Sex bei einer Art WG

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Reg Di ned auf, er find doch eh keine. Aber die Idee an sich is scho grindig, da hast recht. Und die Kohle, dass er als Sugardaddy durchgeht, hat er scheinbar ned.
Ich reg mich nicht auf, bin nur sehr negativ verwundert das jemand so etwas einfallen kann und es auch noch öffentlich macht.
Wenn er Kohle hätte, würde er genießen und schweigen
 
Naja, ohne jetzt Altersdiskriminierung betreiben zu wollen, aber Hugh ist halt auch nicht mehr der Jüngste und Knackigste :D Ok, schon seit vielen Jahren nimmer *g*
 
Ich kann mir aber nicht vorstellen das es vor 30/40 Jahren besser war, außer das er jünger/knackiger war

Ich schätze mal, dass die Bunnys das damals auch schon einfach als Karrieremöglichkeit gesehen haben, gerne mal Party gemacht haben und den Rest dafür eben über sich ergehen ließen. Ob das schlau oder gut war, sei dahingestellt.
 
Solche "Verträge" sind sittenwidrig und daher ungültig. Wird eine Zwangslage der Mieterin, z.B. Wohnungsnot, ausgenutzt ist es sexuelle Nötigung und strafbar.
 
Ich schätze mal, dass die Bunnys das damals auch schon einfach als Karrieremöglichkeit gesehen haben, gerne mal Party gemacht haben und den Rest dafür eben über sich ergehen ließen. Ob das schlau oder gut war, sei dahingestellt.
Kann ich und möchte ich nicht be/verurteilen.
Nur wenn dieser alte Mann stolz behauptet, mit x1000en Frauen sex gehabt zu haben, sollte er auch sagen wieviele es waren die es nicht freiwillig getan haben, oder er ihre Situation schamlos ausgenutzt hat
 
sich für ein untermietzimmer 30 bis 60 mal im monat ficken lassen ist sicher der burner bei der frauenwelt! unbedingt umsetzen, dir werden die bunnys die türe einrennen ... :lehrer:

:D
Finden wird er schon die eine oder andere, da kannst dir sicher sein.
Vorausgesetzt er beherrscht die richtigen Sprachen und weiss, wo er inserieren muss....
 
Solche "Verträge" sind sittenwidrig und daher ungültig. Wird eine Zwangslage der Mieterin, z.B. Wohnungsnot, ausgenutzt ist es sexuelle Nötigung und strafbar.
Ein solcher "Vertrag" kann nur in beidseitigem Einverständnis zustande kommen, also nix nötigung.
Wie es endet steht natürlich nicht geschrieben, da könnte ein Teil ordentlich eine aufs mützchen bekommen
 
Ein solcher "Vertrag" kann nur in beidseitigem Einverständnis zustande kommen, also nix nötigung.
Wie es endet steht natürlich nicht geschrieben, da könnte ein Teil ordentlich eine aufs mützchen bekommen

Wenn ein Vermieter eine Wohnung nur vergibt, wenn er als Gegenleistung Sex bekommt, ist das sittenwidrig und Nötigung.
 
Da ist halt der Wunsch nach einer Partnerschaft sehr groß und man versucht sich etwas zusammenzubasteln, das möglichst einfach Bedürfnisse befriedigt.
Falscher Weg.
 
Wenn ein Vermieter eine Wohnung nur vergibt, wenn er als Gegenleistung Sex bekommt, ist das sittenwidrig und Nötigung.
Wenn der Mieter damit einverstanden ist fällt die Nötigung weg, Sittenwidrigkeit ist nicht strafbar.
Es gibt genug Börsen wo Geschäft mit gegengeschäft bezahlt wird, und um nichts anderes gehts.

Das Ende eines solchen Mietverhältnis könnte für den Vermieter allerdings ein böses Erwachen geben
 
Wenn der Mieter damit einverstanden ist fällt die Nötigung weg, Sittenwidrigkeit ist nicht strafbar.
Es gibt genug Börsen wo Geschäft mit gegengeschäft bezahlt wird, und um nichts anderes gehts.

Das Ende eines solchen Mietverhältnis könnte für den Vermieter allerdings ein böses Erwachen geben
Naja, irgendwann is sie vll nicht mehr einverstanden mit der Vereinbarung....und dann wirds interessant.
 
Wenn der Mieter damit einverstanden ist fällt die Nötigung weg, Sittenwidrigkeit ist nicht strafbar.
Es gibt genug Börsen wo Geschäft mit gegengeschäft bezahlt wird, und um nichts anderes gehts.

Sittenwidrigkeit ist ein Oberbegriff. Mord ist auch sittenwidrig.

Verträge, die sittenwidrig zustandegekommen sind, auch einvernehmlich, sind ungültig. Hier liegt quasi eine Art Prostitution vor.
 
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