Radler werden immer gefährlicher......

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Leute...es wird nicht viel bringen, wenn ihr hier im EF über gefährliche Verkehrsverhältnisse (zugewachsene Verkehrsschilder, verwirrende Radfahranlagen etc.) motschkert.
Wenn euch sowas auffällt, dann meldet es an die zuständige Verkehrsbehörde.
In Wien ist das die MA 65. Je mehr Verkehrsteilnehmer solche Missstände melden, desto mehr wird auch die Dringlichkeit erkannt. Natürlich darf man sich nicht erwarten, dass es von Heute auf Morgen geändert wird, außer es ist offensichtlich Gefahr im Verzug. (z.B. ein beschädigtes/verdecktes Verkehrsschild.)
 
Das Problem, wie man auch an Vassilakou sehen kann, ist, dass radfahrende Personen das Hirn ausschalten! Es herrscht die schiere Anarchie und Brutalität! Da wird gebolzt, dass einem Hören und Sehen vergeht, da wird aggressivst geklingelt (man stelle sich vor, eine autofahrende Person würde dermaßen wütend hupend dahinfahren) - aber Regeln?! Nein, die werden nicht beachtet! Da gilt nicht "rechts vor links", da gelten keine roten Ampeln, da gelten keine Gehsteigfahrverbote - weil die Parteien der Verlierer dies protegieren.

Dass etwa die Vassilakou zu Sturz gekommen ist, wird sicher nicht des Autofahrers Schuld gewesen sein! Der kam aus einer Einfahrt, wie man las. Und wenn ich nun berücksichtige, wie dies physisch so ist, muß das Auto ziemlich weit rausschauen, ehe der Fahrer den Gehsteig - in diesem Falle gleichzeitig auch Radweg - beobachten kann. Wenn dann eine radfahrende Person daherrauscht und nicht bedenkt, dass sie vielleicht stehen bleiben muß, dann kann es zu einer Kollision kommen. Und das passierte eben! Diesmal war vermutlich die rasende Person nicht der Autofahrer!

Ganz einfach!

Und dass der Vassilakou nicht mehr passiert ist, basiert wohl auf dem Spruch, demzufolge (positiv benannt) intelligenzneutrale Personen besonderes Glück haben.
 
Das Problem, wie man auch an Vassilakou sehen kann, ist, dass radfahrende Personen das Hirn ausschalten!
Nach den Informationen, welche mir zur Verfügung stehen, hat ein Fahrzeug, welches aus einer Einfahrt auf die Fahrbahn gelenkt wird, Nachrang gegenüber jeglichem fließenden Verkehr.

Man kann demnach die Frau Vassilakou mögen oder nicht mögen - aber aus dem zitierten Beispiel kann man nichts anderes entnehmen, als dass ein Pkw-Lenker beim Verlassen einer Ausfahrt nicht die notwendige Vorsicht hat walten lassen.
 
Zum Unfall mit Vassilakou will ich nichts sagen, da ich die Unfallstelle nicht kenne. Ich schließe weder aus, dass sie schuld ist, noch dass der Autofahrer schuld ist.
Reine Neugier: Weiß wer wo das genau passiert ist? Falls ich rein zufällig mal in der Nähe bin, guck ich es mir auch an. Extra hinfahren tu ich sicher nicht.
 
So hat halt jeder seine Sorgen ... :D
Ich hab immer 15 min Pufferzeit zwischen Terminen. Und hock im Auto am Parkplatz. Von dem her, wenn es zufällig keine 100 m entfernt ist, würde ich hingucken gehen. ;)
Weil ich es nicht mag, wenn man sie grundlos verdächtigen sollte, dass sie die Verursacherin des Unfalls ist. Aus ähnlichen Threads weiß man, dass ich die Frau nicht mag, daher kann man mir nichts Negatives nun unterstellen.
 
Dass etwa die Vassilakou zu Sturz gekommen ist, wird sicher nicht des Autofahrers Schuld gewesen sein! Der kam aus einer Einfahrt, wie man las. Und wenn ich nun berücksichtige, wie dies physisch so ist, [...]
Und wenn ich nun berücksichtige, wie das rechtlich so ist, dann sehe ich nicht sehr viele Möglichkeiten, wie man - aus einer Einfahrt kommend - schuldlos an einem Unfall sein kann (ad hoc eigentlich nur: man steht bereits mit dem Auto am Gehsteig, wartet auf eine Lücke im Verkehr, und währenddessen fährt einem am Gehsteig ein Radfahrer mit voller Wucht in die Seite - sehr realitätsnah).

