Upskirting als Straftat

Sich provozierend zu kleiden ist ein Verhalten. Vor allem vor dem dann durch den neu geschaffenen Hintergrund, jemanden zu einer Straftat zu verleiten.
Das "provozierend" ist hier reine Interpretation. Es kann verschiedene Gründe geben, warum sich eine Frau leicht kleidet. Erst wenn sie mit Blicken oder Bewegungen gezielt provoziert, erst dann würde sie eine Mitschuld tragen. Das Tragen freizügiger Kleidung alleine ist kein provozierendes Verhalten.
 
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Das Tragen freizügiger Kleidung alleine ist kein provozierendes Verhalten.

Zur rechten Zeit am rechten Ort sicher nicht. Wie gesagt, sollte eine Frage des Anstandes und der Sitte sein, und nicht des Strafgesetzbuches.

Erst wenn sie mit Blicken oder Bewegungen gezielt provoziert, erst dann würde sie eine Mitschuld tragen.

Wer wollte da entscheiden, welcher Blick und welche Bewegung provozierend sind?
 
Was hier provozierenderweise unter dem Deckmäntelchen des Philosophierens vom Marleneprofil und anderen betrieben wird ist nichts anderes als der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr.
Das beleidigt sowohl Frauen (die sich angeblich provozierend Kleiden oder verhalten) als auch Männer (die sich angeblich so wenig im Griff haben, dass sie völlig willenlos auf dieses kolportierte Verhalten reinfallen.)
Sonst ist aber noch alles frisch im Hirnkastl?
 
Zur rechten Zeit am rechten Ort sicher nicht. Wie gesagt, sollte eine Frage des Anstandes und der Sitte sein, und nicht des Strafgesetzbuches.
Und da wären wir wieder beim Thema der prüden Gesellschaft.
Auch in der U-Bahn kann eine Frau einen Minirock tragen, ohne sexuelle Gedanken dabei zu haben. Vielleicht findet sie sich so schöner? Oder sie findet einen Minirock im Sommer angenehm zum Tragen? Oder vielleicht hat sie zwar sexuelle Gedanken, will aber nur einen bestimmten Mann gefallen? Warum wird das Tragen eines Minirocks sexualisiert?

Wer wollte da entscheiden, welcher Blick und welche Bewegung provozierend sind?
Wenn Frau in der U-Bahn gegenüber einem Mann sitzt, ihre Beine spreizt und ihm dabei in die Augen schaut, dann ist das z.B. ein provozierendes Verhalten. Muss ich dir jetzt wirklich erklären, wie zwischenmenschliche nonverbale Kommunikation funktioniert? :meh:
 
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Nicht das erste Mal, dass ein Gesetzesentwurf ohne Überlegung der Prinzipien beschlossen wird.

Scheitert bereits an der Frage wer dadurch geschädigt, eingeschränkt usw. wird.
Persönlichkeitsrechte greifen nicht, da die fotografierten Körperteile unter einem Rock eine Person i.d.R nicht identifizierbar machen und Unbekannt keine Person ist.
Sollte man identifizierbar sein, ist es bereits durch das Recht am eigenen Bild geschützt und keine weiterer Gesetzesentwurf nötig.

Oder ich geh einfach zu meiner Bank, trage einen kurzen Rock, setze mich dort breitbeinig hin sodass die Sicherheitskamera meinen Intimbereich filmt und verklage dann die Bank wegen des Eingriffs in meine Intimsphäre.

Schutz der Intimsphäre muss bereits durch die Person selbst erfolgen. Kleidungsstücke zu tragen, die zu irgendeiner Seite geöffnet sind und direkten Einblick auf den Intimbereich ermöglichen, gehören nicht dazu.

Die dahinterliegende Idee is sogar noch besser, nämlich dass Frauen keine Eigenverantwortung beim Schutz der Intimsphäre zugestanden werden kann.
Sie sind damit Kindern gleichgestellt.

Verstößt in seiner aktuellen Form auch jegliche Gleichbehandlungsgesetze indem es teilweise nur weibliche Körperteile betrifft:
4. von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gese...BF5CB2FFC.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2
Hebt seine Gültigkeit bei Röcken auch direkt wieder auf und versagt als Schutz gegen "upskirting", denn Ein Rock schützt nicht gegen Anblick (von unten).
 
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A jo...
Nur weil Frau ohne Slip ausgehen darf, soll es ein Freibrief fürs Fotografieren sein...
Spiel es weiter...
Nur weil Frau sexy gekleidet ist, soll es ein Freibrief zur sexuellen Nötigung/Vergewaltigung sein...

Oida, de Wöd steht nimma laung...:verwirrt:

Es bedarf keiner Erlaubnis jemanden in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Lediglich die Verbreitung, zur Schaustellung oder sonstige Verwertungen bedürfen der Einwilligung des Abgebildeten. Und auch das nur, wenn er als Person überhaupt erkennbar/ identifizierbar ist.

Insofern hast du mit "Freibrief" schon recht, wenn es keiner besonderen Handlung bedarf, ein Upskirt zu schießen. Ein Handy unter den Rock zu halten, wäre allerdings ein Eindringen in die Intimsphäre. Ein Foto auf der Rolltreppe in angemessenem Abstand nicht.

