nackt sonnen im eigenen garten - erlaubt?

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Duas eifoch... den Menschen mecht i seng, der zu dir hingeht und sagt "Ziagns ihna bitte wos au..." :lol:

.

Die eifersüchtige funzn ausm ersten stock...die grantig is...weil ihr oida immer obespechtlt!
Die frau kaiser mitm fernrohr, die für ruhe und ordnung sorgt???
 
Die eifersüchtige funzn ausm ersten stock...die grantig is...weil ihr oida immer obespechtlt!
Die frau kaiser mitm fernrohr, die für ruhe und ordnung sorgt???

Goar nix traun si si sogn 8-)

Immer sche griasn ned vergessen... ;)
 
Duas eifoch... den Menschen mecht i seng, der zu dir hingeht und sagt "Ziagns ihna bitte wos au..." :lol:

Btw: Ich hab das super gelöst:
Hohe Hecke und eine Markise...
Markise bittet "Sichtschutz" von oben und die Hecke fast rundherum.... Und ein sonnenplatzerl bleibt auch noch...

ja hohe hecken haben wir auch. markise ist leider nicht möglich. diese müsste man seitlich anbringen und das geht aus baulichen gründen nicht :( sonst hätten wirs schon gemacht.
 
wir haben eine sehr dichte hecke. man kann von draußen (siedlungsstraße) nicht reinsehen. aber von den balkonen oberhalb
Was würdest Du denn davon halten, wenn Du Deine betroffenen Nachbarn fragst, ob sie sich gestört fühlen würden. :lehrer:
 
Probier es aus.

Es würde mich wundern, sollte sich jemand dadurch gestört fühlen.

Aber wenn doch, dann stell es wieder ein! LEIDER!
 
Probier es aus.

Es würde mich wundern, sollte sich jemand dadurch gestört fühlen.

Aber wenn doch, dann stell es wieder ein! LEIDER!


werd ich bei nächster gelegenheit machen :)
und ich werd mich net so hinlegen dass es jeder sehen muss, aber ganz verbieten möcht ichs mir auch net lassen...
 
gar nix - das sind 20 parteien ;) weil eben jeder der reinsehen will auch reinsehen kann ;)
OK, san a bisserl viel zum fragen. :mrgreen: Das Einzige was ich rechtlich in dieser Richtung weiß, ist dass man in Dtl. nackt auf seinem Balkon liegen darf, sofern dieser von der Strasse aus nicht einsehbar ist. Müsste dann eigentlich auch für den Garten gelten. Von Euern Gesetzen hab I koa Ahnung. :oops:
 
Erregung öffentlichen ärgernisses kannst ja ned du beurteilen!!!!
Wenn sich wer dadurch gestört fühlt...seis weil kleinkinder dich anschauen "müssen" dann hast scho die kacke am dampfen! Und wenn vielleicht nicht durchs gesetz...dann möglicherweise durch die hausgemeinschaft! Und das ist minder lustig...
 
wems ned passt der soll einfach ned reinschaun ..... aus meiner sicht darfst im eigenen garten nackig sein soviel du willst ...... aber bitte poste mal ein foto hier drinnen :D
 
Wo kein Kläger,
da kein Richter ;)
Schon, aber das mit dem Kläger weiß man ja vorher nicht. Der wird auch nicht zu ihr sagen, sie soll sich was anziehen, sondern gleich die Polizei rufen. Womit wir wieder bei der Gesetzeslage wären. :mrgreen:
 
aber es ist ja kein balkon, sondern ein garten. man kann von den balkonen der anderen wohnungen reinschauen wenn man will...vor allem lieg ich auf der terrasse in der sonne, da bietet der balkon von oberhalb ein wenig schutz und mann muss schon reinschauen wollen...
 
Bei uns gibts so Anwaltshotline für unkomplizierte Rechtfragen. Da investierst ca. 40 € und dann weißt es genau. Werds in Österreich wohl auch geben.
 
aber es ist ja kein balkon, sondern ein garten. man kann von den balkonen der anderen wohnungen reinschauen wenn man will...vor allem lieg ich auf der terrasse in der sonne, da bietet der balkon von oberhalb ein wenig schutz und mann muss schon reinschauen wollen...

wenn man „mutwillig“ reinschaun muss damit man was sieht, könnens gacken gehen :D
anders würds aussehen wenn die einzige strasse der siedlung vorbei geht, und die quasi direkt an ir vorbei müssten und nicht wegschaun könnten, dann wärs was anderes.

erregung öffentlichen ärgernisses kanns ja wohl nicht sein, dein garten ist ja ned öffentlich
 
Zurück
Oben