Upskirting als Straftat

Für den Ankläger wird es ein leichteres Spiel sein den Beweis anzutreten ☺️

Wie denn? Ohne Zeugenaussage des (nicht ermittelten und regelmäßig nicht ermittelbaren) Models? Dazu müssten die Fotos schon als solche strafbar sein, wie etwa bei der Kinderpornographie, und nicht nur ohne Einwilligung der Abgebildeten.
 
Wer das macht, ist einfach nur krank,
meine Meinung :vorsichtig:
ich hab da jetzt nicht alles gelesen...
allein schon das Thema... welche Armutschkerln, die das brauchen...
strafbar, auf jeden Fall! es dürfen schon in der Öffentlichkeit keine Fotos von Personen ungefragt gemacht werden, und dann Solche...
Ein unglaublicher Eingriff in die Privat- (Intimsphäre) der betroffenen.

Stellt euch mal vor, ihr findet Fotos von euren Geschlechtsteilen, oder der eurer Partnerin im Netz, ohne dass dies beabsichtigt war...
 
Vor dem Weiterdiskutieren würde ich mir mal durchlesen worum es bei der ganzen Geschichte überhaupt geht.
Ganz so plakativ wie im Eingangsbeitrag geschildert und lustig diskutiert wird, wird das nämlich nicht ablaufen.

Im Grunde geht es hier nämlich um eine ganz einfache Geschichte.
Bislang werden solche Fälle als Ordnungswidrigkeit gehandhabt.
Das bedeutet die betroffenen Frau (oder auch der Mann) muss sich an den Fotografen (oder auch die Fotografin) wenden und ihn (oder auch sie) auffordern die Bilder zu löschen. Kommt diese/r der Aufforderung nicht nach gibt es es lediglich den Weg des Zivilrechts um diese Ansprüche durchzusetzten.
Mit der Integration dieser Fälle in das Strafrecht muss die im Fall der Fälle hinzugerufene Polizei tätig werden, was bis dato noch nicht der Fall war.
Letzteres ist der zentrale Punkt bei der Geschichte.

Worum es bei dem Gesetzentwurf nicht geht, sind die hier mehrfach in die Diskussion eingeworfenen beliebigen Bilder die im Internet verbreitet werden.
 
Wo ist jetzt der unterschied?
Höchstwahrscheinlich sehe ich dieses Thema zu emotionslos. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass ich beim Lotto alle 6 Richtige knacke, höher ein. Dann kommt noch hinzu, dass nur mein Mann mich mit gespreitzten Beinen sieht. Vielleicht ist das der Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
strafbar, auf jeden Fall!

Ah, noch ein Vertreter der Strafrechtstheorie der gerechtfertigten Entrüstung... Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Am Strafrecht soll die Welt gesunden et pereat mundus. Welches Grundrecht wird hier geschützt? Voyeurismus ist aus gutem Grund auch nicht strafbar.

es dürfen schon in der Öffentlichkeit keine Fotos von Personen ungefragt gemacht werden

Das ist in dieser Allgemeinheit falsch.

Stellt euch mal vor, ihr findet Fotos von euren Geschlechtsteilen, oder der eurer Partnerin im Netz, ohne dass dies beabsichtigt war...

Solange man mich nicht erkennt (und ich bin nicht sicher, dass ich mich selbst wieder erkennen würde, oder meine Partnerin) sehe ich das nicht als vordringliches Problem an, jedenfalls nicht als eines, das man nicht dem Zivilrecht überlassen könnte.
 
ie betroffenen Frau (oder auch der Mann) muss sich an den Fotografen (oder auch die Fotografin) wenden

Ich kenn mich da nicht so aus (bin kein Jurist), Ich glaube, dass es doch eher so ist, dass der Fotograf sich zuerst an die zu fotografierende Person wenden soll...

Ob, oder wie das nun gesetzlich geregelt ist, es ist äußerst verwerflich dies überhaupt zu machen...
 
Bislang werden solche Fälle als Ordnungswidrigkeit gehandhabt.

Bei uns (= in Österreich) gibt es keine Ordnungswidrigkeiten. Wenn Du Verwaltungsstraftatbestand meinst: Wüsste nicht, welcher.

Worum es bei dem Gesetzentwurf nicht geht, sind die hier mehrfach in die Diskussion eingeworfenen beliebigen Bilder die im Internet verbreitet werden.

Sagt wer? Es gibt für meine Digitalkamera übrigens eine Funktion, die alle Photos sofort verschlüsselt in der Cloud speichert, und auf der Speicherkarte löscht (und überschreibt). Viel Spaß bei der Beweisführung, was ich genau photographiert habe.
 
Hier gehts darum, dass jemand Bilder anfertigt ohne vorher gefragt zu haben
Und genau das ist nicht in Ordnung!
Früher, so in meiner Jugend (80er-Jahre) war das bloße Fotografieren (also nicht upskirting) nicht so das Problem. Es gab quasi das www noch nicht und nicht so die damit verbundenen Verbreitung für Jedermann. Die Verbreitung im Netz ist da aus meiner Sicht ein richtig großes Problem. Da es sehr schnell zu ungewollten oder unberechtigten "Verurteilung" kommt, ohne je mit dem in Verbindung gebrachten Thema je zu tun gehabt zu haben. Und dann noch intime Bilder, nicht auszudenken...
 
