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Gast
(Gelöschter Account)
Es gibt ja im Internet in den Pornoseiten jede Menge einvernehmlich erstellte upskirt- und downblouse- Fotos/ Vids, was ja auch als "Erotik" tolerabel ist. Wogegen es bei realen Unfall-Fotos keine Einvernehmlichkeit geben kann. Und das im Strafmaß gleichzustellen halte ich eben für absurd.
Ich denke, dass empfindliche Geldstrafen auch ihre Wirkung hätten. Wohl auch mehr als zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen.
Du schreibst schon wieder so, als wären Freiheitsstrafen die logische Folge. Woher meinst du bitte zu wissen, dass alle Fälle mit unbedingten Freiheitsstrafen (und dann auch gleich der maximalen Höchststrafe) abgehandelt werden? Vergleich nicht ständig einen Apfel mit einem Container voll Birnen!
Das Strafausmaß wird mit 'Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu zwei Jahren)' definiert. Halte dich einfach an die Fakten.
