Institution Ehe

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ob ein downgeloadetes formular mit einer unterschrift drauf im worst case mirnixdirnix wirklich ausreichend ist würde ich bezweifeln.
 
Das stimmt allerdings, dafür gibt es dann ein weiteres Formular... Der Amtsschimmel lässt grüßen...
eben, wozu zig formulare wenn ich alles, wirklich alles mit einem einzigen schriftstück absichern kann?

darüber hinaus ein satz von unserem notar, der mir im kopf geblieben ist...
patientenverfügungen sind ja an und für sich eine nette sache... nur wenn der fall eintritt bei dem der patient nicht mehr in der lage ist selbst entscheidungen zu treffen...dann ist jedem arzt ein gespräch mit einer bevollmächtigten person lieber als wenn er sich durch zig seiten einer verfügung durchquälen muss...
 
Das ist bei uns noch gar nicht so lange möglich. Und in den meisten Teilen der Welt gibt es sogar noch Zwangsheirat und dgl.

Meine Frage zielt aber eigentlich auf die Jahrhunderte ab, das blind durchgezogen wurde. Meistens auch durch Zwangsheirat

Die Liebesheirat ist historisch gesehen ohnehin ein Kind der Neuzeit. Früher wurde gezielt Gut zu Gut verheiratet. Für Menschen ohne Besitz schwer vorstellbar. Mit dem Aufkommen militanter Religionen wird das wieder zunehmen. Die Frauen werden dann gar nicht mehr gefragt.
 
Die bäuerliche Dorfgemeinschaft war früher ein hartes Stück Brot und ist es heute noch in den hinteren Ecken des Planeten. Bei der Vereinigung der Männer und Frauen ging und geht es darum, die Dorfsippe durch Nachwuchs am Leben zu halten. Um diesen großzuhecken, ist es besser, dass Mann und Frau eng und ausnahmslos zusammenstehen, und zwar mindestens bis der Nachwuchs flügge ist. Fremdgeherei führt im Dorf zu gefährlichen Verwerfungen, und nach jenem anstrengenden, besten Teil des Lebens ist dann eh nicht mehr viel los mit spätem Dolce Vita. - also durchgehende Monogamie als Dorfmoral. Die Religion, jedenfalls die, die über die primitive Naturgötzenanbetung hinausgeht, hat diese Moral dann okkupiert, mit Gottes Strafe bewehrt und zum Beispiel 10 Gebote verfasst. Du sollst nicht Ehebrechen.

In der modernen bürgerlichen Gesellschaft wurde diese Moral teilweise obsolet - gesellschaftliche Absicherung von Kindern, Geschiedenen und Alten. Höhepunkt um 1970, als eine recht hohe Zivilisiertheit herrschte - und die Leute es sich witzigerweise leisten konnten, ungestraft ihren animalischen Trieben nachzugehen. Schöner Hintertreppenwitz das. Das wirkt glücklicherweise bis heute und in dieses Forum nach, aber mit gegenwärtiger zivilisatorischer Abwärtsentwicklung und Verrohung feiern die alten Ideale wieder Renaissance - Ehe, Eigenheim, ordentliche Kinder und der ganze Scheiß, umgeben von einer modernen SOMFI-Alarmanlage.
 
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eben, wozu zig formulare wenn ich alles, wirklich alles mit einem einzigen schriftstück absichern kann?

darüber hinaus ein satz von unserem notar, der mir im kopf geblieben ist...
patientenverfügungen sind ja an und für sich eine nette sache... nur wenn der fall eintritt bei dem der patient nicht mehr in der lage ist selbst entscheidungen zu treffen...dann ist jedem arzt ein gespräch mit einer bevollmächtigten person lieber als wenn er sich durch zig seiten einer verfügung durchquälen muss...
Ich denke, wir meinen das Gleiche...
Mit der Patientenverfügung ist eigentlich auch der Ehepartner gemeint, weil nur aufgrund der Ehe bist Du nicht bevollmächtigt...
Wir haben eine gegenseitige Verfügung/Vollmacht und auch eine gegenseitige Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte ausgefüllt...
Wobei,
ob ein downgeloadetes formular mit einer unterschrift drauf im worst case mirnixdirnix wirklich ausreichend ist würde ich bezweifeln.
bei der Verfügung wäre es sicher ratsam, diesen Schrieb auch noch zusätzlich bei einem Notar des Vertrauens zu hinterlegen...

Irgendwie - finde ich zumindest - geht man mit diesem Thema viel zu sorglos um. Bei Eitel-Wonne-Sonnenschein mag man nicht daran denken vorzusorgen, und wenn der Worst case eintritt, ist es meistens zu spät dafür...

Mr. Salt
 
Ich denke, wir meinen das Gleiche...
Mit der Patientenverfügung ist eigentlich auch der Ehepartner gemeint, weil nur aufgrund der Ehe bist Du nicht bevollmächtigt...
Wir haben eine gegenseitige Verfügung/Vollmacht und auch eine gegenseitige Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte ausgefüllt...
Wobei,

bei der Verfügung wäre es sicher ratsam, diesen Schrieb auch noch zusätzlich bei einem Notar des Vertrauens zu hinterlegen...

Irgendwie - finde ich zumindest - geht man mit diesem Thema viel zu sorglos um. Bei Eitel-Wonne-Sonnenschein mag man nicht daran denken vorzusorgen, und wenn der Worst case eintritt, ist es meistens zu spät dafür...

Mr. Salt



Insbesonders Patientenverfügung ist kritisch. Diese bedarf eines ausführlichen ärztlichen Beratungsgespreches und muss, wenn ich richtig informiert bin, in zeitlichen Abständen erneuert werden.
 
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