Upskirting als Straftat

In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?

Wer das macht, ist einfach nur krank,
meine Meinung :vorsichtig:
 
danke @Mitglied #391280 es regt mich zum Nachdenken bezüglich "Schuldfrage" und inwieweit diese so wie sie gelebt wird, der Gesellschaft noch dienlich ist. Oder ob wir als Menschheit uns da in was hineinmanövriert haben, wo es anscheinend kein Entrinnen gibt. Das zu diskutieren war, nehme ich an nicht deine Intention.
Auf deine Frage, erscheint es mir demnach nicht möglich, eine befriedigende Antwort zu erstellen.
Vielleicht habe ich die Fragestellung auch nicht sinnerfassend verstanden, bei mir spießt es sich nämlich genau da im Kopf: wenn das "Opfer" unbemerkt fotografiert wird unter dem Rock... hat die Frau ein Höschen an oder nicht.
Ich gehe mal von mir aus, ich habe eines an. Wenn dieses Foto im Netz verteilt wird, was passiert dann genau? Wie sollte ich, erstens das herausfinden, zweitens müsste ich es ja selber indentifizieren können. Das stelle ich mir nicht einfach vor.
Gehe ich jetzt von dem Fall aus, dass ich kein Höschen trug, während ich unbemerkt unter dem Rock fotografiert wurde, würde ich wieder vor dem selben "Dilemma" stehen, wie oben beschrieben. Ich glaube nicht, dass ich meine Muschi in den unendlichen Weiten des Net so einfach erkennen würde:verwirrt:


Verstehe, sicher nicht leicht zu beantworten.
Zum Thema Würde hätte ich eine Antwort parat: Ich habe eine Muschi, bin aber nicht meine Muschi. Demnach würde es mir in meiner Würde als Frau nichts nehmen. Angegriffen würde ich mich ebenfalls nicht fühlen, wie gesagt ich identifziere mich nicht als Mensch über meine Mumu. Ich bin stolze Trägerin davon, aber ich bin es nicht. Demnach wäre es mir scheißegal, wenn ich einem Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubere damit...

Das Problem ist eben, dass hier etwas unter Strafe gestellt werden soll, was dem vermeintlichen Opfer gar keinen unmittelbaren persönlichen Schaden zufügt, weil es weder die Tat bemerkt noch als Person identifizierbar ist. Vgl. FKK Fotos vom Strand, deren Herstellung und Verbreitung konsequenterweise dann auch verboten gehörte. Von sonstigen Schmuddelbildern im Net ganz zu schweigen.

Und dass sich die Gesellschaft dank Internet da in etwas reinmanövriert hat, aus dem es wohl kein Entrinnen mehr gibt, sehe ich auch so. Wir werden wohl damit auf Dauer leben müssen.
 
Viel wichtiger und lobenswerter finde ich den zweiten Gesetzentwurf, der Unfall-Gaffern unter Strafe stellt, die wehrlosen Unfallopfer zu fotografieren und diese Bilder dann zu verbreiten.
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten

Strafrecht sollte in einem Rechtsstaat die ultima ratio sein, also "das letzte Mittel zur Beherrschung gesellschaftlicher Konflikte." Nicht jeder soziale Missstand muss bzw. soll mit Hilfe des Strafrechts bekämpft werden. Interessant auch, dass selbst die Justizministerin meint, das Ziel seien weniger die Verurteilungen "als eine gesellschaftliche Debatte und die Schaffung von Bewusstsein bei den Menschen, mehr Respekt zu zeigen."

Ich zitiere Udo Vetter von www.lawblog.de: Das Strafrecht degeneriert auf diese Art und Weise zum Instrument einfacher politischer Steuerung. Der Straftatbestand dient sozusagen als – preiswertere – Alternative zu einer Social-Media-Kampagne. Kann man machen. Man sollte sich aber nicht wundern, wenn der Respekt vor dem Strafrecht selbst weiter den Bach runtergeht. Ernst genommen wird nämlich nur etwas, das auch ernst gemeint ist.
 
