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Zum Reinlesen,wen es interessiert:
Die Jugendschutzgesetze (JSG) in Österreich sind auf Landesebene geregelte Gesetze, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Aufenthalt in Wettbüros, Casinos oder ähnlichen Räumlichkeiten untersagt ist; der Aufenthalt in Räumen, in denen Prostitution oder Peepshows angeboten werden, untersagt ist; Glücksspiele und Wetten untersagt sind. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Tabak in allen Bundesländern erlaubt. Sexuelle Kontakte sind ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, jedoch besteht bis zum 16. Lebensjahr ein erweiterter Schutz gegen Ausnützung einer altersbedingten Überlegenheit und Ausnützung einer Zwangslage, sowie bis zum 18. Lebensjahr ein Schutz gegen Prostitution. (→Sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
Die Jugendschutzgesetze (JSG) in Österreich sind auf Landesebene geregelte Gesetze, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Aufenthalt in Wettbüros, Casinos oder ähnlichen Räumlichkeiten untersagt ist; der Aufenthalt in Räumen, in denen Prostitution oder Peepshows angeboten werden, untersagt ist; Glücksspiele und Wetten untersagt sind. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Tabak in allen Bundesländern erlaubt. Sexuelle Kontakte sind ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, jedoch besteht bis zum 16. Lebensjahr ein erweiterter Schutz gegen Ausnützung einer altersbedingten Überlegenheit und Ausnützung einer Zwangslage, sowie bis zum 18. Lebensjahr ein Schutz gegen Prostitution. (→Sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
Die freiwillig länger in einer Schule sind, sind für's Leben eh noch zu unreif, die könnt' man in der beschränkten Mündigkeit belassen! 
