Upskirting als Straftat

Ehrlich gestanden, ziehe ich mich lieber in einer Männergarderobe um, da weiß ich wenigstens woran ich bin.
Und verhalte mich auch dementsprechend. :rolleyes:
Ausziehen ist ja nicht gleich ausziehen. :liebe:

Allerdings kommt besagter Beitrag eh von einem User, den ich als notgeilen Tastenwixxer klassifiziert habe und dementsprechend nicht ernst nehme. :lalala:
sei mir nicht böse, aber die beitrage von solchen usern nehme ich kaum wahr, geschweige denn, dass ich auf sie eingehen würde, mit wenigen ausnahmen natürlich ;)

und das mit dem an- und ausziehen war mir jetzt zu schnell, ich glaub das mußt du mir noch erklären oder vielleicht besser in der Garderobe zeigen...
 
Mich würde ehrlich interessieren, ob das Männer erregt, wenn sie wissen solche Fotos wurden heimlich aufgenommen oder ob's denen Wurscht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ab wann ist es eigentlich UP SKIRT? heute in der sauna ein paar schöne muschis gesehen. und beim runtergehen durch die gitterstiegen ist eine geile rauf die stiegen in die sauna und beim blick nach oben konnte man direkt in den arsch gucken.. ist das jetzt upskirt und das ganz nackt in der sauna nicht?
 
Ethisch gesehen ist ja ein "in Versuchung führen" ebenso verwerflich wie einer Verlockung erlegen zu sein und zum "Täter" zu werden. Insofern müsste sich eigentlich auch die Frage stellen, ob da nicht auch ein bewusstes Ermöglichen von Einblicken durch kurze/ weite Röcke oder eine unsittliche Sitzhaltung unter Strafe gestellt werden müsste, um für beide Seiten gleiches Recht zu schaffen.
 
sei mir nicht böse, aber die beitrage von solchen usern nehme ich kaum wahr, geschweige denn, dass ich auf sie eingehen würde, mit wenigen ausnahmen natürlich ;)

Tja.
Ich übe mich immer noch im virtuellen Ignorieren einer gewissen Kategorie von Mitgliedern.
Manchmal klappt es schon recht gut, heute ganz offensichtlich nicht. ;)
 
Ethisch gesehen ist ja ein "in Versuchung führen" ebenso verwerflich wie einer Verlockung erlegen zu sein
Wie kommst du drauf? Dann wären wir ja wieder bei der burkadiskussion. Und eigentlich könnte man dann gleich argumentieren, die ausgelegte ware in den Geschäften wär den Ladendieb in Verlockung führen.
 
Wie kommst du drauf? Dann wären wir ja wieder bei der burkadiskussion. Und eigentlich könnte man dann gleich argumentieren, die ausgelegte ware in den Geschäften wär den Ladendieb in Verlockung führen.

Ich sehe schon noch einen Unterschied zwischen einer zum Verkauf bestimmten Ware und einer einem Mann gegenüber einer leicht breitbeinig, egal ob absichtlich oder nicht, sitzenden Frau, wobei sich der Mann künftig strafbar machen würde, wenn er mit seinem Handy ein "Upskirt" schießt. Unabhängig davon, ob sich die Frau belästigt fühlt oder nicht. Und auch unabhängig davon, ob sie das Fotografieren überhaupt wahrgenommen hat.

Das zeigt aber auch, dass da auf rechtlicher Ebene kaum etwas effizient regelbar ist. Die meisten solcher Upskirts entstehen eben vom Opfer unbemerkt.
 
Das zeigt aber auch, dass da auf rechtlicher Ebene kaum etwas effizient regelbar ist. Die meisten solcher Upskirts entstehen eben vom Opfer unbemerkt.
Da es, wie immer beim Strafrecht nicht darum geht die einzelne Tat zu verhindern, sondern die Tathandlung rechtlich zu sanktionieren passt das schon.
Es geht hier darum den Opfern, die die Tat bemerken oder darauf aufmerksam gemacht werden, eine rechtliche Handhabe zu geben, die so bis dato noch nicht vorhanden war.
Mir ist schon klar, dass man hierüber trefflich philosophieren kann, das ist aber nicht meine Intention. Ich halte es da eher damit bei grundsätzlichem Unwissen erstmal eine Beschäftigung mit den Grundlagen zu empfehlen.
 
Insofern müsste sich eigentlich auch die Frage stellen, ob da nicht auch ein bewusstes Ermöglichen von Einblicken durch kurze/ weite Röcke oder eine unsittliche Sitzhaltung unter Strafe gestellt werden müsste, um für beide Seiten gleiches Recht zu schaffen.
Dann fotografieren diese Männer halt die Knie der Frau und die gleiche Diskussion würde wieder von vorne beginnen, bis die Frauen gar keine Haut mehr zeigen dürfen.
 
Da es, wie immer beim Strafrecht nicht darum geht die einzelne Tat zu verhindern, sondern die Tathandlung rechtlich zu sanktionieren passt das schon.
Es geht hier darum den Opfern, die die Tat bemerken oder darauf aufmerksam gemacht werden, eine rechtliche Handhabe zu geben, die so bis dato noch nicht vorhanden war.
Mir ist schon klar, dass man hierüber trefflich philosophieren kann, das ist aber nicht meine Intention. Ich halte es da eher damit bei grundsätzlichem Unwissen erstmal eine Beschäftigung mit den Grundlagen zu empfehlen.

Ich habe das Thema auch nicht aufgegriffen, um hier ein juristisches Seminar abzuhalten, sondern tatsächlich über das Problem, das nicht nur ein juristisches ist, mal ein wenig zu "philosophieren". Auch unter dem Aspekt, inwieweit sich Frauen durch angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit selbst vor solchen Übergriffen schützen können, ohne sich gleich in einer Burka verstecken zu müssen.

Immer nur den Männern eine Schuld zuzuweisen wird der Sache nicht gerecht. Eine gewisse Selbstverantwortung sollte man auch Frauen abverlangen können und nicht gleich nach Verschärfungen des Sexualrechts rufen, wenn sie sich nicht angemessen zu benehmen wissen.
 
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