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Ich will NamenDer Deutsche![]()
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Ich will NamenDer Deutsche![]()
Ich petz doch nichtIch will Namen
Bei schriftlichen Mietverträgen muss aber auch die Höhe der Miete und aufschlüsseln der Nebenkosten verzeichnet sein.Vorsicht, bei befristeten Mietverträgen nach dem MRG gibt es in Ö eine Schriftlichkeitserfordernis. Also ganz so einfach ist das nicht.
I hätts a ohne Schuidl kapiert? Underfucked?Wer hat denn dem Marmeladinger das Wort erteilt
Zur Sicherheit![]()
Ach so..Ich petz doch nicht
Weissbiertoni![]()
Nö oversexedI hätts a ohne Schuidl kapiert? Underfucked?![]()
Naja, diverse zumpfifreds sind noch länger, na ned de zumpfis sondern die Diskussionen darüber, aber haben viiiiiieeeeel weniger niveaI find des putzig, wie man so einen Schmarrn über Seiten bezüglich Rechtsfolgen und Kosten/Nutzen diskutieren kann.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, die ich sogar geliked habe, sind Deine auch nicht geistreicher.Ach so..
Dessen Beiträge muss ich nicht sehen..
Ob die selbe rechtliche Situation entsteht wenn die Mieterin damit freiwillig einverstanden ist, das sie die Wohnung NUR für Sex bekommt ?ich nicht und du auch nicht genau. Reine Spekulation
Also weißt du es auch nicht genau!!Wenn die Mieterin sich ohne Not für Sex bezahlen lässt, also quasi die geschuldete Miete mit ihrer Geldforderung für den Sex aufrechnet, ist das Prostitution. Das sind dann aber zwei getrennte Geschäfte und was anderes als in der TE beschrieben.
Also weißt du es auch nicht genau!!

dass dir die gute dann kein vertretungsrecht (oder wie immer sowas auch heisst) unterjubelt und dir dann hin und wieder auch ein quickie mit'n schwulen besten freund bevorsteht ..
