Wie Jung darf Jung sein?

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Dennoch bedeutet "Schuldunfähigkeit", dass sich ein Kind eben nicht schuldig machen kann, obwohl es eine Straftat begangen hat. Moralisch schwer zu begreifen, ist aber rechtlich so definiert.

Dazu wäre natürlich eine Quelle schön.
Ich hab auf die schnelle hier folgenden Link gefunden: Tatbestand der Schuld im Strafrecht | Minilex
Da steht: "Ein Schuldunfähiger kann zwar auch rechtswidrige Handlungen begehen, wird jedoch dafür nicht bestraft, da ihm keine Schuld angelastet werden kann."
 
Der moralisch verwerfliche Hintergedanken des TE ist erkennbar aber ein derartiges Ansinnen und mögliche Umsetzung kann man leider nur gesetzlich regeln.
Ja, leider.

Minderjährige (Personen bis zum 18 Lebensjahr) oder überhaupt Personen unter 25 Jahren in sexueller Hinsicht generell als unreif zu bezeichnen, ist natürlich eine berechtigte Ansicht. Die Gesellschaft teilt diese Ansicht nicht und hat auch in anderen Bereichen eine andere Meinung, z B: Wahlrecht ab 16, Führerschein ab 17, volle Geschäftsfähigkeit ab 18, Strafmündigkeit ab 14, usw.
Das ist doch keine Ansicht, sondern eine Tatsache. Und von nur "sexueller Hinsicht" habe ich nicht geschrieben, das rationale Denken kann man auch außerhalb der Sexualität einsetzen ;)
Nun, du spricht von einem Teil der Gesellschaft, aber gut - ich weiß was du damit aussagen willst. Trotzdem würde ich Wahlrecht, Führerschein und Geschäftstüchtigkeit keinesfalls mit Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen bzw. sehr jungen Menschen vergleichen. Hier sind die Folgen der emotionalen Unreife weitreichender, das ist wohl auch klar, oder? Am ehesten würde ich in der Strafmündigkeit zustimmen, aber auch nur zu einem Teil.

Soll man in Sexualfragen neben den gesetzlichen Bestimmungen, da anscheinend nicht ausreichend, noch einen moralischen Verhaltenskodex einrichten und wer legt den dann fest? Schwierig. Ich bin für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, weil die geistige Reife sehr wohl immer eine wichtige Rolle spielt.
Schwierig wäre nur die Tatsache, dass sich die Perverslinge nicht daran halten würden - was auch logisch ist, weil sie nicht nach moralischen Aspekten handeln. Sonst würden sie nicht mal Fantasien über Sex mit Minderjährigen in irgendeiner Art für normal bzw. in Ordnung halten.

Und noch was ... natürlich spielt die geistige Reife eine wichtige Rolle, aber auch die emotionale. Wäre (wie in diesem Fall) ein erwachsener Mann auch emotional reif, würde er die Finger von jungen Mädchen lassen. 100% !!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dazu wäre natürlich eine Quelle schön.
Ich hab auf die schnelle hier folgenden Link gefunden: Tatbestand der Schuld im Strafrecht | Minilex
Da steht: "Ein Schuldunfähiger kann zwar auch rechtswidrige Handlungen begehen, wird jedoch dafür nicht bestraft, da ihm keine Schuld angelastet werden kann."

Einfach das von dir Gelinkte weiterlesen:


"""Die Schuldfähigkeit bzw. Zurechnungsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wenn die Schuldfähigkeit entfällt, kann die betreffende Person zwar nicht bestraft werden, aber in vielen Fällen kommt die Verhängung einer vorbeugenden Maßnahme, wie die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in Betracht. Unmündige Minderjährige und Jugendliche, geisteskranke und schwachsinnige Menschen sowie solche mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung bzw. mit gleichwertiger seelischer Störung sind auf jeden Fall nicht schuldfähig. Unmündige Minderjährige, also Personen bis Vollendung des 14. Lebensjahres, gelten als schuldunfähige; Jugendliche, das sind Personen von 14 bis 18 Jahren, gelten nur bei verzögerter Reife als schuldunfähig. …..""

