Upskirting als Straftat

:hmm: Dich im Schlaf zu töten wäre also kein Verbrechen?
Da ja kein "Opfer-Bewusstsein" entsteht? :schulterzuck:
Is a bissl extrem . Aber, in der Praxis kommt dann raus, man nimmt sich halt in der Firma ein paar Kugelschreiber; beim Bauern ein paar Äpfel vom Baum; im Supermarkt ein paar CDs... sind ja eh so viel da dass es keiner merkt.
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?


Ich bin ganz klar dafür. Gehts noch. Wer so einen Schwachsinn macht, der gehört auch herangezogen.
 
Das Problem ist eben, dass hier etwas unter Strafe gestellt werden soll, was dem vermeintlichen Opfer gar keinen unmittelbaren persönlichen Schaden zufügt, weil es weder die Tat bemerkt noch als Person identifizierbar ist. Vgl. FKK Fotos vom Strand, deren Herstellung und Verbreitung konsequenterweise dann auch verboten gehörte. Von sonstigen Schmuddelbildern im Net ganz zu schweigen.

Nur weil es dem Opfer keinen offensichtlichen Schaden zufügt, ist es mE trotzdem ein Verstoß gegen die persönliche Freiheit. FKK Fotos machen und verbreitern gehört genauso verboten, ja. An einem ausgewiesenen FKK Campingplatz ist es strengstens verboten MEnschen, egal ob Kleinkinder oder Erwachsene, zu fotographieren. Du darfst nicht einmal die eigene Familie fotographieren. Ich find das gut so.
 
Hi,

Die Beweislast liegt im Zweifelsfall beim Fotografen.. kann ers nicht nachweisen steckt er in der Regel in Schwierigkeiten, sollte es zur Anzeige kommen

was darauf rausläuft, dass wenn er es nicht beweisen kann, er keine Fotos mehr online stellen kann .... sag ich doch ....


Übrigens... es gibt Möglichkeiten/Methoden Dinge nachzuweisen, die sich viele gar nicht vorstellen können :)

Musst Du mir nicht erzählen, ich kenne mich aus im Bereich Computerforensik ... und ich kenne die Kosten ... von daher weiß ich, dass das de facto nicht gemacht werden wird ...

LG Tom
 
. Z.B.: Die in der Gallerie vorhandenen Fotos, wurden ja von jemanden anders fotografiert und hoffentlich im Einverständnis hochgeladen. Geht nun eine Beziehung zwischen FotografIn und Motiv auseinander, kann die fotografierte Person einfach behaupten, dass sie das Hochladen (wo auch immer) der Bilder nicht gewollt hat. Die Schwierigkeiten, die der Fotograf dann bekommt möchte ich nicht haben.
Ist meines Wissens auch das absolute Recht von einem solchen “Model“!

Wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte an IHREM Bild nicht ausdrücklich, vertraglich verkauft hat kann sie jederzeit (zB bei Beziehungsende) fordern dass die Bilder offline genommen werden oder eben so vorgehen als wären sie gegen ihren Willen online gestellt worden.

Ich würd wenn eine Beziehung endet sowieso sehr vorsichtig mit möglicherweise entstandenen Bildern umgehen
 
jo eh. Aber heimlich selfies machen geht dann auch nicht mehr :X3:
Damit kann ich leben :haha:

Das Problem betrifft ja nicht nur RockträgerInnen, sondern alle die ungefragt fotografiert und gefilmt werden, um dann irgendwo auf Fatze oder Selfiegram zu landen.
Früher hatte man seine 36(?) Aufnahmen und musste sich noch überlegen WAS man fotografiert. Vielleicht würde ein akustisches Signal das wenigstens für eine Weile etwas eindämmen.
Nebenbei reduziert man damit auch noch böses CO2, wenn weniger Mistfotos in irgendeiner Cloud landen.
 
Hi,

Wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte an IHREM Bild nicht ausdrücklich, vertraglich verkauft hat

Dir ist schon klar, dass man diese Rechte nicht verkaufen kann? Du kannst nur jemandem Nutzungs- oder Verwertungsrechte abtreten .... Und Du hast das vermutlich eher relevante "unwiderruflich".

Also sie muss jemandem das unwiderrufliche z.B. Nutzungsrecht abgetreten haben. Dann kann sie gegen denjenigen nix machen.