Warum sollte das nicht strafbar sein?

Nein, nein, in einem liberalen Rechtsstaat funktioniert es umgekehrt: Warum soll es strafbar sein? im Ergebnis ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das Verbot ist zu begründen, nicht umgekehrt.

Widerspricht den ethischen Grundsätzen

"slippery slope". Nicht alles, was unethisch ist, ist auch verboten, wie auch umgekehrt nicht alles Verbotenen auch unethisch sein muss.


Ist das eine juristische Kategorie?

Und eben auch der Rechtslage.

Nicht de lege lata, nein. Darum geht es ja gerade.

Wie nennt man es doch noch gleich wenn man geschlechtliche Handlungen ohne Einwilligung unternimmt?

Das kommt auf die Handlungen an. Philosophie Frage: Kann man eigentlich Opfer sein, wenn man von der Tat nichts mitbekommt?
 
Ernst genommen wird nämlich nur etwas, das auch ernst gemeint ist.

DANN wären sie beim Strafmaß NICHT explizit bei max. 2 Jahren geblieben.:schulterzuck:
Weil DIE dann ja bekanntlich zu 95% in eine Bewährungsstrafe ausgesetzt werden.
Und? Was passiert? :roll:

NIX!

Im Zweifelsfall, wenn man(n) so blöd war, sich erwischen zu lassen, zahlt man halt ein paar hundert € Strafe und muss sich zukünftig eine Zeitlang besser benehmen - oder nicht nochmals erwischen lassen. :kopfklatsch:

Sehr viel wirksamer hielte ich da ein Handyverbot...(wie auch immer man das kontrollieren könnte) oder gar den Führerscheinentzug. Dieser hat zwar mit der Tat nichts zu tun - es wäre jedoch eine "schmerzhaftere" Strafe. :D
 
DANN wären sie beim Strafmaß NICHT explizit bei max. 2 Jahren geblieben.:schulterzuck:
Weil DIE dann ja bekanntlich zu 95% in eine Bewährungsstrafe ausgesetzt werden.

Das wird sowieso passieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier beim ersten Mal unbedingte Haftstrafen gibt. Oder überhaupt viele Verurteilungen. Schon die Strafverfolgung wird schwierig. Aber es ist "halt verboten". Auch schon was.

Sehr viel wirksamer hielte ich da ein Handyverbot...(wie auch immer man das kontrollieren könnte) oder gar den Führerscheinentzug.

Ist nicht vorgesehen, und hielte ich auch nicht für gerechtfertigt. Wie gesagt, das gesamte Gesetzesvorhaben reicht nach #metoo Populismus.
 
Strafrecht sollte in einem Rechtsstaat die ultima ratio sein, also "das letzte Mittel zur Beherrschung gesellschaftlicher Konflikte." Nicht jeder soziale Missstand muss bzw. soll mit Hilfe des Strafrechts bekämpft werden. Interessant auch, dass selbst die Justizministerin meint, das Ziel seien weniger die Verurteilungen "als eine gesellschaftliche Debatte und die Schaffung von Bewusstsein bei den Menschen, mehr Respekt zu zeigen."
darüber ist es mEn wert nachzudenken, wie kommt der Mensch zu diesem Bewusstsein, dass er von sich aus willens ist, respektvoll seinen Mitmenschen zu begegnen.
Die Frage der Schuld darf, wenn nicht sogar sollte schleunigst neu überdacht werden. Woher kommt sie, welches Gefühl verbirgt sich hinter der Schuldfrage...
Die Tentakel der Schuld sind in fast allen Bereichen unseres Leben seh-spür-und erlebbar.
Eines ist jedoch gewiss: Das Ergebnis der Schuld ist nicht konstruktiv.
 
Nein, nein, in einem liberalen Rechtsstaat funktioniert es umgekehrt: Warum soll es strafbar sein? im Ergebnis ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das Verbot ist zu begründen, nicht umgekehrt.



