Ehebruch: Geliebte müssen Detektiv zahlen

Nau... :shock:
Sollte ich je als "Geliebte" in eine Scheidung verwickelt werden, zahl ich ganz bestimmt keine Detektiv-Kosten... :roll:

Vor allem:
Wer sagt denn, dass die Geliebte wusste, dass er verheiratet ist? :fragezeichen:

Sachen gibts... :mauer:
 
Das kann es wohl bitte nicht sein oder?

Also, ich muss herzlich lachen ... ich finde es absolut okay,wenn ned sogar genial ...

Wer sich in eine bestehende Ehe einmischt, muss auch mit Konsequenzen rechnen ... :cool:

Wer sagt denn, dass die Geliebte wusste, dass er verheiratet ist? :fragezeichen:

Nau, im Normalfall sollte die Geliebte schon grad wissen, mit wem sie sich einlässt, meinst nicht..?

Ja, eh ... :mrgreen:
 
.... nau Bumm...... und jetz mal weitergedacht.... wie schaut des dann aus mit den Sexworker (innen) ???...... müssen sie sich dann auch drauf gefasst machen, a Rechnung vom Detektiv zu bekommen, wenn der Kunde verheiratet ist ??? :mauer::mauer::mauer:

.... und i hab gedacht, des Mittelalter is scho lang vorbei.... :mauer:
 
Der Bericht auf orf.at ist ohne jede Substanz. Es wird jemand zitiert, der andeutet, dass es schon so etwas gegeben hätte. Die konkreten näheren Umstände bleiben unerwähnt.

In Wirklichkeit macht hier ein Innungsmeister Werbung für seine Branche, indem er sagt: "Beauftragt uns nur. Zahlen muss dann eh ein anderer."
 
Ist ja eh ein alter Hut, das kommt alle paar Jahre wieder mal in die Medien!
 
Der Bericht auf orf.at ist ohne jede Substanz. Es wird jemand zitiert, der andeutet, dass es schon so etwas gegeben hätte. Die konkreten näheren Umstände bleiben unerwähnt.
In Wirklichkeit macht hier ein Innungsmeister Werbung für seine Branche, indem er sagt: "Beauftragt uns nur. Zahlen muss dann eh ein anderer."

Ich kenn ein (ehemaliges) Pärchen, bei dem sie nach Einreichen der Scheidung eine neue Beziehung eingegangen ist - und der neue Partner darf jetzt genau solche Kosten zahlen...
Und ihre Unterhaltsansprüche hats damit auch versemmelt.

Ich finds schon komisch, dass man nicht mal NACH Einreichen der Scheidung was Anderes eingehen darf... :roll:
 
hmm... also ich find das ehrlich etwas merkwürdig. ich könnte eher noch nachvollziehen wenn der ehebrecher zahlen muss, da der ja eigentlich "schuld" ist. generell kenne ich es aber nur so, dass der zahlt der den detektiv beauftragt. immerhin muss der/die betrogene/r auch keinen detektiv nehmen, sondern kann sich gleich trennen, wenn er/sie seinem/ihrem partner nicht mehr vertraut. wenns mal soweit ist, ist an der beziehung häufig eh nix mehr zu retten...

generell würde mich aber höchstens ein gerichturteil dazu bringen etwas zu zahlen, andere könnten da rechnungen schicken, bis sie schwarz werden.
vorallem wo ist da die rechtliche grundlage??? man kann nicht zur zahlung von etwas verdonnert werden, dass man nicht konsumiert hat. also ohne vertrag oder ähnlichem könnens da einem gern haben... wär ja noch schöner...
 
Wundert mich schon ein wenig, dass die Geliebte zahlen soll obwohl der Ehebruch-Paragraph bereits gefallen ist. Außerdem binden wir Männer einer kurzzeitigen Affäre kaum auf die Nase, dass wir gebunden sind!
 
Der Bericht auf orf.at ist ohne jede Substanz. Es wird jemand zitiert, der andeutet, dass es schon so etwas gegeben hätte. Die konkreten näheren Umstände bleiben unerwähnt.

In Wirklichkeit macht hier ein Innungsmeister Werbung für seine Branche, indem er sagt: "Beauftragt uns nur. Zahlen muss dann eh ein anderer."
...

schaut genau danach aus..... hab mir das Urteil (dürfte sich um besagten Fall handeln) vom OGH grad angesehn ([URL="http://weblog.derdetektiv.at/uploads/Entscheidungen/urteildetektivvideoberwachung.pdf"]http://weblog.derdetektiv.at/uploads/Entscheidungen/urteildetektivvideoberwachung.pdf[/URL]

... stammt von Ende 2006.... und besagter Bericht im Orf stellt nur mal die halbe Wahrheit dar (bzw. das zitierte Interview....)... aber, lest es euch selbst durch und macht Euch ein Bild....:cool:

abgesehn davon - das Verschulden bei Scheidung bzw. dessen rechtliche Bewertung hat sich meiner Erfahrung nach seither doch geändert..... ;)
 