Bei uns (= in Österreich) gibt es keine Ordnungswidrigkeiten.
Da es sich hier um einen Gesetzentwurf des deutschen Bundestages handelt ist es komplett unerheblich wie die Rechtslage in Österreich ausschaut.

Viel Spaß bei der Beweisführung, was ich genau photographiert habe.
Genau das ist das Problem. Es geht nicht darum was du irgendwie, irgendwo aufgenommen hast. Es geht um jeweils konkrete Fälle wo sich Betroffene wiedererkennen oder den mutmaßlichen Fotografen "auf frischer Tat" erwischen und wo es bis dato keine andere Möglichkeit außer einer langwierigen zivilrechtlichen Verfolgung gab.
 
Bei Sachen geringen Wertes wird's vielleicht eine "Entwendung" sein ... aber es ist immer die Wegnahme einer Sache in Bereicherungsabsicht. Mit dem bloßen Anfertigen eines Fotos nicht vergleichbar.



Schlechtes Beispiel. Die rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder Bodenbestandteilen geringen Wertes ist gerichtlich nämlich nicht strafbar!

Und als nächstes kommt dann, es macht eh keiner mehr a Anzeige wenn ihm was gstohln wird, schad um die Rennereien weil eh nix dabei rauskommt.
 
Da es sich hier um einen Gesetzentwurf des deutschen Bundestages handelt ist es komplett unerheblich wie die Rechtslage in Österreich ausschaut.

Finde ich nicht, weil wir ja über das Thema prinzipiell reden, und das müsste sich dann schon in die österreichische Rechtsordnung einfügen.

... oder den mutmaßlichen Fotografen "auf frischer Tat" erwischen und wo es bis dato keine andere Möglichkeit außer einer langwierigen zivilrechtlichen Verfolgung gab.

Wie gesagt: meine Kamera verschlüsselt Photos. Eine "frische Tat" wird es nicht geben, wenn ein Zugriff auf die Photos für Außenstehende gar nicht möglich ist.
 
und das müsste sich dann schon in die österreichische Rechtsordnung einfügen.
Gut, dann bin ich raus, denn ich habe "nur" in Deutschland ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen. Du hast Recht und ich habe meine Ruhe, denn über Gedankenkonstrukte ohne rechtliche Basis zu diskutieren lohnt sich meines Erachtens nach nicht.

Für die, die es jedoch noch interessiert wie das deutsche Ministerium der Justiz über das Thema schreibt hier die entsprechende Pressemeldung dazu:
Strafbarkeit des „Upskirting“ | Das Landesportal Wir in NRW
 
Und als nächstes kommt dann, es macht eh keiner mehr a Anzeige wenn ihm was gstohln wird, schad um die Rennereien weil eh nix dabei rauskommt.
Ich bin kein Freund von übermäßiger gesetzlicher Regelung. Ich meine, das sollte schon im normalen Menschenverstand verankert sein!

Ich habe als Kind, so mit ca 9 Jahren, versucht, die Intimzonen meiner Schwester zu sehen, so aus Neugierde. Ich glaube, dass dies ganz normal ist.
Ich bin auch überzeugt, wenn jemand in der Öffentlichkeit (Sauna, Schwimmbad, FKK...) das Geschlechtsteil erblickt, findet das jeder "interessant". Man könnte dabei auch meinen, dass man in diesen öffentlichen Bereichen sogar damit rechnen muss. Ich glaube, damit hat auch keiner ein Problem. Problem ist es nur dann, wenn jemand genau aus diesem Grund dort hin geht (spannen).Und dann noch Fotos macht...
Ist spannen gesetzlich geregelt?
 
Gut, dann bin ich raus, denn ich habe "nur" in Deutschland ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen.

Schön für Dich (meines ist aus Österreich) aber damit bist Du hier wohl eher in der Minderheit. Man kann das Thema (Schaffung eines entsprechenden Straftatbestandes) aber mE trotzdem diskutieren. Oder nicht, ganz wie Du willst. Ich halte einen strafrechtlichen Schutz (ob jetzt im öStGB oder im dStGB) für nicht zwingend geboten. YMMV.
 
Nur weil es dem Opfer keinen offensichtlichen Schaden zufügt, ist es mE trotzdem ein Verstoß gegen die persönliche Freiheit. FKK Fotos machen und verbreitern gehört genauso verboten, ja. An einem ausgewiesenen FKK Campingplatz ist es strengstens verboten MEnschen, egal ob Kleinkinder oder Erwachsene, zu fotographieren. Du darfst nicht einmal die eigene Familie fotographieren. Ich find das gut so.

Das ist eine Frage des Hausrechts/ Hausordnung. Wer sich außerhalb dessen öffentlich nackt zeigt, darf sich nicht wundern auch fotografiert zu werden. Und das nur für den Eigenbedarf zu tun, also nicht zu verbreiten, ist bislang keine Straftat.
 
ich hab da jetzt nicht alles gelesen...
allein schon das Thema... welche Armutschkerln, die das brauchen...
strafbar, auf jeden Fall! es dürfen schon in der Öffentlichkeit keine Fotos von Personen ungefragt gemacht werden, und dann Solche...
Ein unglaublicher Eingriff in die Privat- (Intimsphäre) der betroffenen.

Stellt euch mal vor, ihr findet Fotos von euren Geschlechtsteilen, oder der eurer Partnerin im Netz, ohne dass dies beabsichtigt war...

Darum gibts nie Fotos von mir :)
 
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