- Registriert
- 31.1.2024
- Beiträge
- 3.557
- Reaktionen
- 8.764
- Checks
- 1
Wos is wos is wos is - spring ma auf´s Brüstl, i brauch e wos zum einreibn...I bin a grad a bissel schorf... wüst an Wickl?![]()

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wos is wos is wos is - spring ma auf´s Brüstl, i brauch e wos zum einreibn...I bin a grad a bissel schorf... wüst an Wickl?![]()

Bei deiner Hendlbrust rutsch in jo oh....Wos is wos is wos is - spring ma auf´s Brüstl, i brauch e wos zum einreibn...![]()
keine Ahnung was daran abscheulich sein sollMusst doch nicht neidig sein...wir machen es ais spass...du für geld wie abscheulich.
Hmm, in eurem Profil steht unter anderem:Meine queen ist 46 und wurde im club von einen alten mann so um die 75 gefickt. Es war geil anzusehn
Mocht jo nix, wennst die Preise fiad Liftkoatn siechst, lochst nimma meah-nimma meah-nimma meahBei deiner Hendlbrust rutsch in jo oh....![]()

Soweit ich weiß, verliert ein Österreicher seine Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die Fremdenlegion.
Ob das generell der Fall ist wenn ein Österreichischer im Ausland für eine andere Armee kämpft, kann ich nicht beurteilen.
Frag‘ mal dort nach.Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise zu Bezugsquellen für Rasenmähertraktoren, die 150 km/h schaffen.![]()
Externe Inhalte von YouTubeDieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
Vielleicht war die Viagra kurz vorm Ablaufen?Hmm, in eurem Profil steht unter anderem:
-Wir machen keine Ausnahmen von unseren Suchkriterien.
-Wir suchen ausschliesslich Bi Männer zwischen 18-43Jahren. UNBEDINGT L-XXL bestückt aus WIEN. Für Cuckold und div. Rollenspiele.
-Bitte beachtet unsere Altersgrenze maximal 42und bitte nicht...ich bin 50 sehe aber jünger aus.
Wie kam es dann doch dazu?
Gras schneiden macht eh kan krawall.Also mittags eingeraucht mit 150 am Rasenmähertraktor auf der Autobahn hätte schon was.
Ich auch.@Mitglied #490845 siehst?
Ich lasse mittlerweile für mich schreiben ... Kompetenz muss man fördern - sonst verkalkt´s ...![]()
Du brauchst KI - ich hab den TomIch auch.
Die KI sagt folgendes:
(und die untenstehenden Erläuterungen scheinen mir plausibel)
Ja, der Eintritt in die französische Fremdenlegion hat für Österreicher drastische Folgen: Er führt in der Regel zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Hier sind die Details zur Rechtslage:
1. Gesetzliche Grundlage (§ 32 StbG)
Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG) wird die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn ein Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt. Da der Dienst in der Fremdenlegion eine freiwillige Verpflichtung für eine reguläre Armee eines fremden Staates (Frankreich) darstellt, ist dieser Tatbestand erfüllt.
2. Die Gefahr der Staatenlosigkeit
Anders als bei vielen anderen Tatbeständen sieht das Gesetz hier keinen Schutz vor Staatenlosigkeit vor. Das bedeutet:
• Die Staatsbürgerschaft wird auch dann entzogen, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
• Österreich hat hierzu einen expliziten Vorbehalt im Europäischen Übereinkommen über Staatsangehörigkeit angemeldet.
3. Sonderfall: Doppelstaatsbürger
Falls jemand sowohl die österreichische als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, ist der Pflichtmilitärdienst (Grundwehrdienst) in dem anderen Staat unproblematisch, sofern ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht.
Aber: Sobald der Dienst freiwillig verlängert wird oder man sich (wie bei der Legion) freiwillig verpflichtet, greift wieder die Entziehungsklausel.
4. Verfahren
Der Verlust tritt nicht automatisch in der Sekunde des Eintritts ein, sondern muss durch ein Entziehungsverfahren der zuständigen Behörde (Landesregierung) festgestellt werden. Sobald die Behörden jedoch vom Eintritt in die Legion erfahren, sind sie gesetzlich verpflichtet, dieses Verfahren einzuleiten.

