B
Gast
(Gelöschter Account)
im eigenen Garten Nackt liegen ist doch schönaber man könnte auch angezeigt werden wegen Öffentlichen Erregens aber ob sich so was durchsetzt ist sehr fraglich , hhhmmmm.
Es gibt keinen Paragraphen, der das verbieten würde...der eigene Garten ist nicht öffentlich. Und solange ich nicht ev. bei "unzüchtigen Handlungen" beobachtet werden kann und somit Ärgernis errege, kann der Nachbar auch nix dagegen unternehmen. Mit anderen Worten: man DARF im eigenen Garten sogar nackt herumlaufen und muss nicht unbedingt nur in liegend Sonne tanken. Im allgemein einsehbaren Vorgarten spricht allerdings Anstand/Sitte/Moral dagegen. Da kann die "Tat auf Antrag verfolgt" werden.


das Solarium filtert die selben herraus
Habe ich was verpasst?
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