Jüngere frauen und alte männer

Meine queen ist 46 und wurde im club von einen alten mann so um die 75 gefickt. Es war geil anzusehn
Hmm, in eurem Profil steht unter anderem:
-Wir machen keine Ausnahmen von unseren Suchkriterien.
-Wir suchen ausschliesslich Bi Männer zwischen 18-43Jahren. UNBEDINGT L-XXL bestückt aus WIEN. Für Cuckold und div. Rollenspiele.
-Bitte beachtet unsere Altersgrenze maximal 42und bitte nicht...ich bin 50 sehe aber jünger aus.

Wie kam es dann doch dazu?
 
Hi,

Soweit ich weiß, verliert ein Österreicher seine Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die Fremdenlegion.

nein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Österreicher die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn er eine andere Staatsbürgerschaft hat.

Zwingende Voraussetzung ist aber eben immer, dass derjenige eine andere Staatsbürgerschaft hat.


Ob das generell der Fall ist wenn ein Österreichischer im Ausland für eine andere Armee kämpft, kann ich nicht beurteilen.

Da mit dem Eintritt in die Legion oder irgendeine Armee keine andere Staatsbürgerschaft verbunden ist, kann das - unter bestimmten Voraussetzungen - lediglich bei Menschen passieren, die neben der österreichischen Staatsbürgerschaft noch eine andere haben.

Österreich ist seit 1972 Vertragsunterzeichner des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit, und kann daher nur Menschen die Staatsbürgerschaft entziehen, die danach nicht staatenlos wären. Also muss zum Zeitpunkt der Entziehung der Staatsbürgerschaft diese Person noch eine andere Staatsbürgerschaft haben.

LG Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise zu Bezugsquellen für Rasenmähertraktoren, die 150 km/h schaffen. :rofl:
Frag‘ mal dort nach. :mrgreen:

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Hmm, in eurem Profil steht unter anderem:
-Wir machen keine Ausnahmen von unseren Suchkriterien.
-Wir suchen ausschliesslich Bi Männer zwischen 18-43Jahren. UNBEDINGT L-XXL bestückt aus WIEN. Für Cuckold und div. Rollenspiele.
-Bitte beachtet unsere Altersgrenze maximal 42und bitte nicht...ich bin 50 sehe aber jünger aus.

Wie kam es dann doch dazu?
Vielleicht war die Viagra kurz vorm Ablaufen? 🤔
 
@Mitglied #490845 siehst? ⬆️⬆️⬆️

Ich lasse mittlerweile für mich schreiben ... Kompetenz muss man fördern - sonst verkalkt´s ... :mrgreen:
Ich auch.

Die KI sagt folgendes:
(und die untenstehenden Erläuterungen scheinen mir plausibel)


Ja, der Eintritt in die französische Fremdenlegion hat für Österreicher drastische Folgen: Er führt in der Regel zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Hier sind die Details zur Rechtslage:

1. Gesetzliche Grundlage (§ 32 StbG)

Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG) wird die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn ein Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt. Da der Dienst in der Fremdenlegion eine freiwillige Verpflichtung für eine reguläre Armee eines fremden Staates (Frankreich) darstellt, ist dieser Tatbestand erfüllt.

2. Die Gefahr der Staatenlosigkeit

Anders als bei vielen anderen Tatbeständen sieht das Gesetz hier keinen Schutz vor Staatenlosigkeit vor. Das bedeutet:

• Die Staatsbürgerschaft wird auch dann entzogen, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.

• Österreich hat hierzu einen expliziten Vorbehalt im Europäischen Übereinkommen über Staatsangehörigkeit angemeldet.

3. Sonderfall: Doppelstaatsbürger

Falls jemand sowohl die österreichische als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, ist der Pflichtmilitärdienst (Grundwehrdienst) in dem anderen Staat unproblematisch, sofern ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht.

Aber: Sobald der Dienst freiwillig verlängert wird oder man sich (wie bei der Legion) freiwillig verpflichtet, greift wieder die Entziehungsklausel.

4. Verfahren

Der Verlust tritt nicht automatisch in der Sekunde des Eintritts ein, sondern muss durch ein Entziehungsverfahren der zuständigen Behörde (Landesregierung) festgestellt werden. Sobald die Behörden jedoch vom Eintritt in die Legion erfahren, sind sie gesetzlich verpflichtet, dieses Verfahren einzuleiten.
 
Ich auch.

