Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Richtig. Während laute Musik nur eine Ruhestörung ist, sind pornografische Geräusche eine sexuelle Belästigung und wenn Kinder davon betroffen sind, u.U. sogar Missbrauch derselben.

ich finde mit dieser Auffassung ziehst du die Begriffe sexuelle Belästigung ung Kindesmissbrauch ins lächerliche...
 
ausserdem, den Kindern kann man ja was weiss ich was erzählen,
zB die Nachbarin schreit so weil sie hat Nervenkrämpfe und ihre Medizin nicht genommen, oder so...
 
im gegenteil. das ausleben der sexualität ist ein persönliches recht. das dabei geräusche entwickeln auch. und sex findet eben vor allem in den nachtstunden statt. daher sind die einen interessen gegen die anderen abzuwägen. also von wegen pornografie und missbrauch kannst dich putzen - vor allem dann wenn es im sommer so unerträglich heiß ist, dass nur die abkühlung in der nacht in den wohnungen genutzt werden kann und die fenster offen sind. da schau ich mir den richter an, der da eine verurteilung ausspricht.

Bla. bla.

Sexueller Missbrauch kann auch dann vorliegen, wenn jemand vorsätzlich auch nur akustisch auf Minderjährige einwirkt. Und das ist es egal, ob Originalton oder nur der Porno zu laut läuft.

In der Regel schrecken jedoch die meisten angesichts einer drohenden Anzeige davor zurück, es darauf ankommen zu lassen und verhalten sich dann vernünflig. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich solch ein missbräuchliches Verhalten schnell in der Nachbarschaft herumspricht.

Ansonsten dürfte es wohl klar sein, dass auch im Sommer nächtliches overkilltes Orgasmusgebrülle eine Belästigung darstellt.
 
Wir hören absolut nix von unseren Nachbarn. Und es wäre wohl sehe bedenklich wenn wir deren sexgeräusche hören wurden, bei 500m Abstand...
 
da geht es nicht um absichtliches einwirken auf minderjährige oder absichtliche behelligung der nachbarn, sondern um den eigenen sexualakt z.b. bei offenem fenster und sommerhitze. aber da wird pippi sicher links auf die geltende rechtsprechung haben, die ihre annahmen unterlegen.
 
Die Leute sind doch selber Schuld, wenn sie in Neubauten ohne Schalldämmung mit nur noch Rigipswänden ziehen. Dass solche "Wände" gerade mal eine optische Trennung darstellen und sonst nichts, sollte doch jedem klar sein. :roll:
 
Orgasmusgebrülle eine Belästigung darstellt.

Für Dich vielleicht weil Du dann sofort sämtliche ABG´s durchsuchst wie Du dagegen gerichtlich vorgehen könntest anstatt selber mal richtig geil zu werden!
Toleranz ist halt eine Tugend die Du nicht kennst und lieber nach gesetzlichen Handhaben für dies und jenes suchst, Frau Obergscheit!:mrgreen:
 
Kürzlich hat mich unser (einziger) Nachbar mit einem breiten Grinsen im Gesicht darauf angesprochen, dass er uns mitten in der Nacht gehört hat.... :shock:
Einen breiten Grinser hatte ich dann aber im Gesicht, als er sagte, dass er - nachdem wir fertig waren - seine Frau aufgeweckt hat, weil er so spitz war... :haha:
So kanns halt auch gehen....

Ich frage mich nur, was so manche User in einem Erotik Forum suchen, wenn sie so derart verklemmt sind und alles zerreden... :-P
Mrs. Pepper
 
da geht es nicht um absichtliches einwirken auf minderjährige oder absichtliche behelligung der nachbarn, sondern um den eigenen sexualakt z.b. bei offenem fenster und sommerhitze. aber da wird pippi sicher links auf die geltende rechtsprechung haben, die ihre annahmen unterlegen.

Von einem vorsätzlichen Einwirken kann dann ausgegangen werden, wenn trotz Kenntnis( also Anmahnung ) die Belästigung nicht abgestellt wird.
 
apropos realitätssinn: wo ist die judikatur dazu - was den sexualakt betrifft? denn was mit fokus auf die eigenen bedürfnisse gerichtet ist, das unterliegt der richterlichen abwägung der interessen. ganz ohne vergeilblödeln. bloß gscheit klingend reden is a bissl zuwenig, was recht und rechtsprechung betrifft.
 
Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Oder ist vielleicht einer von euch mein Nachbar?
ich lebe in einer langweiligeren umgebung, allerdings mit ebenso miserablen wänden. ich wurde bisher erst vom schnarchen aus der nebenwohnung des nächtens belästigt. ich kannte damals aber noch nicht die möglichket der rechtsfreundlichen unterstützung aus diesem forum - ich hätte mich zur behebung meines problems sicher an marlene gewendet.
 
apropos realitätssinn: wo ist die judikatur dazu - was den sexualakt betrifft? denn was mit fokus auf die eigenen bedürfnisse gerichtet ist, das unterliegt der richterlichen abwägung der interessen. ganz ohne vergeilblödeln. bloß gscheit klingend reden is a bissl zuwenig, was recht und rechtsprechung betrifft.

Die Judikatur in Falle einer Belästigung ist eindeutig, sowohl bei Einwirkungen auf Minderjährige als auch bei Erwachsenen.

Hier geht es nicht um einen unauffälligen Sexualakt, den es gegen eine Überempfindlichkeit von Nachbarn abzuwägen gelte.
 
TE:



no, frau richterin?

Ich ändere mal den Fettdruck etwas:

In den letzten Wochen ist es allerdings schon auffällig einschlägig laut durch die Wand im Schlafzimmer. Selbst nachts werde ich manchmal davon wach

Merkst was? Du bastelst dir die Realität so zusammen, wie sie dir gerade passt. :mrgreen:

Lerne einfach mal zu akzeptieren, dass andere User Themen anders bewerten als du. Insbesondere wenn in der TE nach einen Erfahrungen gefragt ist.
 
ungeachtet dessen gibt es die interessensabwägung und auch eine "ortsüblichkeit" - d.h. auch zugestandene einzelinteressen (z.b. zwei stunden klavier-üben am tag, auch wenn es nachbarn stört oder laut ist). und immer noch hab ich nix aus der judikatur von dir dazu gelesen. wie schon bewiesen gebe ich auch zu wenn du recht hast - aber nur dann. und es ist schon ein unterschied, ob wissen aus erster hand stammt oder aus den fingern gesogen ist. auch wenns ähnlich klingt.
 
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