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Gast
(Gelöschter Account)
Niemand bestreitet, dass das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine verwerfliche Angelegenheit ist. Es geht in diesem Thread ausschließlich um die Frage, ob eine Ahndung als Straftat mit Gefängnis bis zu zwei Jahren generell angemessen wäre.
Zum einen wird wohl niemand als Ersttäter tatsächlich hinter Gitter wandern, zum anderen kann ich nicht beurteilen, ob 1, 2 oder 3 Jahre angemessen sind. Es bleibt zu hoffen, dass künftig auch tatsächlich entsprechende Strafen ausgesprochen werden. Wenn die Ersten aufgrund ihrer eigenen Blödheit (oder wie auch immer man das nennen mag) massive Probleme mit sich und ihrem Umfeld haben, wird es sich hoffentlich der eine oder andere überlegen, seine Kamera diesbezüglich einzusetzen. Somit finde ich es subjektiv gut. Und zwar so lange, bis jemand mit überzeugenden, anders lautenden Argumenten kommt.
Strafandrohungen würden Taten verhindern
Das ist leider nicht so, deutlich erkennbar an Ländern mit Todesstrafe. Entsprechende Straftaten werden dort weiterhin - auch bewusst - begangen.
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