Die Neue(n) als Kostenbremse

Dann besteht die Möglichkeit, dass Du eine Bevorschussung bekommst vom Jugendamt, damit Du alle die Kosten abdecken kannst. Das Jugendamt wird sich dann am Ex vertraunsvoll wenden und dort es durchsetzen, dass er es zahlt !

Naja, zum einen gilt (auch fürs Jugendamt) auch bei Sonderbedarf der Grundsatz, dass man die Kuh, die man melken möchte, nicht schlachtet (mah, wie das klingt :lol: ), zum anderen muss man bei sowas halt mehr berücksichtigen als nur die rein sachliche, finanzielle Ebene.

Junior würde für verschiedene Dinge Sonderbedarf zustehen, ich beantrage ihn aber nicht, solange es noch irgendwie anders geht. Mein Ex beschwert sich schon über die normalen Alimente, wenn ich jetzt auch noch Sonderbedarf einfordere ist die Gefahr sehr groß, dass (wieder) ein Krieg ausbricht und Junior der ist, der darunter leidet. Das ist mir das blöde Geld nicht wert.
 
Und ihr würdet es nicht machen wenn ihr es nicht könntet/wolltet, oder?
Es fällt meiner Frau und mir ganz leicht, grosszügig zu sein; denn wir verteilen ja das künftige Erbe unserer Kinder. Da meldet sich doch vor drei Jahren eine Enkelin mit der F rage: "Opa, kann ich einen Vorbezug auf mein Erbe haben? Ich möchte in Australien mein Studium fortsetzen." "Ja, aber darüber muss Deine Mutter entscheiden", antwortete ich zu ihrer Verblüffung. Sie verreiste, schloss inzwischen ihr Studium ab und ist nur noch auf Besuch zurückgekehrt, weil sie mit einem Australier verlobt ist.
 
Dein Ex ist bis zum Abschluss eines Studiums deines Sohnes unterhaltspflichtig.

Jein. Nur dann, wenn dieses ernsthaft und zielstrebig voran getrieben wird.

Grundsätzlich ist die Dauer der Unterhaltsleistungen an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Dabei sind die Lebensverhältnisse des Kindes und der Eltern zu Grunde zu legen.
Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist nicht direkt von der Volljährigkeit des Kindes abhängig, sondern besteht dann, wenn es die bei selbstständiger Haushaltsführung für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aufbringen kann.
 
Naja, zum einen gilt (auch fürs Jugendamt) auch bei Sonderbedarf der Grundsatz, dass man die Kuh, die man melken möchte, nicht schlachtet (mah, wie das klingt :lol: ), zum anderen muss man bei sowas halt mehr berücksichtigen als nur die rein sachliche, finanzielle Ebene.

Junior würde für verschiedene Dinge Sonderbedarf zustehen, ich beantrage ihn aber nicht, solange es noch irgendwie anders geht. Mein Ex beschwert sich schon über die normalen Alimente, wenn ich jetzt auch noch Sonderbedarf einfordere ist die Gefahr sehr groß, dass (wieder) ein Krieg ausbricht und Junior der ist, der darunter leidet. Das ist mir das blöde Geld nicht wert.

Ich kann Dich verstehen HarlyQuinn, es ist ein sensibler Balance Akt; leider wird dieser von den betreffenden Personen immer wieder ausgenützt. Das finde ich gegenüber dem Nachwuchs mehr als unfähr! Habe in meinem Bekanntekreis einige solche Fälle, daher habe ich diesen Kommentar geschrieben. Einer dieser Fälle wurde so erfolgreich gelöst, weil es nicht anders gegangen ist bei einer Mutter mit 3 kleinen Kindern.

Lieben Gruß Georg
 
Wieso soll sich der Vater nicht um das Kind kümmern, wenn es krank ist?
Ich hätte die "Kind krank - Mama holt es" eher so verstanden, dass der Vater sein krankes Kind abschiebt, um seinen Skiurlaub besser genießen zu können.
Genauso hätte ich es auch verstanden, glücklicherweise kommt die Mutter meiner Kinder nicht auf solche Ideen.
Die Jungs sind zwar nie krank, aber wenn sie schon bei mir krank werden, werden sie auch von mir umsorgt, so wie ich es früher auch getan habe. Würde mir selbst sehr komisch vorkommen, wenn das Vertrauen in meine väterliche Eignung plötzlich, nur wegen einer Trennung infrage gestellt würde:schulterzuck:.
 
warum bin ich plötzlich so froh, dass ich keine keiner in die welt gesetzt habe ... ??? :D

Die Formulierung stammt nicht von mir, sondern von der zuständigen Dame bei der Rechtsfürsorge, die sehr ungut darauf reagiert hat, als ich mich einmal vorsichtig erkundigen wollte, wie denn überhaupt das Prozedere wäre bei Sonderbedarf. ;)
 
eh wurscht von wem, es spiegelt grundssätzlich wieder, wie von den kindern getrennte väter gesehen werden!