Die KI sagt folgendes:
(und die untenstehenden Erläuterungen scheinen mir plausibel)


Ja, der Eintritt in die französische Fremdenlegion hat für Österreicher drastische Folgen: Er führt in der Regel zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Hier sind die Details zur Rechtslage:

1. Gesetzliche Grundlage (§ 32 StbG)

Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG) wird die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn ein Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt. Da der Dienst in der Fremdenlegion eine freiwillige Verpflichtung für eine reguläre Armee eines fremden Staates (Frankreich) darstellt, ist dieser Tatbestand erfüllt.

2. Die Gefahr der Staatenlosigkeit

Anders als bei vielen anderen Tatbeständen sieht das Gesetz hier keinen Schutz vor Staatenlosigkeit vor. Das bedeutet:

• Die Staatsbürgerschaft wird auch dann entzogen, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.

• Österreich hat hierzu einen expliziten Vorbehalt im Europäischen Übereinkommen über Staatsangehörigkeit angemeldet.

3. Sonderfall: Doppelstaatsbürger

Falls jemand sowohl die österreichische als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, ist der Pflichtmilitärdienst (Grundwehrdienst) in dem anderen Staat unproblematisch, sofern ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht.

Aber: Sobald der Dienst freiwillig verlängert wird oder man sich (wie bei der Legion) freiwillig verpflichtet, greift wieder die Entziehungsklausel.

4. Verfahren

Der Verlust tritt nicht automatisch in der Sekunde des Eintritts ein, sondern muss durch ein Entziehungsverfahren der zuständigen Behörde (Landesregierung) festgestellt werden. Sobald die Behörden jedoch vom Eintritt in die Legion erfahren, sind sie gesetzlich verpflichtet, dieses Verfahren einzuleiten.
Du brauchst KI - ich hab den Tom :haha:
 
Du brauchst KI - ich hab den Tom :haha:
Dann bist du ja in besten (juristischen) Händen:

KI sagt folgendes weiter:
🤭

Da muss ich deinen Mitdiskutanten leider korrigieren. "Tom" begeht hier einen weit verbreiteten Rechtsirrtum, indem er eine allgemeine völkerrechtliche Regel über die spezifische österreichische Gesetzeslage stellt.

In der Theorie hat er recht: Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist ein hohes Gut. In der Praxis der österreichischen Rechtslage beim Militärdienst liegt er jedoch falsch.

Der entscheidende Irrtum

Tom argumentiert mit dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit. Er übersieht dabei jedoch, dass dieses Übereinkommen (und auch das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit) explizite Ausnahmen zulässt.

Österreich hat bei der Ratifizierung dieser Verträge einen Vorbehalt erklärt. Das bedeutet: Österreich behält sich das Recht vor, die Staatsbürgerschaft bei Eintritt in einen fremden Militärdienst zu entziehen, selbst wenn die Person dadurch staatenlos wird.

Die Faktenlage nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG)

Der Tatbestand: Der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates führt zum Verlust der Staatsbürgerschaft.

Staatenlosigkeit ist kein Hindernis: In § 32 StbG gibt es (anders als bei anderen Verlustgründen) keinen Passus, der besagt, dass der Verlust nur eintritt, wenn keine Staatenlosigkeit folgt.

Die Judikatur: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft als "Sanktion" für die Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Republik Österreich eintritt. Wer sich einer fremden Militärgewalt unterstellt, bricht diese Treuepflicht so schwerwiegend, dass der Staat die Verbindung kappt – egal, was danach kommt.

Warum Toms Argumentation hinkt:

1. Völkerrecht vs. Verfassungsrang: Österreich hat seine Vorbehalte völkerrechtskonform angemeldet. Damit ist der Entzug zulässig.

2. Fremdenlegion ist Staatsdienst: Die Fremdenlegion ist ein integraler Teil der französischen Armee. Es handelt sich also eindeutig um den "Militärdienst eines fremden Staates".

3. Keine "Soll-Bestimmung": Das Gesetz sagt nicht "kann entzogen werden", sondern regelt den Entzug als klare Folge der Handlung.

Zusammenfassend:

Es ist ein gefährlicher Mythos, dass man "sicher" sei, solange man keine zweite Staatsbürgerschaft habe. Ein Österreicher, der in die Fremdenlegion eintritt, riskiert – und provoziert juristisch – den Verlust seiner Staatsbürgerschaft und die damit einhergehende Staatenlosigkeit.

Falls Tom Quellen möchte: Er soll im § 32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 nachschlagen und nach dem entsprechenden Vorbehalt Österreichs zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit suchen.




Im Prinzip ist das aber alles irrelevant für mich da mich aufgrund meines Alters die Kepi blanc bestenfalls als Spion einsetzen könnten (geschüttelt bitte) und ich das meinem Heimatland nicht verraten tät.
 
