Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Ich habe ja auch immer von einem overkillten Getöse, das trotz Mahnung nicht abgestellt wird, geschrieben und nicht von gelegentlichen normalen und zumutbaren Geräuschen.

Und nochmal: Wer bewusst und vorsätzlich sexuell auf Kinder einwirkt, egal in welcher Form, macht sich strafbar. In Österreich wie in Deutschland.

Was strafrechtlich relevant ist oder nicht, hängt davon ab wie der Gesetzestext ausformuliert ist und nicht von deiner persönlichen Einschätzung von "sexuellem Einwirken auf Kinder".
Sexueller Missbrauch oder eine sexuelle Belästigung durch "Gestöhne aus der Nachbarwohnung" lassen sich weder aus § 206 noch aus §218 des österreichischen Stgb ableiten.
Und selbst nach dt. Strafrecht § 176 wäre mir kein Fall in Deutschland bekannt wo Lautes Stöhnen aus der Nachbarwohnung zu einer Strafverfolgung oder gar einer Verurteilung geführt hätte.
Und was overkilltes Getöse sein soll, entziehts sich vermutlich nicht nur meiner Kenntnis.
 
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Also die Leute über mir, die sind manchmal schon ziemlich laut bei ihren Verrichtungen. Ich finds eher amüsant, als anregend oder störend, aber da ich ein sehr kindliches Gemüt habe mache ich mir jetzt schon Sorgen, ob die sich nicht vielleicht wegen Kindesmissbrauch strafbar machen. :mrgreen:
 
Ich habe ja auch immer von einem overkillten Getöse,
Vermutlich bin ich sexuell etwas hintnach..was genau kann ich mir darunter vorstellen?

Hierzu habe bereits geschrieben, dass die bloße Androhung einer Anzeige in der Regel genügt, die übermäßig lauten Nachbarn zur Vernunft zu bringen.
Wo wohnst du? :hahaha:

Mit geht es nur darum, deutlich zu machen, dass Sexlärm keineswegs nur eine bloße Ruhestörung ist, sondern in hartnäckigen und extremen Fällen, wenn z.B. jemand sich gemüßigt sieht, seine Nachbarn durch overkilltes Getöse zu ärgern, zusätzlich eine sexuelle Belästigung vorliegt, die gegenüber Kindern absolut nicht tolerierbar ist.
Wenn jemand seinen Nachbarn ärgern möchte, fladdert er ihm vll die Zeitung vor der Tür oder lasst sich beim Staubsaugen Zeit und klopft Sonntag die Schnitzerl tot.

Ficken ist manchmal laut....genau wie Kinder, alte Menschen, Studenten, Musiker, Psychopathen, etc.

Mich hat noch nie jemand drauf angesprochen, und bei uns hört man sich gegenseitig telefonieren, also sehe ich auch über Klaviergeklimper und Babygeschrei hinweg.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aber jetzt verstehe ich endlich, nach fast 20 jahren, die eingeschriebene briefe der nachbarn, das waren abmahnungen im strafrechtlichen sinn a la marlene :mrgreen:
 
Was strafrechtlich relevant ist oder nicht, hängt davon ab wie der Gesetzestext ausformuliert ist und nicht von deiner persönlichen Einschätzung von "sexuellem Einwirken auf Kinder".

§ 176 StGb Auszug:

>>>>>4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.<<<<

Und was overkilltes Getöse sein soll, entziehts sich vermutlich nicht nur meiner Kenntnis.

Mit "overkilled " wird eine Übertreibung bezeichnet, wie etwa in Pornos. So ist denn ein overkilltes Gestöhne, was bewusst auf andere einwirken soll, pornografisch.

Und selbst nach dt. Strafrecht § 176 wäre mir kein Fall in Deutschland bekannt wo Lautes Stöhnen aus der Nachbarwohnung zu einer Strafverfolgung oder gar einer Verurteilung geführt hätte.

Lies meine Beiträge.
 
was du da als 176 reinstellst ist aber nicht auf den fall, den der TE eingangs skizziert hat, anwendbar :lehrer:
 
§ 176 StGb Auszug:

>>>>>4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.<<<<

1. Der Gesetzgeber zielt mit diesem Absatz auf etwas anderes ab, mit Sicherheit nicht auf "lautes Gestöhne der Nachbarn".....selbst wenn der Nachbar der Nachbarin etwas lauter ein "Jetzt fick ich dich in den Arsch, du Schlampe" ins Ohr flüstert ist damit nicht der Tatbestand nach §176 erfüllt. Offenbar sieht das die dt. Anklagebehörde ähnlich wie ich, sonst hätte es mit Sicherheit schon Strafverfahren in diese Richtung gegeben.

Und 2. Dabei handelt es sich um dt. Strafrecht, findet also in AT keinerlei Anwendung.

Lies meine Beiträge.

Mach ich....nur leider steht da nichts sinnvolles drin.
 
1. Der Gesetzgeber zielt mit diesem Absatz auf etwas anderes ab, mit Sicherheit nicht auf "lautes Gestöhne der Nachbarn".....selbst wenn der Nachbar der Nachbarin etwas lauter ein "Jetzt fick ich dich in den Arsch, du Schlampe" ins Ohr flüstert ist damit nicht der Tatbestand nach §176 erfüllt. Offenbar sieht das die dt. Anklagebehörde ähnlich wie ich, sonst hätte es mit Sicherheit schon Strafverfahren in diese Richtung gegeben.

""Etwas laute ins Ohr flüstern"" ist sicher nicht strafbar. Aber jemnad, der vorsätzlich seine Nachbarn damit ärgert, dass er pornografisches Getöse in unüberhörbarer Weise produziert und wissentlich damit auch Kinder trifft, macht sich eindeutig strafbar. Das gleiche trifft zu, wenn Tonträger abgespielt werden.

Strafverfahren wegen lauten Flüsterns gibt es sicher nicht, aber Verfahren wegen Missbrauchs jede Menge.

Abgesehen davon würde ich jemanden, der mich regelmässig mit seinem Lustgestöhne nachts weckt, wegen nächtlicher Ruhestörung und sexueller Belästigung anzeigen, wenn er das nicht abstellt.
 
Abgesehen davon würde ich jemanden, der mich regelmässig mit seinem Lustgestöhne nachts weckt, wegen nächtlicher Ruhestörung und sexueller Belästigung anzeigen, wenn er das nicht abstellt.
Da sagt auch keiner was dagegen :lalala:

aber Verfahren wegen Missbrauchs jede Menge.
Aber das hat damit nichts zutun... :kopfklatsch:

Ich frag mich echt woher du den Müll immer zauberst, so viel Schwachsinn wie du hier verzapfst, schafft sonst keiner... :shock:
 
Wie war das mit dem Onanieren beim geschlossenen Vorhang und durch einen Spalt kann man dies beobachten? Im damaligen Thread war das DMn strafbar, Deinen heutigen Posts nach wäre es aber straffrei, weil eben kein Vorsatz vorhanden....
Mrs. Pepper

Bedingter Vorsatz im Falle des Vorhangs, Vorsatz im Falle des Stöhnens. Beides erfüllt den Umstand der Strafbarkeit.
 
aber Verfahren wegen Missbrauchs jede Menge.

Das mag schon sein, aber lautes Stöhnen während dem Beischlaf in der eigenen Wohnung, sei es noch so laut, erfüllt diesen Tatbestand nicht, auch wenn du dir das gerne so zusammenreimen möchtest.

Zum Rest deiner Ausführungen.....da halte ich es ab sofort ganz wie du ->

Lies meine Beiträge.
 
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