LG Tom
 
Nur weil es dem Opfer keinen offensichtlichen Schaden zufügt, ist es mE trotzdem ein Verstoß gegen die persönliche Freiheit. FKK Fotos machen und verbreitern gehört genauso verboten, ja. An einem ausgewiesenen FKK Campingplatz ist es strengstens verboten MEnschen, egal ob Kleinkinder oder Erwachsene, zu fotographieren. Du darfst nicht einmal die eigene Familie fotographieren. Ich find das gut so.

ja, aber auf FKK Anlagen ist das durch die Hausordnung verboten und das reicht meines Erachtens auch, zumindest das Knipsen gehört aus meiner Sicht nicht unter Strafe gestellt und bei Veröffentlichung von Bildern greifen eh die bestehenden Bestimmungen.
 
Hi,

Damit kann ich leben :haha:

Das Problem betrifft ja nicht nur RockträgerInnen, sondern alle die ungefragt fotografiert und gefilmt werden, um dann irgendwo auf Fatze oder Selfiegram zu landen.
Früher hatte man seine 36(?) Aufnahmen und musste sich noch überlegen WAS man fotografiert. Vielleicht würde ein akustisches Signal das wenigstens für eine Weile etwas eindämmen.
Nebenbei reduziert man damit auch noch böses CO2, wenn weniger Mistfotos in irgendeiner Cloud landen.

dazu: Machtlos gegen unerwünschte Fotos

LG Tom
 
Nur weil es dem Opfer keinen offensichtlichen Schaden zufügt, ist es mE trotzdem ein Verstoß gegen die persönliche Freiheit.

Das kann man zumindest auch anders sehen. Und auch dann ist die Frage noch nicht beantwortet, ob man hier die "schweren Geschütze" des Strafrechts braucht. Um ein beliebiges Beispiel zu geben: alkoholisiertes Autofahren ist faktisch immer "nur" ein Verwaltungstraftatbestand, obwohl der Verhaltensunwert in meinen Augen deutlich höher wäre. Wer besoffen Auto fährt verliert vielleicht seinen Schein und zahlt eine Geldstrafe, ist aber nicht vorbestraft.

An einem ausgewiesenen FKK Campingplatz ist es strengstens verboten MEnschen, egal ob Kleinkinder oder Erwachsene, zu fotographieren. Du darfst nicht einmal die eigene Familie fotographieren.

Und wenn Du es doch tust, geht's Du ins Gefängnis? Oder kann Dich der Betreiber einfach (Hausrecht) hinauswerfen?
 
Glaub bei Kindern ist es doch auch streng...da brauchst du auch die Zustimmung der Eltern wenn Du Bilder machst ( Schulen, Kindergarten , Klassenfoto ).......
 
Glaub bei Kindern ist es doch auch streng...da brauchst du auch die Zustimmung der Eltern wenn Du Bilder machst ( Schulen, Kindergarten , Klassenfoto ).......

Jein. Da ist auch viel diffuse Angst ("neuer Datenschutz", *jammer, heul & zähneknirsch*) im Spiel. im Zweifel lässt man's dann halt lieber, obwohl man eh dürfte.
 
... hatte ein pfiffiger Bankangestellter eine Software derart manipuliert, dass abgerundete Centbeträge von vielen Konten "verschwanden" und auf ein Konto automatisch überwiesen wurden.

Die "Betrogenen" konnten dies auch nicht bemerken, da ihnen (mathematisch gerundet) nicht zu wenig überwiesen worden ist. Geschädigter war die Bank, die davon profitiert hätte, und da ging es dann in Summe um hohe Werte. Hier gab es also sehr wohl ein Opfer. Bei einer bloßen Photographie (etwa ohne Verbreitung) kann man das aber zumindest hinterfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber, in der Praxis kommt dann raus, man nimmt sich halt in der Firma ein paar Kugelschreiber

Bei Sachen geringen Wertes wird's vielleicht eine "Entwendung" sein ... aber es ist immer die Wegnahme einer Sache in Bereicherungsabsicht. Mit dem bloßen Anfertigen eines Fotos nicht vergleichbar.

beim Bauern ein paar Äpfel vom Baum

Schlechtes Beispiel. Die rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder Bodenbestandteilen geringen Wertes ist gerichtlich nämlich nicht strafbar!
 
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