"slippery slope". Nicht alles, was unethisch ist, ist auch verboten, wie auch umgekehrt nicht alles Verbotenen auch unethisch sein muss.



Ist das eine juristische Kategorie?



Nicht de lege lata, nein. Darum geht es ja gerade.



Das kommt auf die Handlungen an. Philosophie Frage: Kann man eigentlich Opfer sein, wenn man von der Tat nichts mitbekommt?
Der liberale Rechtstaat legt also nahe .Tue es solang es keiner bemerkt wars eh keine Straftat? Nicht dein Ernst.
Womit wir beim grundübel wären. Liberal heisst eben nicht tue was immer du willst. Ob es vom geschädigten erkannt wird oder nicht egal.
Stell dir vor (tatsächlich passiert)
Jemand hat eine Münzsammlung.Etliche Alben. Jemand entwendet eine Münze. Erst jahre später entdeckte der Besitzer,das etwas fehlt.
Ab welchem Zeitpunkt war der eine ein Dieb und der andere Opfer?
Ab dem Zeitpunkt der Entdeckung ?
Oder ab dem Zeitpunkt an dem der Diebstahl begangen wurde?

Lass dich nicht erwischen ist keine Rechtsgrundlage sondern eine Ausrede.

Und auf den Punkt gebracht. Bildmaterial das unwissentlich der Person am Bild gemacht wird find ich abartig.
Da kann man 1000 Worte darum hängen. Liberal trifft es ganz und gar nicht.Widerwärtig schon eher
 
... willens ist, respektvoll seinen Mitmenschen zu begegnen.

Jedenfalls nicht mit der Strafrechtskeule. Man kann rechtskonformes Verhalten erzwingen, aber nicht Respekt.

Die Frage der Schuld darf, wenn nicht sogar sollte schleunigst neu überdacht werden. Woher kommt sie, welches Gefühl verbirgt sich hinter der Schuldfrage...

Hier kann ich Dir leider nicht folgen. "Schuld" ist, in diesem Zusammenhang, ein Fachbegriff: die Vorwerfbarkeit im rechtlichen Sinn. Schuldhaft handelt wer anders handeln hätte können und, nach Ansicht des Gesetzgebers, anders handeln hätte sollen.

Die Tentakel der Schuld sind in fast allen Bereichen unseres Leben seh-spür-und erlebbar.

Das ist mir leider eine Spur zu esoterisch.
 
Das ist mir leider eine Spur zu esoterisch.
Wieso esoterisch, ist esoterisch schlecht?
Muss gestehen, damit habe ich nix am Hut, könnte diesen Begriff nicht mal genau erklären. Deshalb würde ich ihn auch nicht verwenden. Anscheinend kennst du dich damit gut aus.
Ich habe mit Tentakel der Schuld, metaphorisch gesprochen gemeint, dass sich egal um welchen Bereich des Lebens es sich handelt, die Schuld mir immer über den Weg läuft.
Da spreche ich jetzt nicht von Straftaten, ich spreche von alltäglichen zwischenmenschlichen Begegnungen. Die Straftat kann demnach immer nur die sichtbare Spitze des Eisberges sein.
Aber das zu erörtern, würde den Rahmen hier wohl überstrapazieren, vllt. wolltest das mit "esoterisch" ausdrücken;)
 
Tue es solang es keiner bemerkt wars eh keine Straftat? Nicht dein Ernst.

Nein, gemeint war: Verbote müssen gut begründet sein. Nicht ein flippiges "Warum soll es nicht verboten sein?", sondern umgekehrt. Den Begründungsaufwand trifft das Verbot.

Ob es vom geschädigten erkannt wird oder nicht egal.

Ich halte das im Gegenteil für eine sehr zentrale Frage, jedenfalls wenn es wie hier zu keine Substanzverletzung kommt.

Ab welchem Zeitpunkt war der eine ein Dieb und der andere Opfer?

Willst Du ernsthaft einen Diebstahl mit einer unbefugten Fotoaufnahme vergleichen? Allein die Eingriffsintensität ist eine ganz andere.