Meine queen ist 46 und wurde im club von einen alten mann so um die 75 gefickt. Es war geil anzusehn
Tja, mit 75 ist so mancher noch topfit.
Ich kenn einige, die rammeln oft mehr, als so mancher Jungbulle.
Also ist das Alter nicht entscheidend, ich glaube eher die Fitness und generell die Gesundheit. 🤷‍♂️
Hauptsache SIE ist glücklich dabei.🫢
Und Du sowiso, wenn es gefällt. 😃
 
Tja, mit 75 ist so mancher noch topfit.
Ich kenn einige, die rammeln oft mehr, als so mancher Jungbulle.
Also ist das Alter nicht entscheidend, ich glaube eher die Fitness und generell die Gesundheit. 🤷‍♂️
Hauptsache SIE ist glücklich dabei.🫢
Und Du sowiso, wenn es gefällt. 😃
ja die jungen haben zu viel streß und sonst was ( mobiltelefon oder alkohol ) schlechte liegesitze beim auto :haha:
 
Dann bist du ja in besten (juristischen) Händen:

KI sagt folgendes weiter:
🤭

Da muss ich deinen Mitdiskutanten leider korrigieren. "Tom" begeht hier einen weit verbreiteten Rechtsirrtum, indem er eine allgemeine völkerrechtliche Regel über die spezifische österreichische Gesetzeslage stellt.

In der Theorie hat er recht: Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist ein hohes Gut. In der Praxis der österreichischen Rechtslage beim Militärdienst liegt er jedoch falsch.

Der entscheidende Irrtum

Tom argumentiert mit dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit. Er übersieht dabei jedoch, dass dieses Übereinkommen (und auch das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit) explizite Ausnahmen zulässt.

Österreich hat bei der Ratifizierung dieser Verträge einen Vorbehalt erklärt. Das bedeutet: Österreich behält sich das Recht vor, die Staatsbürgerschaft bei Eintritt in einen fremden Militärdienst zu entziehen, selbst wenn die Person dadurch staatenlos wird.

Die Faktenlage nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 32 StbG)

Der Tatbestand: Der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates führt zum Verlust der Staatsbürgerschaft.

Staatenlosigkeit ist kein Hindernis: In § 32 StbG gibt es (anders als bei anderen Verlustgründen) keinen Passus, der besagt, dass der Verlust nur eintritt, wenn keine Staatenlosigkeit folgt.

Die Judikatur: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft als "Sanktion" für die Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Republik Österreich eintritt. Wer sich einer fremden Militärgewalt unterstellt, bricht diese Treuepflicht so schwerwiegend, dass der Staat die Verbindung kappt – egal, was danach kommt.

Warum Toms Argumentation hinkt:

1. Völkerrecht vs. Verfassungsrang: Österreich hat seine Vorbehalte völkerrechtskonform angemeldet. Damit ist der Entzug zulässig.

2. Fremdenlegion ist Staatsdienst: Die Fremdenlegion ist ein integraler Teil der französischen Armee. Es handelt sich also eindeutig um den "Militärdienst eines fremden Staates".

3. Keine "Soll-Bestimmung": Das Gesetz sagt nicht "kann entzogen werden", sondern regelt den Entzug als klare Folge der Handlung.

Zusammenfassend:

Es ist ein gefährlicher Mythos, dass man "sicher" sei, solange man keine zweite Staatsbürgerschaft habe. Ein Österreicher, der in die Fremdenlegion eintritt, riskiert – und provoziert juristisch – den Verlust seiner Staatsbürgerschaft und die damit einhergehende Staatenlosigkeit.

Falls Tom Quellen möchte: Er soll im § 32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 nachschlagen und nach dem entsprechenden Vorbehalt Österreichs zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit suchen.




Im Prinzip ist das aber alles irrelevant für mich da mich aufgrund meines Alters die Kepi blanc bestenfalls als Spion einsetzen könnten (geschüttelt bitte) und ich das meinem Heimatland nicht verraten tät.
Was hat die Fremdenlegion mit dem 75+ Stecher zu tun? :rolleyes:
 
Hi,

KI sagt folgendes weiter:

ja, das steht auch so im Internet. Ist halt nicht korrekt. Diese Informationen stehen so auch beim BMEiA.

Sie sind halt nicht korrekt.

Beweis: die vielen österreichischn Mitglieder der Fremdenlegion, die zumindest im 20. Jahrhundert vom Vietnamkrieg bis zum Golfkrieg Fremdenlegionär waren und immer noch Österreicher sind.

LG Tom
 
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