B
Gast
(Gelöschter Account)
Laut Eherecht gilt Sexverweigerng ebenso als schwere Verfehlung, wie wenn ein Partner zuviel ??? einfordert.Da stimme ich dir prinzipiell zu ... ABER ...
ich denke die Gesellschaft verändert sich. Früher war der Ehebruch noch unter Strafe gestellt (in anderen Ländern wird man noch immer gesteinigt dafür), heute gehört es sich bloß nicht mehr.
Wie wird es in 10 oder 20 Jahren sein?
Hier wurde ja auch schon angesprochenb, dass es Partnerschaften gibt, in denen sich zwischen den Partnern gar kein Sex mehr abspielt.
Wenn Mann oder Frau sich jetzt einen anderen Sexpartner suchen und vielleicht auch finden und ausschließlich mit d
Frage: Wenn der die Partner nicht mehr Sex miteinander haben wollen/können/dürfen, ist es dann noch Betrug, wenn sich ein oder beide Partner anderweitig umsehen?
Gleiches gilt auch für den Seitensprung, auch, wenn dieser strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird. ;-)
für mich machts null unterschied. Er fickt ne andere frau...ob er dafür geld ausgibt oder nicht ist MIR ja wurscht, weil ICH werd beschissen...so oder so....
saugeil