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Ich habe ja auch immer von einem overkillten Getöse, das trotz Mahnung nicht abgestellt wird, geschrieben und nicht von gelegentlichen normalen und zumutbaren Geräuschen.
Und nochmal: Wer bewusst und vorsätzlich sexuell auf Kinder einwirkt, egal in welcher Form, macht sich strafbar. In Österreich wie in Deutschland.
Was strafrechtlich relevant ist oder nicht, hängt davon ab wie der Gesetzestext ausformuliert ist und nicht von deiner persönlichen Einschätzung von "sexuellem Einwirken auf Kinder".
Sexueller Missbrauch oder eine sexuelle Belästigung durch "Gestöhne aus der Nachbarwohnung" lassen sich weder aus § 206 noch aus §218 des österreichischen Stgb ableiten.
Und selbst nach dt. Strafrecht § 176 wäre mir kein Fall in Deutschland bekannt wo Lautes Stöhnen aus der Nachbarwohnung zu einer Strafverfolgung oder gar einer Verurteilung geführt hätte.
Und was overkilltes Getöse sein soll, entziehts sich vermutlich nicht nur meiner Kenntnis.
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