Radler werden immer gefährlicher......

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Wird schwer nachzuweisen sein, wenn ich auf einer Hauptstraße bei grün meine 50 km/h fahre und er bei der Kreuzung bei rot drüber fährt...

PS: Beruhige dich aber wieder. Ich täte gerne solche Radler umstossen, mir fehlt aber leider der Mut, also werde ich in Zukunft weiter bremsen und ausweichen.
 
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Und seien es so Dinge wie "um eine Sekunde zu spät reagiert", zu weit links gefahren, zu weit rechts gefahren, in der Fahrbahnmitte gefahren, usw. usf.
Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.

Eine Sekunde zu spät is auch viel zu spät, weil der OGH 0,8 s Reaktionszeit für einen geübten Autofahrer für angemessen hält...

Wenn du bei grün über die Kreuzung fahrst und dir fahrt ein Radfahrer, der sein Rot missachtet hat in deine Fahrzeugseite rein gibts IMHO in Ö keinen Staatsanwalt, der das nicht einstellen wird, es wird somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal zu einem Strafverfahren kommen...
 
Mal abgesehen vom gerichtlichen Nachspielen und davon, daß man sehr wohl gesetzlich verpflichtet ist, alles zu versuchen, um einen Unfall zu vermeiden. frage ich mich schon nach dem Sinn.
Man stelle sich vor, der Radler stürzt unglücklich und sitzt dann sein Leben lang im Rollstuhl.
Was löst das dann bei euch Möchtegern-Bumsern aus?
Ein Glücksgefühl, ein "na dem hab ich's aber gegeben" oder das Wissen "aber ich war ja im Recht!"?
Selbst wenn sich der Andere - der Schwächere, egal ob Radler, Motorradlenker oder Fußgänger - irrt und "eindeutig Schuld" hat, wär ich nur froß, daß ich einen Unfall verhindern konnte!

Mir ist übrigens einmal ein Kind sprichwörtlich (dem Ball nachlaufend) "vors Auto gesprungen" und ich bin bis heute froh, daß ich noch rechtzeitig bremsen konnte und nix passiert ist!
Ein "aber ich war nicht Schuld" würd mir gar nix geben!

Aber so tickt halt jeder anders!
 
Liebe Radler, vielerorts bröckelt die Fahrbahn für die Autofahrer, nach dem nächsten Winter blühen wieder die Löchter. Aber für euch hat man schöne Bitumenauflagen gemacht mit schicken Zeichen drauf. Für euch hat man sündteure Ampeln aufgestellt. Für euch muss auch der Fussgänger in den Strassengraben, wenn ihr dahersaust. Dann bitte,bitte,bitte,bitte,bitte haltet euch auch an die Regeln. Ist das denn schon zuviel verlangt ????????
 
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Ein Kind ist ein unschuldiges Kind. Ein Erwachsener, der bei rot drüber fährt und dir anschließend den Mittelfinger zeigt ist ja wohl was Anderes.
 
Ein Kind ist ein unschuldiges Kind. Ein Erwachsener, der bei rot drüber fährt und dir anschließend den Mittelfinger zeigt ist ja wohl was Anderes.

Und? Selbst wenn's ein "Arschloch zur Potenz ist" würde ich ihn dennoch nicht absichtlich niederfahren, mit dem Risiko, daß er z.B. für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt!
Was hätt ich auch davon?
 
Was hätt ich auch davon?
Böse Zungen könnten jetzt dies sagen: Die Gewissheit, dass er keinen Unschuldigen in den Rollstuhl bringt, denn an seiner Fahrweise wird er nichts ändern, solange nichts Gravierendes mal passiert.
 
Böse Zungen könnten jetzt dies sagen: Die Gewissheit, dass er keinen Unschuldigen in den Rollstuhl bringt, denn an seiner Fahrweise wird er nichts ändern, solange nichts Gravierendes mal passiert.

Das "Gravierende" sollten aber Maßnahmen/Sanktionen im Rahmen der STVO sein und nicht Autorambos, die meinen selbst für "Ordnung" sorgen zu müssen.
 
Ja eh. Es muss sich bald was ändern. Spätestens nach 15-20 Minuten Fahrzeit in Wien hast ein Problem mit einem Radler. Die Zahl ist mittlerweile so hoch, dass man das Thema echt nicht mehr ignorieren kann! Ich hoffe, dass spätestens ab 2015 was in die Richtung getan wird.
 
Spätestens nach 15-20 Minuten Fahrzeit in Wien hast ein Problem mit einem Radler.

Und wielang dauert es mit einem Autofahrer? Z.B. wenn man kaum bei Grün über die Straße gehen kann, weil die Leut am Zebrastreifen stehen? Man muß ja anscheinend noch bei dunkelgelb in die Kreuzung reinfahren, auch wenn klar ist, daß man nicht weiterkommt!

Ob's eventuell an den Leuten bei uns liegt und nicht am Verkehrsmittel?

:fragezeichen:
 
Dein Wort in Gottes Ohr

Ich kenn Fälle wo die Verfahren eingestellt wurden wo einmal ein Kind (Fußgänger) verletzt und einmal ein Erwachsener zu Tode kam (ebenfalls Fußgänger), weil eben der Autofahrer definitiv unschuldig war.

Wenn du aus Teilschulderkenntnissen von Gerichten herausliest, dass Fahrradfahrer bevorzugt werden, dann ist das offenbar Teil deines kruden Fantasiegerichtsverständnisses.
 
Na sicher.. die Richter sind ja auch alle voll in der Hand vo de Grünen.. :roll:

na ja, sicher wäre ich mir nicht bei allen......nicht umsonst heisst es "vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand......"

Nur der lieben Ordnung halber. KEINER hat das Recht zur Selbstjustiz! Egal ob man einen Radler "nur" umstösst oder mit 100 Sachen niedermäht ... ;)

net einmal die Taxler.......:undweg:

Böse Zungen könnten jetzt dies sagen: Die Gewissheit, dass er keinen Unschuldigen in den Rollstuhl bringt, denn an seiner Fahrweise wird er nichts ändern, solange nichts Gravierendes mal passiert.

komische rechtsansicht........wirklich komisch.......

Ich kenn Fälle wo die Verfahren eingestellt wurden wo einmal ein Kind (Fußgänger) verletzt und einmal ein Erwachsener zu Tode kam (ebenfalls Fußgänger), weil eben der Autofahrer definitiv unschuldig war.

Wenn du aus Teilschulderkenntnissen von Gerichten herausliest, dass Fahrradfahrer bevorzugt werden, dann ist das offenbar Teil deines kruden Fantasiegerichtsverständnisses.

derzeit ist die lage so, daß bei verletzungsdauer von unter 14 tagen die verfahren von der staatsanwaltschaft ohne verfahren in der regel eingestellt werden, außer es gibt erschwerdende gründe (alkoholisierung, stark überhöhte geschwindigkeit, etc....)
 
na ja, sicher wäre ich mir nicht bei allen......nicht umsonst heisst es "vor gericht und auf hoher see bist du in gottes hand......"

I sag ja ned, dass Richter generell absolut unpolitisch sind, aber entscheiden könnens grundsätzlich nur aufgrund der Fakten und wenn die Fakten eine Teilschuld ergeben, dann isses eben so, wenn ned, dann ned....
Außerdem sind grad bei den Verkehrsunfällen idR fast immer Sachverständige dabei... jajaja.. auch alle grün und Autofahrerhasser.. :roll:

derzeit ist die lage so, daß bei verletzungsdauer von unter 14 tagen die verfahren von der staatsanwaltschaft ohne verfahren in der regel eingestellt werden

Aber sicher ned, wenn ein Autofahrer sein Kfz benutzt um vorsätzlich Selbstjustiz zu üben.
Die Verletzungsfolgen unter 14 Tagen gelten ausschließlich für Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, hier HAT der StA einzustellen... ;)
 
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