Ich finds schon komisch, dass man nicht mal NACH Einreichen der Scheidung was Anderes eingehen darf... :roll:
Was ist so schwer daran, noch die kurze Weile - wenigstens offiziell - zu wahren, die zwischen Einreichung des Antrags und der definitiven Scheidung besteht...? Und wenn's Streitereien bei der Scheidung gibt, die länger andauern, kommt es auf einen Ärger mehr oder weniger eh schon nicht mehr an .. ;)

... Außerdem binden wir Männer einer kurzzeitigen Affäre kaum auf die Nase, dass wir gebunden sind!..
Davon war aber ned die Rede, eine Geliebte oder einen Geliebter stufe ich nicht unter "kurzzeitige Affaire" ein... :nono:
 
das der Ehebrecher belangt werden kann, entspricht unter bestimmen voraussetzungen der realität!

auf jedenfall muß der ehestörer ganz klar davon kenntnis erlangen, das der umgang mit dem jeweiligen verheirateten ehebrecher nicht erwünscht ist!

ist dies gegeben wird es gefährlich!

Aktuell im bekanntenkreis ausjudiziert, der betrogene hat vom gericht schadenersatz zugesprochen bekommen!

Anlaßfall: der betrogene ehemann hat dem nebenbuller mit telefonat und email vorher aufgefordert die finger von seiner frau zu lassen.... hat er natürlich nicht aber gezahlt hat er !!

ist jedenfalls ein sache der beweiswürdigung vor gericht aber wenn der betrogene das glaubhaft machen kann und einen halbwegs gescheiten anwalt hat wird´s vermutlich eng!

im zweifelsfall bei so einer situation die finger von mann oder frau lassen, wenn man es kann!!
 
vorallem wo ist da die rechtliche grundlage??? man kann nicht zur zahlung von etwas verdonnert werden, dass man nicht konsumiert hat. also ohne vertrag oder ähnlichem könnens da einem gern haben... wär ja noch schöner...

Schadenersatz. Der Ehestörer verursacht den Schaden des Vertragsbruchs (mit) und daraus abgeleitete Kosten wie Überwachung, Trennungskosten und unbekämpft Alimentationszahlungen.

Wird ein Ehepartner betrogen und würden ihm aus einer Trennung Alimentationskosten für den betrügenden Partner erwachsen, so kann er diese abwenden, indem er die Schuld des betrügenden Partners nachweist - der schuldige Partner verliert den Unterhaltsanspruch. Die dazu nötigen Beweismittel können den Schuldtragenden angelastet werden. Das kann bei Mitwisserschaft auch der Ehestörer sein.
Diese Kosten sind nicht anlastbar, wenn die Ehe bereits als zerrüttet erkennbar (getrennte Wohnsitze, eingereichte Scheidung). GGGB: dein Bekannter hätte dagegen berufen können.
 
Diese Kosten sind nicht anlastbar, wenn die Ehe bereits als zerrüttet erkennbar (getrennte Wohnsitze, eingereichte Scheidung). GGGB: dein Bekannter hätte dagegen berufen können.

.... und im vorliegenden Fall lief das Verhältnis (welches selbst durch den Detektiv nicht als ehebrecherisches Verhältnis - sprich sexuelle Kontakte - nachgewiesen werden konnte...) seit 2001.... die Frau hat davon gewusst.... erst nach EINREICHUNG der Scheidung (durch den Mann) hat die Gehörnte einen Detektiv beauftragt..... und die Geliebte musste trotzdem 50% zahlen..... :mauer::mauer::mauer:
 
Was ist so schwer daran, noch die kurze Weile - wenigstens offiziell - zu wahren, die zwischen Einreichung des Antrags und der definitiven Scheidung besteht...?

Naja, sich zu verlieben kann man wohl schwer verhindern...
Und wenn ich meine Scheidung als Beispiel hernehme - die hat über ein Jahr angedauert, weil mein Ex-Mann es vorgezogen hat, nicht zu Terminen zu erscheinen und so weiter... :roll:

GGGB: dein Bekannter hätte dagegen berufen können.

Hat er eh... Und jetzt ist es so, dass die Kosten zwischen ihm und seiner neuen Flamme geteilt werden...
 
Auftrag an das Detektivbüro Juli 2003.
Einbringung der Scheidungsklage Juli 2004.

;)...recht hast.... :daumen:.... hab schlampig gelesen..... "daß er die Scheidungsklage einbringen werde"..... dann hat sie den Detektiv beauftragt :daumen::daumen:.... Scheidungsklage war noch NICHT eingebracht.... ;)

P.S.:was mir jetzt jedoch seitens der Detektive komisch vorkommt, daß sie in diesem Artikel http://weblog.derdetektiv.at/archives/1785-Hohe-Kosten-fuer-Ehebrecher.html von der Übernahme der Kosten durch die Nebenbuhlerin sprechen.... keine Rede von wegen, daß über 8.000 Euro eingeklagt wurden und so gesehen die Beklagte "nur" die Hälfte zahlen musst.... mMn is des zumindest fragwürdig....
 
Wo gibt's denn so etwas, dass man für etwas bezahlen soll, das man nicht beauftragt hat - auch nicht indirekt.

:mauer:

Da wird nur mehr abgezockt und den/der Ex geschädigt, wo es nur geht. :kopfklatsch:
 
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