Einem Kind fehlt schlicht das Unrechtsbewusstsein, das man von einem Erwachsenen erwarten kann.

Außerdem müsste ein Kind vom Intellekt her imstande sein, Gesetzeslagen eigenständig richtig zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das tue ich. Wie diese Beiträge z.B.








Deine Beiträge aus anderen Threads hab ich übrigens auch gelesen. Es zeichnet eben ein sehr genaues Bild worum es dir hier geht. Aber wie war das noch mal mit rosaroter Brille und unangenehmen Antworten?

Da hab ich zu kotzen begonnen und möchte gar nicht mehr aufhören.

Dieses hintergrindige Fragen, ob es eh ok ist, wenn ... .

Ich mag da gar nicht zu viele Worte verschwenden.
 
Einfach das von dir Gelinkte weiterlesen:


"""Die Schuldfähigkeit bzw. Zurechnungsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wenn die Schuldfähigkeit entfällt, kann die betreffende Person zwar nicht bestraft werden, aber in vielen Fällen kommt die Verhängung einer vorbeugenden Maßnahme, wie die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in Betracht. Unmündige Minderjährige und Jugendliche, geisteskranke und schwachsinnige Menschen sowie solche mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung bzw. mit gleichwertiger seelischer Störung sind auf jeden Fall nicht schuldfähig. Unmündige Minderjährige, also Personen bis Vollendung des 14. Lebensjahres, gelten als schuldunfähige; Jugendliche, das sind Personen von 14 bis 18 Jahren, gelten nur bei verzögerter Reife als schuldunfähig. …..""

Einem Kind fehlt schlicht das Unrechtsbewusstsein, das man von einem Erwachsenen erwarten kann.

Außerdem müsste ein Kind vom Intellekt her imstande sein, Gesetzeslagen eigenständig richtig zu verstehen.

das konzept is mir schon klar.
Mir gehts nur um das "ein kind kann sich nicht schuldig machen" was mir sehr komisch vorkommt.

Einem Kind kann keine schuld angelastet werden ist ja da eine andere aussage, die mir plausibler erscheint.
 
das konzept is mir schon klar.
Mir gehts nur um das "ein kind kann sich nicht schuldig machen" was mir sehr komisch vorkommt.

Einem Kind kann keine schuld angelastet werden ist ja da eine andere aussage, die mir plausibler erscheint.

Schuldfähig im rechtlichen Sinn ist nicht gleich "Schuld" im moralischen/ ethischen Sinn. Rechtlich wäre es völlig paradox ein Kind für schuldfähig zu erklären, und damit der Einsichtsfähigkeit eines Erwachsenen gleichzusetzten, und es gleichzeitig wegen ihrer Unreife von dieser Schuld wieder zu befreien. Schuldfähig ist, wer die Fähigkeit hat, das Unrecht der Tat einzusehen und danach vorsätzlich handelt. Und das können Kinder eben noch nicht.

Zwar lernen sie im Zuge ihrer Erziehung Unrecht zu erkennen und können auch von Ihren Erziehungsberechtigten "bestraft" werden, aber eben nicht nach dem StGb. Viele Straftatbestände wie z.B. Nötigung oder Betrug sind ja selbst für Erwachsene oft nur schwer zu erkennen. Einfacher erkennbar ist ein Unrecht z.B. bei Diebstahl oder Körperverletzung. Aber selbst da gilt, was bei Erwachsenen eine Körperverletzung wäre, ist bei Kindern nur eine harmlose Rauferei.

Und wie schon gesagt, aus pädagogischer / psychischer Sicht wäre eine Schuldigsprechung im Sinne des StGb für das Kind eine Katastrophe, die in ihrer Wirkung einem Missbrauch/ Misshandlung nicht viel nachsteht.

Schuld (Strafrecht) – Wikipedia
 
Für mich war und ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme, mit den eigenen Kindern, altersbedingt angepasst, über die Gefahren des sexuellen Missbrauches und generell über Sexualität sachlich zu sprechen - kein Allheilmittel, überhaupt dann nicht, wenn irgendwann Alkohol oder Drogen ins Spiel kommen.
 
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