muß das Auto ziemlich weit rausschauen, ehe der Fahrer den Gehsteig - in diesem Falle gleichzeitig auch Radweg - beobachten kann. Wenn dann eine radfahrende Person daherrauscht und nicht bedenkt, dass sie vielleicht stehen bleiben muß, dann kann es zu einer Kollision kommen
Nichts für ungut: Bevor die Motorhaube des Autos auch nur in die Nähe des Radwegs kommt, hat man als Fahrer schon ausreichend Sicht auf eben diesen. Wenn man dabei so schnell unterwegs ist, dass man vor einem Radfahrer (und zwar ganz egal, wie schnell der unterwegs ist) nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, dann war das Manöver grob fahrlässig. Und: Hätte man keine ausreichende Sicht auf den Radweg, wäre das auch keine Ausrede oder gar Entschuldigung - sondern man müsste entsprechend sorgfältiger vorgehen, sich notfalls von einem Fußgänger einweisen lassen.

Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch, und es gibt genau gar keinen Grund, dass sie vor jeder Garageneinfahrt präventiv abbremsen müssten - auf Straßen ohne Radweg fordert man das von Autofahrern (für die dann ja exakt die gleichen Sichtverhältnisse gelten) doch auch nicht.

Diesmal war vermutlich die rasende Person nicht der Autofahrer!
"Rasen" ist relativ - er war halt schlicht und einfach zu schnell.

Edit: die Unfallstelle war wohl Alszeile 91 - da gibt es keinen "Radweg" im herkömmlichen Sinn, sondern nur einen Radfahrstreifen gegen die dortige Einbahn, nach einem breiten Gehsteig plus einer Parkspur. Es ist völlig absurd, hier dem Radfahrer auch nur den geringsten Vorwurf zu machen - der Autofahrer wird halt nicht oder zu oberflächlich geschaut haben (ansonsten müsste man ihm Vorsatz unterstellen, und das ist ja nun wirklich nicht anzunehmen).
 
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dass radfahrende Personen das Hirn ausschalten! Es herrscht die schiere Anarchie und Brutalität! Da wird gebolzt, dass einem Hören und Sehen vergeht, da wird aggressivst geklingelt (man stelle sich vor, eine autofahrende Person würde dermaßen wütend hupend dahinfahren) - aber Regeln?! Nein, die werden nicht beachtet! Da gilt nicht "rechts vor links", da gelten keine roten Ampeln, da gelten keine Gehsteigfahrverbote -

damit hast leider für viele recht - unfassbar wie ignorant viele Radler zu sein scheinen ...
btw. fahre selbst auch mit öfter dem Rad - aber mit gewisser Vor/Rücksicht vielleicht auch etwas "Hirn" (auch als eine Art Selbstschutz) - aber in der Stadt gelten wohl andere Regeln...
 
Edit: die Unfallstelle war wohl Alszeile 91 - da gibt es keinen "Radweg" im herkömmlichen Sinn, sondern nur einen Radfahrstreifen gegen die dortige Einbahn, nach einem breiten Gehsteig plus einer Parkspur. Es ist völlig absurd, hier dem Radfahrer auch nur den geringsten Vorwurf zu machen - der Autofahrer wird halt nicht oder zu oberflächlich geschaut haben (ansonsten müsste man ihm Vorsatz unterstellen, und das ist ja nun wirklich nicht anzunehmen).

Dass der Autofahrer schuld ist, daran kann ja kein Zweifel bestehen. Aber ........ wenn rechts der Ausfahrt ein größeres Fahrzeug (Van?) parkt, dann ist die Sache schon recht unübersichtlich.
 
Dass der Autofahrer schuld ist, daran kann ja kein Zweifel bestehen. Aber ........ wenn rechts der Ausfahrt ein größeres Fahrzeug (Van?) parkt, dann ist die Sache schon recht unübersichtlich.
Durchaus, ja - das ist aber ein prinzipielles Problem mit derartigen Ausfahrten. Statt des Radfahrers könnte ebenso ein Auto daherkommen (im konkreten Fall halt nicht aus der Richtung, weil Einbahn).
 
Durchaus, ja - das ist aber ein prinzipielles Problem mit derartigen Ausfahrten. Statt des Radfahrers könnte ebenso ein Auto daherkommen (im konkreten Fall halt nicht aus der Richtung, weil Einbahn).

auch Hauseingängen ....

Als Fußgeher kann man leichter mal aus dem Hauseingang hervor spechteln um sehen zu können ob ein Radler am Gehsteig daher kommt. Kann ich euch im übrigen nur raten, denn ich wurde schon sprichwörtlich umgefahren. :hau:
 
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