Schwanger von einem anderen

Hi,



in Österreich bist Du an sich immer zahlungsfähig. Also wenn man Kriminelle, Obdachlose, Botschaftsangehörige, etc. ausnimmt.


LG Tom
Das Existenzminimum (bzw. Existenzminimum - 25 % im Falle einer Pfändung aufgrund Unterhaltsansprüchen) muss Dir immer bleiben … darunter darf nicht gepfändet werden.

Das Existenzminimum ist kein fixer Betrag, sondern wird individuell berechnet.
 
Danke!
Ist in Deutschland genauso, nur die Höhe der Mindestsicherung ist glaub verschieden.

"Der Mindestbehalt, auch Selbstbehalt genannt, bei Unterhaltszahlungen sichert dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum. Er beträgt 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro bei Nicht-Erwerbstätigkeit für Kindesunterhalt in Deutschland."
In Österreich für alleinstehende Personen für das Jahr 2025 beträgt 1.273,99 Euro

Bei Unterhaltspfändungen verringert sich der Betrag um 25 % auf 955,50 Euro.

Werden Unterhaltspflichten wahrgenommen erhöht sich der Betrag (dieser wird individuell berechnet, da hier die Anzahl der Kinder und deren Alter eine Rolle spielt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Da liegt die Rechtsgewalt in meinen Händen.
Das erinnert mich an einen Woody Allen Film, ich glaube, „Geliebte Aphrodite“

Sein Sohn fragt ihn in etwa: „Du Papa, wer hat bei uns zuhause das Sagen? Du oder Mama?“
Er antwortet darauf sinngemäß: „Was ist das für eine Frage? Natürlich ich. Also ich hab die Herrschaft über die Fernbedienung und Mama sagt, was gut für uns ist.“

:mrgreen:
 
Hi,

Wenn dann noch Unterhaltsrückstände aufscheinen bist a Trottl

wieso sprichst Du von Unterhaltsrückständen?

Wennst lange genug, 6 Monate, arbeitslos bist, wird dir das AMS schon sagen was du annehmen wirst

Nein.

In Bildungskarrenz wird weniger verdient, Unterhalt wird vom Verdienst berechnet - hast ja selber geschrieben.

Normalerweise wird das Pflegschaftsgericht das untersagen. Dieser Fall war so besonders, dass er im Anwaltsblatt veröffentlicht wurde.

Um als Landwirt tätig zu sein brauchts erst mal die Absolvierung einer Landwirtschaftsschule oder Prüfung.
Wenn er dies vorweisen kann, kann er sich eine Landwirtschaft kaufen/pachten und diese bewirtschaften.
Wer ihm dies untersagen möchte hast vergessen zu erwähnen🤔.

Das Pflegschaftsgericht. Hier geht es um Unterhalt, da ist das Pflegschaftsgericht zuständig. Steht auch in meinem Beitrag.

LG Tom
 
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