Upskirting als Straftat

Warum ist ein (kleiner) Eigentumsdelikt schlimmer als wenn jemand meine Geschlechtsteile ungefragt fotografiert und im Netz verbreitet?

Weil Dir im einen Fall etwas weggenommen wird, und im anderen Fall ein Foto von Dir gemacht wird, von dem Du möglicherweise gar nichts weißt, und in jedem Fall nicht identifizierbar bist. Wo liegt hier der konkrete Schaden? Und noch einmal: ein "Opfer", das von der Tat nichts weiß, ist mE keines.
 
Jetzt mal Strafe hin oder her, ich verstehe nicht wieso ein Mann durch die Strassen läuft mit dem Ziel, fremden Frauen unter den Rock zu fotographieren.


Der muß es wohl echt nötig haben, aber es ist vielleicht sogar noch "besser" als wenn er gleich hingreift. Ehrlich gesagt würde mich das Fotografieren nicht unbedingt stören, wenn dabei mein Gesicht nicht zu sehen ist. Wenn es die Herren erregt mein Höschen zu sehen, bitteschön.;) LG Martina
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



es ist Schwachsinn und vermutlich auch nicht mit der deutschen Rechtslage vereinbar.

1. Ein Täter wird nicht auf frischer Tat erwischt. Dann nämlich wird er sowieso bestraft § 201a StGB - Einzelnorm
2. Wird er nicht auf frischer Tat erwischt, kann das Opfer nicht ermittelt werden.
Es kann dann auch nicht gefragt werden, ob das Opfer zugestimmt hat.


Im Prinzip bedeutet dass mehr oder minder, dass jeder Fotograf, der Fotos ins Netz stellt, auf denen nur Personenteile zu erkennen sind, nachweisen müssen wird, dass er von den Leuten eine Erlaubnis hatte.

Da man bei typischen Upskirt Fotos nicht erkennen kann, wer da fotografiert wurde, wird der Fotograf nie beweisen können, dass er eine Zustimmung hat (er kann meist nicht beweisen, dass auf dem Foto die Person abgebildet ist, die ihm die Zustimmung gab.


Vorteil: Die Nudelavas sind Geschichte.
Nachteil: Alle Fotos von Personen ohne Gesicht sind nicht mehr zulässig.


Also z.B. der Ava von @Mitglied #427307 wäre schon strafbar, weil sie schwer nachweisen können wird, dass das sie ist ...

LG Tom
Sorry Tom aber mir scheint du hast das ganze nicht ganz verstanden ... Es geht dabei nicht um eigene Avatarfotos die man selbst von sich gemacht hat, sondern um Fotos die ohne Zustimmung des abgebildeten ins Netz gestellt wurden bzw. verbreitet werden

Weiters muss ich dir als einer der Gesetzestexte sehr gut lesen kann, weil ichs gelernt habe mitteilen, das Problem des unbefugten Upskirtings mit keiner Silbe vorkommt

Fotografen sollten sich bei jeglicher Verbreitung ihrer Bilder bewusst sein, dass es klug wäre wenn sie dafür einen Nachweis hätten, dass der Abgebildete damit einverstanden ist :)
 
Sorry Tom aber mir scheint du hast das ganze nicht ganz verstanden ... Es geht dabei nicht um eigene Avatarfotos die man selbst von sich gemacht hat, sondern um Fotos die ohne Zustimmung des abgebildeten ins Netz gestellt wurden bzw. verbreitet werden

Weiters muss ich dir als einer der Gesetzestexte sehr gut lesen kann, weil ichs gelernt habe mitteilen, das Problem des unbefugten Upskirtings mit keiner Silbe vorkommt

Fotografen sollten sich bei jeglicher Verbreitung ihrer Bilder bewusst sein, dass es klug wäre wenn sie dafür einen Nachweis hätten, dass der Abgebildete damit einverstanden ist :)


Ich finde das es alles ein wenig übertrieben wird mit der Zustimmung für Fotos, aber da freuen sich am meisten die Juristen darüber wenn sich die Menschen deswegen in die Haare kriegen. Es ist mittlerweile so abgefahren, daß man schon aufpassen muß, im Urlaub oder sonstwo bei einem Landschaftsfoto ein Haus auf´s Bild zu bekommen, weil das dem Eigentümer nicht gefallen könnte. Also irgendwo hört es da echt auf, man kann das Leben auch komplizierter machen als es gut ist. ;) LG Martina
 
Hi,

Es geht dabei nicht um eigene Avatarfotos die man selbst von sich gemacht hat, sondern um Fotos die ohne Zustimmung des abgebildeten ins Netz gestellt wurden bzw. verbreitet werden

und? Wie willst Du beweisen, dass das Dein Foto ist? Dass Du der Abgebildete bist und nicht eine Kamera, die Du heimlich beim Nachbarn versteckt hast, den fotografiert hat?

Ich habe es eh detailliert erklärt, aber gerne nochmal: Was soll verboten werden? Fotos von einer Frau unter deren Rock. Wenn sie nicht einverstanden war. nachdem man da aber kein Gesicht sieht, kann jeder der solche Fotos hat irgendeine Frau bezahlen, damit die ihm bestätigt, dass das sie ist. s wird kaum jemand beweisen können, dass das nicht unter ihrem Rock aufgenommen wurde.

Wenn also das Gesetz tatsächlich zu Verurteilungen führen soll, kann das nur so sein, dass alles verboten wird, wo der Fotograf nicht beweisen kann, dass das Foto von der Person ist, die ihm die Zustimmung gegeben hat. Und dann sind davon alle Fotos betroffen, wo man nicht erkennen kann, wer drauf ist ... also auch die Avatare hier ...




