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@Mitglied #52454 2 Fragen an den Experten:
1. Wenn am (rechten) Radfahrstreifen ein Radfahrer ein Stück hinter mir fährt, darf ich dann rechts abbiegen und dabei annehmen, dass er seine Geschwindigkeit ohnehin vorschriftsgemäß reduziert (Annäherung an Kreuzung)?
2. Wenn ein Radfahrer unerlaubterweise neben mir mir rechts schnell am Gehsteig radelt, darf ich dann bei der Kreuzung rechts abbiegen? Darf ich den Radfahrer dabei "niederbügeln"? Nur zur Sicherheit:
Oder muss ich ich auf Grund seines verkehrswidrigen Verhaltens (Radeln am Gehsteig) annehmen, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz nicht gilt?
Fragen über Fragen.
1. Wenn am (rechten) Radfahrstreifen ein Radfahrer ein Stück hinter mir fährt, darf ich dann rechts abbiegen und dabei annehmen, dass er seine Geschwindigkeit ohnehin vorschriftsgemäß reduziert (Annäherung an Kreuzung)?
2. Wenn ein Radfahrer unerlaubterweise neben mir mir rechts schnell am Gehsteig radelt, darf ich dann bei der Kreuzung rechts abbiegen? Darf ich den Radfahrer dabei "niederbügeln"? Nur zur Sicherheit:
Oder muss ich ich auf Grund seines verkehrswidrigen Verhaltens (Radeln am Gehsteig) annehmen, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz nicht gilt?Fragen über Fragen.

und als Pensionist so einem Rotzlöffel nachzurennen wäre ja auch zu viel verlangt, es hat schon seinen Grund warum Pensionisten nur für das Anzeigen von Parksündern und nicht für den fliesenden Verkehr zuständig sind. 