Lass dich nicht erwischen ist keine Rechtsgrundlage sondern eine Ausrede.

Wo habe ich das gesagt?

Bildmaterial das unwissentlich der Person am Bild gemacht wird find ich abartig.

Geschenkt. Aber ist es deswegen ein Fall für das Strafrecht? Und wenn ja, in welcher Höhe? Max. zwei Jahre, ernsthaft? Für dieses Strafmaß kann ich zB an einem Raufhandel teilnehmen, oder mal eben so unmündige oder schonungsbedürftiger Personen überanstrengen, einen schwer am Körper Verletzten im Stich lassen, schwere Sachbeschädigung begehen und noch etliches mehr. Da passen einfach die Relationen nicht.

Liberal trifft es ganz und gar nicht.Widerwärtig schon eher

Du hast mich nicht richtig verstanden. Es geht um den "liberalen Rechtsstaat", der begründen muss, warum etwas verboten bzw. strafbar sein soll.
 
Wieso esoterisch, ist esoterisch schlecht?

Nicht zwingend, aber in einer Diskussion über Strafrecht eher unerwartet.

Da spreche ich jetzt nicht von Straftaten, ich spreche von alltäglichen zwischenmenschlichen Begegnungen. Die Straftat kann demnach immer nur die sichtbare Spitze des Eisberges sein.

Ja, das ist nicht der Schuldbegriff den ich in diesem Zusammenhang verwenden würde.
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
Nichts dagegen einzuwenden, vor allem lässt es sich eher davon ausgehen , das es ohne Einwilligung geschehen ist.
Und ja , finde schon das es wehtun sollte, wenn man erwischt wird!
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
Gute oder schlechte Idee darüber mach ich mir keinen Kopf..... Ich stelle mir eher die Frage, wo driftet diese Gesellschaft ab, an Abgestumpftheit, Respektlosigkeit, Dummheit.
Irgendwann wird man vielleicht schon bestraft wenn man einen erotischen Gedanken hegt.
Sind wir wirklich schon so weit das alles reglementiert gehört.
 
Nein, gemeint war: Verbote müssen gut begründet sein. Nicht ein flippiges "Warum soll es nicht verboten sein?", sondern umgekehrt. Den Begründungsaufwand trifft das Verbot.



Ich halte das im Gegenteil für eine sehr zentrale Frage, jedenfalls wenn es wie hier zu keine Substanzverletzung kommt.



Willst Du ernsthaft einen Diebstahl mit einer unbefugten Fotoaufnahme vergleichen? Allein die Eingriffsintensität ist eine ganz andere.



Wo habe ich das gesagt?



Geschenkt. Aber ist es deswegen ein Fall für das Strafrecht? Und wenn ja, in welcher Höhe? Max. zwei Jahre, ernsthaft? Für dieses Strafmaß kann ich zB an einem Raufhandel teilnehmen, oder mal eben so unmündige oder schonungsbedürftiger Personen überanstrengen, einen schwer am Körper Verletzten im Stich lassen, schwere Sachbeschädigung begehen und noch etliches mehr. Da passen einfach die Relationen nicht.



Du hast mich nicht richtig verstanden. Es geht um den "liberalen Rechtsstaat", der begründen muss, warum etwas verboten bzw. strafbar sein soll.
Ich habe es bewusst mit einem Diebstahl verglichen.Die Eingriffsintensität obliegt nicht meiner Einschätzung. Ich vermute ein öffentlich x fach als wixvorlage runtergelades Bild (von dem die Person am Bild nichts ahnte)
ist ein viel unwesentlicherer Eingriff als ein bisschen illegal den Kontostand bereinigen . Schild erspare ich mir.
Diebstahlvergleich deswegen .Wer hat die Rechte am eigenen Bild sofern nicht vertraglich abgetreten?
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
Ich find das in Ordnung, es ist Angelegenheit der Frau auch mal kein Höschen tragen zu dürfen und somit isses ein Eingriff in die Intimsphäre und gehört geahndet, wenn wer erwischt wird..
 
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