In Österreich sind öffentliche sexuelle Handlungen nach
§ 218 StGB ebenso wie sexuelle Belästigung mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht. (Wikipedia)
Schwieriger ist Nacktheit an unpassenden Orten. Da scheint die Rechtssprechung sehr uneinheitlich zu sein. Für Deutschland habe ich hier einiges gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung_der_Allgemeinheit, aber Deutschland ist auch hier wieder einmal völlig irrelevant.
Sexuelle Belästigung im Sinne von § 218 kann durchaus provokante zur Schau Stellung eines nackten Körpers sein, insbesondere, wenn Kinder davon betroffen sind (wobei ich persönlich glaube, dass sich insbesondere kleine Kinder dadurch nicht belästigt fühlen würden, selbst wenn ihr nackig
hopa hopa Reiter spielt

)
Eine völlig andere Frage ist, wie viel oder wenig sich Nachbarn belästigt fühlen (ich meine das jetzt nicht juristisch). Erfahrungegemäß fühlen sich Männer tendentiell durch schöne Frauen wenige belästigt als duch hässliche, bei Frauen ist das - aus mir völlig unverständlichen Gründen - gegenteilig. Ich fühle mich durch nackige Männer generell eher belästigt, denn ich kann kein ästhetisches Vergnügen daran finden, sie zu betrachten, wie meine Frau das emfindet weiß ich nicht, sie spottet aber zuweilen über deren Dingelchen, insbesondere, wenn sie aus kaltem Wasser steigen

. Sei dem wie dem wolle, es entscheidet, wie lieb die Nachbarn Euch dann noch haben. Und glaub mir, es fühlt sich absolut sch.... an, in einer Zwergenhaussiedlung zu leben, wenn einen die Nachbarn nicht gern haben. Ein Grund, warum mir solche Siedlungen verhasst sind, ich habe 8 Jahre in einer gelebt, jetzt erlaubt das Einkommen endlich eine geräumige Altbauwohnung im Zentrum