Schließlich ist ja ein Foto ( nur für den Eigenbedarf ) nichts anderes als das Festhalten eines Gesehenen / Augenblicks. Und Sehen dürfte wohl Gott sei Dank ( noch nicht) strafbar sein.

Der Vergleich mit sexueller Nötigung/ Vergewaltigung ist hier unangebracht.
 
Es bedarf keiner Erlaubnis jemanden in der Öffentlichkeit zu fotografieren. Lediglich die Verbreitung, zur Schaustellung oder sonstige Verwertungen bedürfen der Einwilligung des Abgebildeten. Und auch das nur, wenn er als Person überhaupt erkennbar/ identifizierbar ist.
Marlene, ich denke Du bist nicht so dumm, dass Du weißt, wie ich den Post gemeint hab...
btw: wie viele Erbsen sind es schon...
Der Vergleich mit sexueller Nötigung/ Vergewaltigung ist hier unangebracht.
Ist Deine Meinung, meine nicht... :winke:
 
Marlene, ich denke Du bist nicht so dumm, dass Du weißt, wie ich den Post gemeint hab...
btw: wie viele Erbsen sind es schon...

Ist Deine Meinung, meine nicht... :winke:

Es geht immer noch um die angestrebte Strafbarkeit. Und da ist eine Vergewaltigung doch wohl immer noch eine andere Nummer als ein anonymes Upskirt, das niemanden unmittelbar schädigt.
 
Verstößt in seiner aktuellen Form auch jegliche Gleichbehandlungsgesetze indem es teilweise nur weibliche Körperteile betrifft:

Ich bitte dich...in einer Zeit, in der Social Platforms weibliche Nippel zensieren, männliche nackte Oberkörper erlaubt sind...was erwartest du? :schulterzuck:

Eines der schwindenden Privilegien der Männer wäre dann ja, dass wir in Badeanstalten wieder Herren-Bade ANZÜGE tragen müssten...oder der Bauarbeiter nicht mehr "oben ohne" arbeiten dürfte...sofern er einen Helm trüge. :haha:
 
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@Mitglied #391280
Es ist schon ein großes Wunder, wie man ein einfaches Thema "völlig losgelöst", nämlich von Vernunft zerreden kann. Gespickt mit geradezu "pha[llus)ntastischen" bloß so genannten Argumenten.
Die Frage, die sich wirklich stellt lautet doch bloß: Brauch man ein Gesetz für ein paar wenige Idioten, die etwas tun oder etwas brauchen, das einem weitgehend normalen Menschen nicht einmal im entferntesten in den Sinn käme? UND: Benötigen die "furchtbar armen" Mädels, die ohne Slip unterwegs sind, den Schutz eines (offenbar gestörten) Gesetzgebers?????????
Auch allen Möchtegern-Spitzenjuristen sei empfohlen, sich latent ungelösten Problemen zu widmen, anstatt sich in unfruchtbare Diskussionen einzulassen.
Dem Staat (welchem auch immer) würde ich empfehlen, solche "Probleme", die höchstens die Priorität 9999 aufweisen, nicht einmal ansatzweise zu beleuchten.
 
Die Frage, die sich wirklich stellt lautet doch bloß: Brauch man ein Gesetz für ein paar wenige Idioten, die etwas tun oder etwas brauchen, das einem weitgehend normalen Menschen nicht einmal im entferntesten in den Sinn käme? UND: Benötigen die "furchtbar armen" Mädels, die ohne Slip unterwegs sind, den Schutz eines (offenbar gestörten) Gesetzgebers?????????
Dagegen ist Marlene ja die Weisheit in Person :shock:
 
Brauch man ein Gesetz für ein paar wenige Idioten, die etwas tun oder etwas brauchen, das einem weitgehend normalen Menschen nicht einmal im entferntesten in den Sinn käme?
Leg Dein Argument auf den Straftatbestand Mord um und finde den Fehler selbst ;)
Benötigen die "furchtbar armen" Mädels, die ohne Slip unterwegs sind, den Schutz eines (offenbar gestörten) Gesetzgebers?????????
Ob ein "furchtbar armes" Mädel ohne U-Wäsche ausgeht oder nicht, darf aber schon deren Privatsache sein, oder?
Dem Staat (welchem auch immer) würde ich empfehlen, solche "Probleme", die höchstens die Priorität 9999 aufweisen, nicht einmal ansatzweise zu beleuchten.
Genau, weg mit dem Rechtsstaat, es lebe die Anarchie :penguin:
 
Ein Arbeitskollege hat so seinen sehr guten Job verloren. War mit ein paar Mitarbeiterinnen im Café und hat heimlich unter dem Tisch unter ihre Röcke fotografiert. Es kam alles aus als der Trottel aufs Klo ging und seine Kamera am Tisch liegen ließ. Die Damen haben einfach mal kurz reingeschaut, er wurde gemeldet und das war dass Ende seiner Karriere.
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?

Die Frage ist doch wieso so etwas "erlaubt" bzw. Nicht gestraft würde... Da kommt man im Jahr 2020 drauf... Ist ja trozdem lobenswert denn Zeit dafür war schon vorgestern...
 
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