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Hi,
Du hast recht, also dass das Kind schuldlos ist. Es hat ein Recht auf beide Eltern.
Ich nehme an, jede Frau beachtet die Rechte ihrer Kinder. