Radler werden immer gefährlicher......

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In Paris ist der Höchstsatz (nach mehrmaliger Gesetzesübertretung und der progressiven Strafe) € 750,00. Und es wird beinhart eingefordert. Allerdings benehmen sich die Pariser am Rad nicht so, wie die Wiener, da die Flics nicht gemütlich wegschauen, bei etwaigen Gesetzesübertretungen, sondern die Strafen sofort aufbrummen, ohne zu diskutieren, oder sich irgendeine erfundene Geschichte anzuhören.

:hmm: vielleicht haben die mehr rückendeckung von ihrer führung als die polizei hierzulande.....
 
Besonders REIZvoll;) ist die Situation bei der U3 Station am Volkspark.
Dort kreuzt der Radweg zweimal den Fußgängerweg und verursacht immer wieder Kollisionen.:hau:
Diese Bereiche sind am kreuzenden Radweg grün eingefärbt, was so manchen Radfahrer bewegt ein wenig fester in die Pedale zu treten und stets bereit, statt der Bremse die Klingel und Mund zu betätigen. :grantig:
Der grün eingefärbte Teil bedeutet sichtlich "mia san mia" und bei so manchen Radflitzer ist ein erhöhter Adrenalinaktivität mit freiem Auge feststellbar. :evil: Die U3 Station heißt nicht umsonst Volkstheater!:haha:
Denke aber, die Rambos sind trotzdem eine Minderheit.
 
vielleicht haben die mehr rückendeckung von ihrer führung als die polizei hierzulande.....

Das mag sein, darüber weiß ich nicht Bescheid.
Aber wozu braucht ein Polizist in Wien Rückendeckung von der Obrigkeit, stellt er eine zu Recht angebrachte Organstrafverfügung aus, wenn sich der Radler verkehrswidrig verhalten hat??:hmm: :fragezeichen:
 
Wie schaut eigentlich Statistik aus. Wieviele Radfahrer verursachen Todesfälle oder Verletzungen vs. Autofahrer?
Ich glaube die Bilanz fällt sicherlich positiver aus zu Gunsten der Radfahrer.
 
Wieviele Radfahrer verursachen Todesfälle oder Verletzungen vs. Autofahrer?

Natürlich sieht die Bilanz ungleich besser aus, verglichen mit Autofahrern. Aber ist es denn tatsächlich so schwer nachzuvollziehen, wie besonders unangenehm es ist, Wenn Du auf dem Gehsteig gehst, womöglich mit einem Freund/Freundin, ins Gespräch vertieft bist und plötzlich rast ein Giro Trainierender von hinten daher, klingelt wie gestört und erzwingt durch Dein Beiseitehüpfen, seine unerlaubte Vorbeifahrt. Oder es ist rot, du gehst als Fußgänger grün habend vertrauensvoll über den Zebrastreifen und es schnellt ein Radler daher, der nicht im Traum daran denkt, daß das rot auch für ihn gilt und Du mußt wieder mal entweder stehen bleiben, oder ausweichen. Oder es ist Nacht und es kommt Dir so ein Vollpfosten unbeleuchtet auf dem Gehweg entgegen. Alles keine sehr angenehmen Situationen, doch alles schon erlebt.
 
stellt er eine zu Recht angebrachte Organstrafverfügung aus, wenn sich der Radler verkehrswidrig verhalten hat??

dazu muß der Polizist aber erst mal des Radfahrers habhaft werden, was in den meisten Fällen wohl nicht gelingt
 
es gibt Radler die Rücksichtsvoll sind-auch auf'm Gehweg+als Fußgänger kann man auch an bissl tolerant sein+an Schritt beiseite tun,gegens. Rücksicht,+die Höflichkeit gilt auch in der Öffentlichkeit...
 
Das mag sein, darüber weiß ich nicht Bescheid.
Aber wozu braucht ein Polizist in Wien Rückendeckung von der Obrigkeit, stellt er eine zu Recht angebrachte Organstrafverfügung aus, wenn sich der Radler verkehrswidrig verhalten hat??:hmm: :fragezeichen:

beispiel: radler hat KEIN geld und KEINEN ausweis mit......Verwaltungsübertretung, kein Ausweis = FESTNAHMEGRUND zur Identitätsfeststellung
.....und dann kannst dir die suderei von den vorgesetzten anhören. und vom UVS und und und.......

dazu muß der Polizist aber erst mal des Radfahrers habhaft werden, was in den meisten Fällen wohl nicht gelingt

ich wär für ein netz zum nachwerfen.....;)
 
beispiel: radler hat KEIN geld und KEINEN ausweis mit......Verwaltungsübertretung, kein Ausweis = FESTNAHMEGRUND zur Identitätsfeststellung
.....und dann kannst dir die suderei von den vorgesetzten anhören. und vom UVS und und und.......

ich wär für ein netz zum nachwerfen.....;)

In Ö. gibts aber keine Ausweispflicht!

Außerdem muss der Polizist die Verwaltungsübertretung unmittelbar (selbst) wahrnehmen ohne dass es weiterer Erhebungen bedarf. Unzulässig ist daher eine Festnahme bei blossen Verdacht, aufgrund von Angaben Dritter oder wenn sich nicht unmittelbar bei Verüben der frischen Tat, sondern erst einige Zeit später erfolgt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unzulässig ist daher eine Festnahme bei blossen Verdacht, aufgrund von Angaben Dritter

Und trotzdem gelebte Praxis, wenn bestimmte Personen oder Personengruppe vernadern :lehrer:
Am besten, wie bei den Haustieren inzwischen üblich, gleich bei der Geburt einen Chip ins Ohr, der alles registriert.:roll:
 
beispiel: radler hat KEIN geld und KEINEN ausweis mit......Verwaltungsübertretung, kein Ausweis = FESTNAHMEGRUND zur Identitätsfeststellung
.....und dann kannst dir die suderei von den vorgesetzten anhören. und vom UVS und und und.......

Alles klar. :daumen:
 
http://kurier.at/chronik/wien/betrunkener-radler-fuhr-polizisten-nieder/15.354.025


Beamter erlitt Verletzungen am Handgelenk und im Rückenbereich.

Ein betrunkener Fahrradfahrer hat am Sonntag gegen 21.30 Uhr einen Polizeibeamten verletzt. Nachdem der 34-Jährige in der Wiener Innenstadt eine Fahrweise an den Tag legte, die unter anderem Einbahnen und rote Ampeln unberücksichtigt ließ, wollte ihn ein Streifenwagen wegen dieser Verwaltungsübertretungen anhalten. Sowohl Blaulicht wie Folgetonhorn ignorierte der alkoholisierte Verkehrsteilnehmer aber. Der darauf folgende Anhalteversuch eines Polizisten, der zu Fuß auf Streife war, endete mit einem Zusammenprall, da der Radler einfach auf den Beamten zugerast war.

Der Vorfall ereignete sich am Hof. Der Beschuldigte raste auf den Polizisten zu und prallte in Folge mit ihm zusammen. Dabei wurde der Polizist am Handgelenk und im Rückenbereich verletzt. Auch der 34-jährige kam durch den Aufprall zu Sturz und erlitt eine Abschürfung am Handballen. Die Alkoholuntersuchung ergab 1,58 Promille. Der Mann, der laut Polizeisprecherin Adina Mircioane zu seiner Tat keine Angaben machen wollte, wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung auf freiem Fuß angezeigt.

(APA/jt) Erstellt am 10.06.2013, 15:32
 
Hmm, und wer hat jetzt die 1,58 promille ghabt? der radfahrer oder der polizist? :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hmm, und wer hat jetzt die 1,58 promille ghabt? der radfahrer oder der polizist? :mrgreen:

das ist nicht immer sicher. ich kenne einen polizisten, der pflegt bei der alkokontrolle zu sagen "wenn sie nicht reinblasen, dann mach ich das, und dann wird's für sie richtig teuer"......
 
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