Fotografen sollten sich bei jeglicher Verbreitung ihrer Bilder bewusst sein, dass es klug wäre wenn sie dafür einen Nachweis hätten, dass der Abgebildete damit einverstanden ist :)

Was bei einem Foto ohne Gesicht schwer möglich wird, wie ich schon ausgeführt habe .... ;)

LG Tom
 
Ich finde das es alles ein wenig übertrieben wird mit der Zustimmung für Fotos, aber da freuen sich am meisten die Juristen darüber wenn sich die Menschen deswegen in die Haare kriegen. Es ist mittlerweile so abgefahren, daß man schon aufpassen muß, im Urlaub oder sonstwo bei einem Landschaftsfoto ein Haus auf´s Bild zu bekommen, weil das dem Eigentümer nicht gefallen könnte. Also irgendwo hört es da echt auf, man kann das Leben auch komplizierter machen als es gut ist. ;) LG Martina
Die Freiheit des einen hört dort auf wo es den anderen stört :)
 
Es geht dabei nicht um eigene Avatarfotos die man selbst von sich gemacht hat, sondern um Fotos die ohne Zustimmung des abgebildeten ins Netz gestellt wurden bzw. verbreitet werden

Ich glaube er hat das schon verstanden ... nur: wie beweist man, dass das Foto Dich selbst oder Deine Partnerin zeigt, wenn nur makroskopische Detailaufnahmen zu sehen sind? Wie beweist man gerichtsfest, dass die Einwilligung der Person vorliegt? Im Prinzip müsste man alle entsprechenden Aufnahmen unter Generalverdacht stellen ...
 
Dich im Schlaf zu töten wäre also kein Verbrechen?

reductio ad absurdum, entzückend ... Du darfst meine Aussage gerne um "und lebt sein Leben unbeeinflusst weiter wie bisher" ergänzen. Das Leben ist ein absolut geschütztes Rechtsgut (so wie übrigens auch das Eigentum), der Anblick der (bekleideten) Genitalregion aber nicht. Wir sollten uns das Strafrecht wirklich für Bereiche aufheben, wo's darauf ankommt.
 
Hi,



und? Wie willst Du beweisen, dass das Dein Foto ist? Dass Du der Abgebildete bist und nicht eine Kamera, die Du heimlich beim Nachbarn versteckt hast, den fotografiert hat?

Ich habe es eh detailliert erklärt, aber gerne nochmal: Was soll verboten werden? Fotos von einer Frau unter deren Rock. Wenn sie nicht einverstanden war. nachdem man da aber kein Gesicht sieht, kann jeder der solche Fotos hat irgendeine Frau bezahlen, damit die ihm bestätigt, dass das sie ist. s wird kaum jemand beweisen können, dass das nicht unter ihrem Rock aufgenommen wurde.

Wenn also das Gesetz tatsächlich zu Verurteilungen führen soll, kann das nur so sein, dass alles verboten wird, wo der Fotograf nicht beweisen kann, dass das Foto von der Person ist, die ihm die Zustimmung gegeben hat. Und dann sind davon alle Fotos betroffen, wo man nicht erkennen kann, wer drauf ist ... also auch die Avatare hier ...






Was bei einem Foto ohne Gesicht schwer möglich wird, wie ich schon ausgeführt habe .... ;)

LG Tom
Die Beweislast liegt im Zweifelsfall beim Fotografen.. kann ers nicht nachweisen steckt er in der Regel in Schwierigkeiten, sollte es zur Anzeige kommen

Übrigens... es gibt Möglichkeiten/Methoden Dinge nachzuweisen, die sich viele gar nicht vorstellen können :)
 
Die Beweislast liegt im Zweifelsfall beim Fotografen.. kann ers nicht nachweisen steckt er in der Regel in Schwierigkeiten, sollte es zur Anzeige kommen

Ja, Strafrecht ("Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils") funktioniert aber nicht so, sondern genau umgekehrt ...

Übrigens... es gibt Möglichkeiten/Methoden Dinge nachzuweisen, die sich viele gar nicht vorstellen können :)

Sicher richtig. In diesem Zusammenhang relevant, weil ... ?
 
Ich glaube er hat das schon verstanden ... nur: wie beweist man, dass das Foto Dich selbst oder Deine Partnerin zeigt, wenn nur makroskopische Detailaufnahmen zu sehen sind? Wie beweist man gerichtsfest, dass die Einwilligung der Person vorliegt? Im Prinzip müsste man alle entsprechenden Aufnahmen unter Generalverdacht stellen ...
Du würdest dich wundern, was mit der heutigen Technik alles möglich ist :)
 
Du würdest dich wundern, was mit der heutigen Technik alles möglich ist :)

Selbst wenn ein Sachverständiger hier in einem Gerichtsverfahren seine Schlüsse ziehen könnte, wird man das nicht routinemäßig machen. Und außerhalb eines ordentlichen Verfahrens schon gar nicht. Als zB Webseiten- oder Forumsbetreiber wird man also lieber alles löschen. Schöne neue Welt.
 
reductio ad absurdum, entzückend

Natürlich war es überspitzt... :fies:

Dann ein anderes Beispiel: vor etlichen Jahren hatte ein pfiffiger Bankangestellter eine Software derart manipuliert, dass abgerundete Centbeträge von vielen Konten "verschwanden" und auf ein Konto automatisch überwiesen wurden.
Die "Betrogenen" bemerkten dies überhaupt nicht...obwohl letztendlich SEHR hohe Beträge auf diese Weise zusammen kamen - mWn Millionen.

Wenn also die Opfer dies überhaupt nicht bemerkten...weil es ja nur Bruchteile von Cent-Beträgen waren...
...und ihnen dadurch also kein wirklicher Schaden entstand....
...wieso wurde derjenige dann dennoch verurteilt? :schulterzuck:

:undweg:
 
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