Nicht das erste Mal, dass ein Gesetzesentwurf ohne Überlegung der Prinzipien beschlossen wird.
Scheitert bereits an der Frage wer dadurch geschädigt, eingeschränkt usw. wird.
Persönlichkeitsrechte greifen nicht, da die fotografierten Körperteile unter einem Rock eine Person i.d.R nicht identifizierbar machen und Unbekannt keine Person ist.
Sollte man identifizierbar sein, ist es bereits durch das Recht am eigenen Bild geschützt und keine weiterer Gesetzesentwurf nötig.
Oder ich geh einfach zu meiner Bank, trage einen kurzen Rock, setze mich dort breitbeinig hin sodass die Sicherheitskamera meinen Intimbereich filmt und verklage dann die Bank wegen des Eingriffs in meine Intimsphäre.
Schutz der Intimsphäre muss bereits durch die Person selbst erfolgen. Kleidungsstücke zu tragen, die zu irgendeiner Seite geöffnet sind und direkten Einblick auf den Intimbereich ermöglichen, gehören nicht dazu.
Die dahinterliegende Idee is sogar noch besser, nämlich dass Frauen keine Eigenverantwortung beim Schutz der Intimsphäre zugestanden werden kann.
Sie sind damit Kindern gleichgestellt.
Verstößt in seiner aktuellen Form auch jegliche Gleichbehandlungsgesetze indem es teilweise nur weibliche Körperteile betrifft:
4. von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gese...BF5CB2FFC.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2
Hebt seine Gültigkeit bei Röcken auch direkt wieder auf und versagt als Schutz gegen "upskirting", denn Ein Rock schützt nicht gegen Anblick (von unten).