Dass etwa die Vassilakou zu Sturz gekommen ist, wird sicher nicht des Autofahrers Schuld gewesen sein! Der kam aus einer Einfahrt, wie man las. Und wenn ich nun berücksichtige, wie dies physisch so ist, [...]
Und wenn ich nun berücksichtige, wie das
rechtlich so ist, dann sehe ich nicht sehr viele Möglichkeiten, wie man - aus einer Einfahrt kommend - schuldlos an einem Unfall sein kann (ad hoc eigentlich nur: man steht bereits mit dem Auto am Gehsteig, wartet auf eine Lücke im Verkehr, und währenddessen fährt einem
am Gehsteig ein Radfahrer mit voller Wucht in die Seite - sehr realitätsnah).
muß das Auto ziemlich weit rausschauen, ehe der Fahrer den Gehsteig - in diesem Falle gleichzeitig auch Radweg - beobachten kann. Wenn dann eine radfahrende Person daherrauscht und nicht bedenkt, dass sie vielleicht stehen bleiben muß, dann kann es zu einer Kollision kommen
Nichts für ungut: Bevor die Motorhaube des Autos auch nur in die Nähe des Radwegs kommt, hat man als Fahrer schon ausreichend Sicht auf eben diesen. Wenn man dabei so schnell unterwegs ist, dass man vor einem Radfahrer (und zwar ganz egal, wie schnell der unterwegs ist) nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, dann war das Manöver grob fahrlässig. Und: Hätte man
keine ausreichende Sicht auf den Radweg, wäre das auch keine Ausrede oder gar Entschuldigung - sondern man müsste entsprechend sorgfältiger vorgehen, sich notfalls von einem Fußgänger einweisen lassen.
Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch, und es gibt genau gar keinen Grund, dass sie vor jeder Garageneinfahrt präventiv abbremsen müssten - auf Straßen ohne Radweg fordert man das von Autofahrern (für die dann ja exakt die gleichen Sichtverhältnisse gelten) doch auch nicht.
Diesmal war vermutlich die rasende Person nicht der Autofahrer!
"Rasen" ist relativ - er war halt schlicht und einfach zu schnell.
Edit: die Unfallstelle war wohl Alszeile 91 - da gibt es keinen "Radweg" im herkömmlichen Sinn, sondern nur einen Radfahrstreifen gegen die dortige Einbahn, nach einem breiten Gehsteig plus einer Parkspur. Es ist völlig absurd, hier dem Radfahrer auch nur den geringsten Vorwurf zu machen - der Autofahrer wird halt nicht oder zu oberflächlich geschaut haben (ansonsten müsste man ihm Vorsatz unterstellen, und das ist ja nun wirklich nicht anzunehmen).