Dann bist du ja in besten (juristischen) Händen:Du brauchst KI - ich hab den Tom![]()
Tja, mit 75 ist so mancher noch topfit.Meine queen ist 46 und wurde im club von einen alten mann so um die 75 gefickt. Es war geil anzusehn
ja die jungen haben zu viel streß und sonst was ( mobiltelefon oder alkohol ) schlechte liegesitze beim autoTja, mit 75 ist so mancher noch topfit.
Ich kenn einige, die rammeln oft mehr, als so mancher Jungbulle.
Also ist das Alter nicht entscheidend, ich glaube eher die Fitness und generell die Gesundheit.
Hauptsache SIE ist glücklich dabei.
Und Du sowiso, wenn es gefällt.![]()

...es ist aber recht mühsam mit der NagelschereGras schneiden macht eh kan krawall.
Was hat die Fremdenlegion mit dem 75+ Stecher zu tun?Dann bist du ja in besten (juristischen) Händen:
KI sagt folgendes weiter:
Da muss ich deinen Mitdiskutanten leider korrigieren. "Tom" begeht hier einen weit verbreiteten Rechtsirrtum, indem er eine allgemeine völkerrechtliche Regel über die spezifische österreichische Gesetzeslage stellt.
In der Theorie hat er recht: Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist ein hohes Gut. In der Praxis der österreichischen Rechtslage beim Militärdienst liegt er jedoch falsch.
Der entscheidende Irrtum
Tom argumentiert mit dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit. Er übersieht dabei jedoch, dass dieses Übereinkommen (und auch das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit) explizite Ausnahmen zulässt.
Österreich hat bei der Ratifizierung dieser Verträge einen Vorbehalt erklärt. Das bedeutet: Österreich behält sich das Recht vor, die Staatsbürgerschaft bei Eintritt in einen fremden Militärdienst zu entziehen, selbst wenn die Person dadurch staatenlos wird.
Die Faktenlage nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG)
• Der Tatbestand: Der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates führt zum Verlust der Staatsbürgerschaft.
• Staatenlosigkeit ist kein Hindernis: In § 32 StbG gibt es (anders als bei anderen Verlustgründen) keinen Passus, der besagt, dass der Verlust nur eintritt, wenn keine Staatenlosigkeit folgt.
• Die Judikatur: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft als "Sanktion" für die Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Republik Österreich eintritt. Wer sich einer fremden Militärgewalt unterstellt, bricht diese Treuepflicht so schwerwiegend, dass der Staat die Verbindung kappt – egal, was danach kommt.
Warum Toms Argumentation hinkt:
1. Völkerrecht vs. Verfassungsrang: Österreich hat seine Vorbehalte völkerrechtskonform angemeldet. Damit ist der Entzug zulässig.
2. Fremdenlegion ist Staatsdienst: Die Fremdenlegion ist ein integraler Teil der französischen Armee. Es handelt sich also eindeutig um den "Militärdienst eines fremden Staates".
3. Keine "Soll-Bestimmung": Das Gesetz sagt nicht "kann entzogen werden", sondern regelt den Entzug als klare Folge der Handlung.
Zusammenfassend:
Es ist ein gefährlicher Mythos, dass man "sicher" sei, solange man keine zweite Staatsbürgerschaft habe. Ein Österreicher, der in die Fremdenlegion eintritt, riskiert – und provoziert juristisch – den Verlust seiner Staatsbürgerschaft und die damit einhergehende Staatenlosigkeit.
Falls Tom Quellen möchte: Er soll im § 32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 nachschlagen und nach dem entsprechenden Vorbehalt Österreichs zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit suchen.
Im Prinzip ist das aber alles irrelevant für mich da mich aufgrund meines Alters die Kepi blanc bestenfalls als Spion einsetzen könnten (geschüttelt bitte) und ich das meinem Heimatland nicht verraten tät.
Naja vielleicht findet man dort 75 Stecher wenn's Mal um einen Gangbang gehtWas hat die Fremdenlegion mit dem 75+ Stecher zu tun?![]()
?
KI sagt folgendes weiter:
Beweis: die vielen österreichischn Mitglieder der Fremdenlegion, die zumindest im 20. Jahrhundert vom Vietnamkrieg bis zum Golfkrieg Fremdenlegionär waren und immer noch Österreicher sind.