Na da werden sich die Alkolenker (-radler) freuen, dass sie mit Einstellungen oder Diversionen rechnen können!
Diese Behauptung ist einfach nur Schwachsinn!
.....und du bist vermutlich richter, weil du das sooo genau zu wissen glaubst.......
ich würde dir mal den § 153 ff stpo ans herzerl legen, und dann red ma weiter....
so an die 90 % der verkehrsunfälle (also zumindest von dem, was in wien alles so unter dem namen verkehrsunfall gehandelt wird) wird eingestellt.
in der regel läuft das so ab......
man fährt zusammen (für die standard-leser: man kollidiert.....).
....beide steigen aus, beschimpfen sich,
wenn sie sich in die goschen hauen, is dann eh was ordentliches, dann kommt eine vorsätzliche KV dazu.
einer beschuldigt den anderen....dann wird einmal geschaut, wer vorang hatte.(oder grün, oder so was ähnliches)
wenn sich beide in der stvo nicht auskennen, wird ein telefonjoker benutzt, oder auch mehrere
(das sind die türkischen und jugoslawischen rechtsanwälte, also die ohne studium, aber mit kenntnissen in verkehr, irgendeinem verkehr)
dann wird weiter geschimpft, bei handgreiflichkeiten siehe oben....
dann wird oftmals geld verlangt.....
"gibst du 5000 eiro, dann mach ma unter uns aus

"
bist deppert, für was denn, ich hab eine versicherung.....
und zu guter letzt kriegt dann einer kopfi-weh, handi-weh oder nacken-aua.
das sind die verkehrsunfälle, die seit 2010 (unter 14 tg. dauer) eingestellt werden.
schmerzensgeld......zivilrechtsweg........die versicherungen zahlen nicht mehr freiwillig.....und lassen sich klagen
eine jede HWS, LWS - Zerrung oder Prellung (also das, was der volksmund einen "peitschenschlag" nennt) ist normalerweise unter den 14 tagen verletzungsdauer. verschulden geringfügig will heissen, keine alkoholisierung oder andere erschwerungsgründe (raserei, behindern oder gefährden eines fussgängers am schutzweg, etc...)