Frauen und Alkohol

(((wenn i fies wär, würd i di fragn obst di leicht nu nie indn Spiegl gschaut host, wei don wirst in Grund schnö findn warum Frauen Alk brauchen ;) )))

...

Naja wie auch immer ... ich denke, man muss sich ab und an etwas *Mut* antrinken... wenn man leicht beschwipst ist wird man oft etwas lockerer :D ... als ich noch mehr fort ging, half das ungemein nen netten Kerl anzutanzen ... und so ;)


Ein bisschen Alk ist ok, aber Zuviel des guten eher nicht. Ich selbst will hemmungslosen Sex mit einer Nüchternen oder leicht beschwipsten Frau geniessen und nicht mit einer Alkoholleiche wo am einschlafen ist.
 
Frauen trinken anders als Männer, auch wenn sich Männer und Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen einander angenähert haben. Statistiken zeigen, dass Mädchen und Frauen seltener zu alkoholischen Getränken greifen und geringere Mengen konsumieren. Im Vergleich zu Männern verhalten sich Frauen zum Beispiel im Straßenverkehr weniger riskant. So sind sie deutlich seltener unter Alkoholeinfluss an einem Unfall beteiligt.


Dass Frauen beim Thema Alkohol zurückhaltender sind als Männer, hat auch etwas mit gesellschaftlichen Rollenbildern zu tun. Lange war es vor allem in der Öffentlichkeit verpönt, als Frau Alkohol zu trinken. Auch Spirituosen tranken früher fast ausschließlich Männer. Frauen konsumierten hochprozentigen Alkohol vor allem in Form von „Hausmitteln“ („Kräuterschnaps“), denen eine medizinische Wirkung zugeschrieben wurde.


Während hohe Trinkmengen bei
Männern oft positiv (männlich) bewertet werden oder weniger auffallen, gelten viel trinkende Frauen schnell als „unweiblich“ oder „billig“. Daher ist es verständlich, dass sich viele Mädchen und Frauen beim Alkohol stärker kontrollieren als Männer. Es gibt aber auch Frauen, die sich von dieser gesellschaftlichen Erwartung der Selbstkontrolle bewusst absetzen möchten – zum Beispiel indem sie sich am Trinkverhalten von Männern orientieren. Und betrunkene Frauen haben in der Regel weniger Hemmungen und bereuen es am andern Tag oft weil sie Sex hatten mit jemandem wo sie es nüchtern niemals gemacht hätten.
 
Hier der Gesetzes Auszug

Wer gegen die Strassenverkehrs- oder Schifffahrtsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen. Prinzipiell sind sie unabhängig von einander:

  • Strafverfahren (Sanktionen: Busse, Geld- / Freiheitsstrafe)
  • Administrativmassnahmeverfahren (Massnahmen: Verwarnung, Ausweisentzug etc.)
Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l bzw. 0,10 Promille) stehen.

Strafen und Ausweisentzug
Das Gesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand:

  • 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille: Wer mit 0,25 bis 0,39 mg/l bzw.0,50 bis 0,79 Promille ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, erhält eine Verwarnung und eine Busse.
  • 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille und zusätzlicher Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften: Wer mit 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille fährt und gleichzeitig gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst, wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen. Zusätzlich wird eine Busse oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person.
  • 0,40 mg/l bzw. 0,80 Promille: Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,40 mg/l bzw. 0,80 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des Weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen und ist im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.
  • Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe: Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.
 
Hier der Gesetzes Auszug

Wer gegen die Strassenverkehrs- oder Schifffahrtsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen. Prinzipiell sind sie unabhängig von einander:

  • Strafverfahren (Sanktionen: Busse, Geld- / Freiheitsstrafe)
  • Administrativmassnahmeverfahren (Massnahmen: Verwarnung, Ausweisentzug etc.)
Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l bzw. 0,10 Promille) stehen.

Strafen und Ausweisentzug
Das Gesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand:

  • 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille: Wer mit 0,25 bis 0,39 mg/l bzw.0,50 bis 0,79 Promille ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, erhält eine Verwarnung und eine Busse.
  • 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille und zusätzlicher Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften: Wer mit 0,25 bis 0,39 mg/l bzw. 0,50 bis 0,79 Promille fährt und gleichzeitig gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst, wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen. Zusätzlich wird eine Busse oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person.
  • 0,40 mg/l bzw. 0,80 Promille: Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,40 mg/l bzw. 0,80 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des Weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen und ist im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.
  • Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe: Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.
Ist mir klar und weiß ich... und dass meinBeitrag ein Joke war, sollte eigentlich klar sein...
Sag, geht Ihr Schweizer zum Lachen alle in den Keller...? :lalala:

Herrschaftszeiten, des Schüdl derfst echt nia vagessn...
 
Ist mir klar und weiß ich... und dass meinBeitrag ein Joke war, sollte eigentlich klar sein...
Sag, geht Ihr Schweizer zum Lachen alle in den Keller...? :lalala:

Herrschaftszeiten, des Schüdl derfst echt nia vagessn...

Wider dem tierischen Ernst.
Wir Schweizer :haha::haha: Lachen in etwa soviel wie ihr auch und grad wo es beliebt, auch im Keller:hahaha::hahaha:
 
Hi,

Mag sein, ja. Aber laut Statistik haben Frauen weniger Auto Unfälle wo auf Alk zurückzuführen sind.

liegt vielleicht daran, dass Frauen intelligenter sind als Männer, und vorher wissen, wann sie saufen wollen, und/oder eher den Schlüssel hergeben, wenn sie blau sind, und generell eher dazu tendieren, zum eigenen Schutz nicht alleine zu saufen, damit sie nicht am nächsten Tag beim Stevo oder VorspüOrgasmuS aufwachen?

;)

LG Tom
 
werden entweder peinlich oder aggressiv
dies trifft besonders bei höherem Schnaps Konsum zu,
ich kann Dir petseit nur voll und ganz zustimmen, Peinlich sein, naja das kann passieren, Müde sein kann auch passieren würde ich aber nicht unter den Begriff Peinlich einordnen, Aggressiv das ist natürlich schon eher kritisch zu beurteilen, denn der Begriff Aggressiv hat ja im weitesten Sinn auch mit Gewalt zu tun und das verurteile ich Persönlich schon sehr massiv,
Möchte hinzufügen, dass diese meine Zeilen meine ausdrücklich Persönlich Meinung sind,
 
Ich glaub Dackeldame hat schon das wichtigste gesagt... :kotzen:
...aber zusätzlich sollte man sich dann vielleicht auch noch fragen was du machst wenn sie zB zu besoffen war ihre Pille zu nehmen oÄ?
Ich hoff einfach mal du redest hier von einer stabilen Beziehung, mit bekannter Verhütungsmethode und einer Frau die dir das ausdrückliche OK gegeben hat sowas zu machen wenn sie mal über alle Maße betrunken ist.
Ja sowieso ! Glaubst du echt dass wir uns sowas hinterher nicht erzählen?
Ich entschuldige mich ausdrücklich für den missverständlichen Beitrag!
 
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