Einfach das von dir Gelinkte weiterlesen:
"""Die Schuldfähigkeit bzw. Zurechnungsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wenn die Schuldfähigkeit entfällt, kann die betreffende Person zwar nicht bestraft werden, aber in vielen Fällen kommt die Verhängung einer vorbeugenden Maßnahme, wie die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in Betracht. Unmündige Minderjährige und Jugendliche, geisteskranke und schwachsinnige Menschen sowie solche mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung bzw. mit gleichwertiger seelischer Störung sind auf jeden Fall nicht schuldfähig. Unmündige Minderjährige, also Personen bis Vollendung des 14. Lebensjahres, gelten als schuldunfähige; Jugendliche, das sind Personen von 14 bis 18 Jahren, gelten nur bei verzögerter Reife als schuldunfähig. …..""
Einem Kind fehlt schlicht das Unrechtsbewusstsein, das man von einem Erwachsenen erwarten kann.
Außerdem müsste ein Kind vom Intellekt her imstande sein, Gesetzeslagen eigenständig richtig zu verstehen.