Also ich will das noch einmal erklären: es handelt sich um eine Sonderform des Vorsatzes, den sogeannten EVENTUALVORSATZ. Der besagt, dass du ein Vergehen BILLIGEND IN KAUF NIMMST. In Deutschland wird dieser offenbar strenger ausgelegt, als in Österreich.
Dort hat ein Blogger, der einen Motorradblog betreibt, einige sehr ähnliche Aussagen wie oben bezüglich der Fußgänger gemacht. Aus diesen Aussagen ist hervorgegangen, dass er ein Unglück einkalkuliert. Die Staatsanwaltschaft hat das als Unterstützung des Eventualvorsatzes herangezogen, und ihn unter Mordanklage gestellt.