Hostessen Tg Höhe.

Kommt darauf an, welche Laune sie grad haben, passieren wird Dir nix, nur der Verkäufer, der hat dann das Problem, zu beweisen, das er ihn Dir ausgehändigt hat, ein teurer Spass übrigens.
sagen sie doch nur........im gesetz steht genau nix darüber, da steht sogar das sie dich nicht strafen wenn du die rechnung nicht hast....anders als in italien, da musst die rechnung vorweisen können sonst bist dran. bei uns is das wieder so ein zahnloses irgendwas.
ich stells mir ja gerade lustig vor nach einem großeinkauf. sollt ich wegem dem kasperl die einkaufstaschen alle ausräumen damit er schaun kann ob auch alles auf der rechnung steht. wenn schon kontrolle dann eher bei wirten usw. nur ist das auch wertlos weil der genau nicht weiß was ich konsumiert habe. ich hab zwar a rechnung aber ob jetzt alles draufsteht was ich bestellt hab weiß er frisch nicht......weil da müsste er bei mir am tisch sitzen.
 
Prostitution ist ein Gewerbe.
Postitutiion ist erlaubt , aber eben nicht Gewerbsmäßig. Eine Prostituierte Arbeitet Selbstständig, unterliegt keiner Anstellung, aber darf es eben nicht Gewerbsmäßig ausüben. Tante Google kann Dir das Erklären
 
Prostitution ist ein Gewerbe.
nein ;)
Eine Prostituierte Arbeitet Selbstständig, unterliegt keiner Anstellung,
ja, trotzdem ist es kein Gewerbe ;)
Postitutiion ist erlaubt , aber eben nicht Gewerbsmäßig.
:verwirrt:
Prostituierte, also Neue Selbstständige, sind KEINE Gewerbetreibenden, haben keinen Gewerbeschein, sind nicht gewerbesteuerpflichtig- nur Einkommenssteuer ;) es gibt noch andere Selbstständige, die kein Gewerbe betreiben :cool:
Tante Google kann Dir das Erklären
:hahaha:
 
Prostitution ist ein Gewerbe. Unterliegt aber nicht der Gesetzlichen Gewerbeordnung.
Jeder der auf eigene Gefahr einer Tätigkeit nachgeht und für etweiige Verdienstausfälle selbst aufkommen muss geht einer Selbstständigen Tätigkeit nach. Das Anmelden der Prostitution unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Diebstahl , oder Hehlerei ist bei Regelmässiger Ausübung auch ein Gewerbe. Unterliegt aber ebenso nicht der Gewerbeordnung wie die Prostitution.
 
Liebe Manon, Einkünfte aus Prostitution sind laut ständiger Rechtssprechung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dass Prostituierte in Österreich keine Gewerbesteuer zahlen ist jetzt nicht wirklich die Neuigkeit schlechthin, die ist in Österreich 1993 das letzte Mal eingehoben worden, danach gab es einige Zeit die Lohnssummensteuer (Teil der Gewerbesteuer), die wurde dann von der Kommunalsteuer abgelöst.

Laut Judikatur können übrigens Prostituierte auch angestellt sein, das widerspricht zwar dem Strafrecht, ist aber so (steuerlich).

Und nein, noch einmal - Privatpersonen werden in Österreich nicht bestraft, wenn sie keine Belege mitnehmen. Auch wenn Du da jetzt einige Meldungen zitierst, die sind falsch und/oder veraltet. Du musst zwar den Beleg mitnehmen, es gibt aber keine Konsequenzen, wenn es nicht gemacht wird (im Gegensatz zu Italien).

Versuch bitte nicht allen zu beweisen, dass Du Dich jedenfalls besser auskennst - in einigen Dingen wirst Du sicher besser Bescheid wissen, in anderen wissen andere halt ein wenig mehr.
 
Privatpersonen werden in Österreich nicht bestraft, wenn sie keine Belege mitnehmen.
Das hab ich auch gar nicht gesagt ;)
Laut Judikatur können übrigens Prostituierte auch angestellt sein, das widerspricht zwar dem Strafrecht, ist aber so (steuerlich).
Für mich und alle anderen zählt hier nur das Strafrecht, GsD können Prostituierte nicht angestellt werden, nicht auszudenken, wären Betreiber weisungsberechtigt und ähnliches.
 
Das hab ich auch gar nicht gesagt ;)

Für mich und alle anderen zählt hier nur das Strafrecht, GsD können Prostituierte nicht angestellt werden, nicht auszudenken, wären Betreiber weisungsberechtigt und ähnliches.
Hat dich jetzt (Tomfun) auch aufgeklärt. Prostitution sind Gewerbiche Einnahmen, unterliegen aber nicht der Gewerbeordnung.
Mir allein wolltest ja vorher nicht Glauben.
 
Aber jede Prostituierte geht einem Gewerbe nach das nicht in der Gewerbeordnung verankert ist. Genauso wie ein Dieb , oder ein Hehler !!! Ist auch ein Gewerbe. Er trägt selbst die Verantwortung über sich, seine Gesundheit und etweiige Arbeitsausfälle.
Wie eine Prostituierte. Ist aber auch kein anzumeldendes Gewerbe !!!!
 
sagen sie doch nur........im gesetz steht genau nix darüber, da steht sogar das sie dich nicht strafen wenn du die rechnung nicht hast....anders als in italien, da musst die rechnung vorweisen können sonst bist dran. bei uns is das wieder so ein zahnloses irgendwas.
ich stells mir ja gerade lustig vor nach einem großeinkauf. sollt ich wegem dem kasperl die einkaufstaschen alle ausräumen damit er schaun kann ob auch alles auf der rechnung steht. wenn schon kontrolle dann eher bei wirten usw. nur ist das auch wertlos weil der genau nicht weiß was ich konsumiert habe. ich hab zwar a rechnung aber ob jetzt alles draufsteht was ich bestellt hab weiß er frisch nicht......weil da müsste er bei mir am tisch sitzen.

Wenn ich unzufriedener Kunde wäre, würde ich glatt sagen, ich hätt keinen Zettel bekommen... :hahaha:
 
Wenn eine Prostituierte eine Rechnung austellen muss, heißt das dann im Umkehrschluss das ich die Rechnung absetzten kann, quasi als Ausgleich damit ich entspannt genug bin um meine Hackler nicht zu züchtigen wenns wieder deppad sind? :hmm:
Ich werd mal den Steuerberater befragen.
 
Wenn eine Prostituierte eine Rechnung austellen muss, heißt das dann im Umkehrschluss das ich die Rechnung absetzten kann, quasi als Ausgleich damit ich entspannt genug bin um meine Hackler nicht zu züchtigen wenns wieder deppad sind? :hmm:
Ich werd mal den Steuerberater befragen.

Solltest auf jeden Fall nachfragen, Stressabbau ist ja förderlich für die Produktivität ;)

Das Ganze ist ja fast ein bisschen schwachsinnig, brauch jetzt zB eine mobile Registrierkasse ... geht find ich schon ein bisschen zu weit :lol::rofl::lol:
 

Ähnliche Themen

V
Antworten
10
Aufrufe
4K
Gast
M
G
Antworten
213
Aufrufe
28K
Gast
M
Zurück
Oben