Naja, das bauscht du jetzt aber übermäßig auf - sie hat die Metapher benutzt, um mir zu verdeutlichen, was sie in meine Nachfrage interpretiert.
Natürlich sind getrennt lebende Väter unterhaltspflichtig, das hat aber nix damit zu tun, dass sie als Melkkuh betrachtet werden, sondern schlicht und ergreifend damit, dass es auch ihre Kinder sind. Für deren Unterhalt aufkommen müssten sie auch, wenn sie mit ihnen zusammenleben müssten. Das ist ganz normal, obwohl das die meisten Väter teurer kommt als Unterhalt zu bezahlen. Aber kaum sind die Eltern getrennt wird gejammert und die Mütter sind die bösen Vampire - obwohl beim durchschnittlich verdienenden Vater die Mutter neben der Unterhaltsleistung in Naturalien auch Unterhalt in Geld leisten muss, väterlicher Unterhalt und Familienbeihilfe reichen nämlich nur bei gut verdienenden Vätern, um die kindbedingten Kosten abzudecken - die Mutter, die sich vom Kindesunterhalt ein geiles Leben macht und drei Mal im Jahr auf Urlaub fährt ist im Normalfall eine Mär.

Ich will nicht abstreiten, dass es Mütter gibt, die die Väter ausnehmen wie Weihnachtsgänse, natürlich gibt's die. Aber diese Mütter sind NICHT die Regel. Ich kenn genau eine Frau, die sich nicht um des lieben Friedens Willen mit dem Minimum zufrieden gibt und auch wenn's begründet wäre auf Anspannung und Sonderbedarf verzichtet - die gilt als das ultimative Böse, weil sie den Vater anspannen hat lassen, der seit 10 Jahren auf der faulen Haut liegt und er jetzt 150 Euro zahlen muss. Alle anderen mir näher bekannten Mütter ziehen den Frieden dem ihnen zustehenden Geld vor.
 
Wie man aus den Zeilen heraus liest, ist es aber öfter der Fall, dass neue Partner bei der freiwilligen Grosszügkeit voll auf die Kostenbremse steigen. Wir reden nicht vom gesetzlichen Unterhalt, sondern was darüber hinaus geht. Sowohl von freiwilligen finanziellen, als auch zeitlichem Aufwand. :)

Noch nie was davon gehört, dass einer freiwillig mehr zahlt. Mein Ex zahlt weniger als der vom Jugendamt festgestellte Unterhalt (anhand seiner Einkommenssteuererklärung). Nur weil ich den Unterhalt selber etwas zu hoch fand. Nun ist er verheiratet und ein zweites Kind ist da. Da haben die Forderungen angefangen... mal wieder weniger zahlen monatsweise. Dann wollte er ein ganzes Jahr gar nichts zahlen. Das hab ich nicht mehr eingesehen. Er kann ja gern einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Dann wird er aber eher mehr zahlen müssen.
 
Naja, das bauscht du jetzt aber übermäßig auf

nein, ich kenne das reale leben und genügend ex'en mit kind, die über ihren ex öffentlich herziehen und ihm das weisse aus den augen nehmen! und ja, man:down: weiß, die alleinerziehende mutter ist immer das opfer und der mann ist der arsch! ewige gültiges naturgesetz!
 
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nein, ich kenne das reale leben und genügend ex'en mit kind, die über ihren ex öffentlich herziehen und ihm das weisse aus den augen nehmen! und ja, man:down: weiß, die alleinerziehende mutter ist immer das opfer und der mann ist der arsch! ewige gültiges naturgesetz!
Und meine Erkenntnis im wahren Leben lehrte mich das die Opfer stets die Kinder sind:lehrer:
 
lässt uns auch daran teilhaben was du herausliest?
Ich lese eine Metapher. Unter den getrennt lebenden Vätern die ich bisher kennengelernt habe, sind mindestens genausoviele Normal,- Mehrzahler wie absichtlich Nix,- oder Wenigzahler. Und die Nix,- oder Wenigzahler sind gerne die Opfer, weil sie so arm sind und die Frau so böse.
 
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