Olympiasieger Seisenbacher unter Missbrauchverdacht

Heißt das dann, wenn beispielsweise ein Freigänger nicht zu seiner Haftanstalt zurückkehrt, dass das keinerlei Auswirkungen auf die noch zu verbüßende Haftstrafe hat?

Auf das Strafausmaß nicht...im Häfen gibts danach angeblich disziplinäre Maßnahmen, wie Streichung von Begünstigungen etc

Edit: das Haftende verschiebt sich halt um die Tage seiner Abwesenheit nach hinten...
 
Zuletzt bearbeitet:
tja, und trotzdem kamen sämtliche Teigtaschenköche in U-Haft. Vielleicht weil sie unserer Sprache nicht mächtig sind, sich daher nur schlecht wehren können, und vielleicht auch nicht das Geld für teure Anwälte haben o_O

Vll verwechselst du U-Haft mit Schubhaft, da sie ev. illegal da waren?
 
Flucht ist meines Wissens nach in keinem Rechtsstaat strafbar, ich glaube nicht mal in den USA.
Stimmt ned ganz.....Ein Gefängnisausbruch ist in einigen Rechtsstaaten strafbar, auch in den USA.
In Deutschland und auch in Österreich war man schon 1880 der Meinung, dass eine "Selbstbefreiung" straffrei bleiben muss, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser auch ein Recht auf Freiheit hat.
In der Praxis wird aber jede begangene Straftat, die bei einem Ausbruch begangen wird, das ist eben vom Mord über Körperverletzung Geiselnahme bis zur Sachbeschädigung (und wennst nur ein Leintüchel zerreisst, um dich damit abzuseilen) entsprechend streng bestraft. Weiters gibt es noch disziplinäre Massnahmen und natürlich wirkt sich dies auch auf eine eventuelle vorzeitige Entlassung aus.
Es ist aber strafbar, wenn man einem Gefangenen zur Flucht verhilft.
 
soeben in den Medien: U-Haft wegen Fluchtgefahr verhängt. Also hat sich das Gericht doch auf keine weitere Blamage eingelassen !
 
das Haftende verschiebt sich halt um die Tage seiner Abwesenheit nach hinten...

Ja, das ist schon klar. Ich hätte halt erwartet, dass sich das doch irgendwie prolongierend auf die noch zu verbüßende Strafe auswirkt, um einen Anreiz zu schaffen, wieder in die Haftanstalt zurück zu kehren.
Aber offensichtlich funktioniert das auch ohne weitere Strafandrohung.
 
Ich hätte halt erwartet, dass sich das doch irgendwie prolongierend auf die noch zu verbüßende Strafe auswirkt, um einen Anreiz zu schaffen, wieder in die Haftanstalt zurück zu kehren.

Naja....ein vorzeitige Entlassung kann man dann vergessen...so gesehen.....

Aber offensichtlich funktioniert das auch ohne weitere Strafandrohung.
Mehr oder weniger, da ja ein Freigang ja eher zu Haftende gewährt wird.....und da muss man schon sehr blöd sein, wenn man sich die letzten Häfentage mit so einer Aktion erschwert..
 
Stimmt ned ganz.....Ein Gefängnisausbruch ist in einigen Rechtsstaaten strafbar, auch in den USA.
In Deutschland und auch in Österreich war man schon 1880 der Meinung, dass eine "Selbstbefreiung" straffrei bleiben muss, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser auch ein Recht auf Freiheit hat.
In der Praxis wird aber jede begangene Straftat, die bei einem Ausbruch begangen wird, das ist eben vom Mord über Körperverletzung Geiselnahme bis zur Sachbeschädigung (und wennst nur ein Leintüchel zerreisst, um dich damit abzuseilen) entsprechend streng bestraft. Weiters gibt es noch disziplinäre Massnahmen und natürlich wirkt sich dies auch auf eine eventuelle vorzeitige Entlassung aus.
Es ist aber strafbar, wenn man einem Gefangenen zur Flucht verhilft.

OK, Danke, wieder was gelernt.

Allerdings habe ich eigentlich keinen Gefängnisausbruch gemeint, sondern den wohl hier vorliegenden Fall der Flucht
vor der Polizei bevor überhaupt ein Prozess begonnen hat.
 
Ist nicht ein Ausbruch, Flucht usw auch naheliegenderweise mit Widerstand gegen die Staatsgewalt verbunden? Und als Autofahrer wirst ja auch gstraft, wennst wo anfahrst und davonfahrst, d.h. versuchst, dich der gerechten Strafe zu entziehn.
 
Ist nicht ein Ausbruch, Flucht usw auch naheliegenderweise mit Widerstand gegen die Staatsgewalt verbunden? Und als Autofahrer wirst ja auch gstraft, wennst wo anfahrst und davonfahrst, d.h. versuchst, dich der gerechten Strafe zu entziehn.

1. Wenn ich irgendwoher mirbekomme, daß gegen mich ermittelt wird und ich mich uns Auto setze und die Biege mache, wo siehst Du da einen Widerstand?

2. Nein. Du wirst dafür betraft, daß der angerichtete Schaden nicht reguliert wird, nicht wegen eines evtl. verhinderten Bußgelds.
 
1. Wenn ich irgendwoher mirbekomme, daß gegen mich ermittelt wird und ich mich uns Auto setze und die Biege mache, wo siehst Du da einen Widerstand?

kommt drauf an, wie man Widerstand definiert. Körperliche Gewalt? Nichtbefolgen von Anordnungen? Durchbeissen der Fesseln? - Ich red ja auch davon, wenn es offensichtlich ist, dass man meiner habhaft werden will, bzw dass ich eben schon im Gewahrsam war und auskommen bin. Nicht weil ich das vage Gefühl hab, dass ich einer strafbaren Handlung verdächtigt were.

2. Nein. Du wirst dafür betraft, daß der angerichtete Schaden nicht reguliert wird, nicht wegen eines evtl. verhinderten Bußgelds.

ok, war mir nicht bekannt.
 
Allerdings habe ich eigentlich keinen Gefängnisausbruch gemeint, sondern den wohl hier vorliegenden Fall der Flucht
vor der Polizei bevor überhaupt ein Prozess begonnen hat.
Ich verstehe...….wie da die Rechtslage in anderen Rechtstaaten ist, ist mir jetzt aber ned bekannt.

Es ist ja auch so, dass eine Flucht auch keine Auswirkung auf das Strafmaß hat (Erschwerungsgrund) aber ein sich Stellen mildernd auf das Strafmaß wirken KANN.
 
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