 
weil dann müsste es auch sexueller missbrauch sein, wenn das kind die eltern beim vögeln überrascht.

Nein. da fehlt der Vorsatz.

Anders beim Nachbarn:


Von einem vorsätzlichen Einwirken kann dann ausgegangen werden, wenn trotz Kenntnis( also Anmahnung ) die Belästigung nicht abgestellt wird.

Wenn der Nachbar also weiß, dass Kinder sein/ihr Gestöhne mit anhören müssen.
 
Machts euch mal keine Sorgen, es gibt in gegenständlichem Fall keine Kinder, die es hören könnten. Das StGB darf strecken bleiben. Ansich stört mich es nicht, wenn die Nachbarn hörbar Vögeln. Denke mal, die Geräusche sind hausgemacht und stammen nicht von einschlägigem Filmmaterial :mrgreen:

Wie auch immer, muss das halt nicht um 3:00 Uhr in der Früh sein! :fragezeichen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. da fehlt der Vorsatz.

Anders beim Nachbarn:




Wenn der Nachbar also weiß, dass Kinder sein/ihr Gestöhne mit anhören müssen.

Is doch Blödsinn.
Du kannst weder den Eltern einen Vorsatz unterstellen, wenn sie beim Sex auch mal stöhnen, obwohl a Kind im Nebenraum schläft, noch kannst das beim Nachbarn.
Dein Nachbar muss nicht davon ausgehen, dass du immer Zhaus bist und ich kenn echt niemanden, der, falls es mal wirklich dazu kommt, das Kinder/Nachbarn etwas mitbekommen und sich gestört fühlen, absolut stur reagiert -> höchstens ich würd merken, die Nachbarstrutschn kippt da übermäßig rein, nur weils selbst unbefriedigt und frustig anderen ihr Glück nicht gönnt.
 
Ungeachtet dessen ist und bleibt ein overkilltes Sexgetöse eine sexuelle Belästigung, die nach Recht und Gesetz einen sexuellen Missbrauch darstellt, wenn Minderjährige betroffen sind.

Na dann sei doch so gut und zeige uns die entsprechenden Passagen im Stgb mit den entsprechenden Querverweisen, die eine derartige Rechtsauslegung zulassen würde, ansonst ist es, wie von dir gewohnt, einfach nur eine haltlose Behauptung.
 
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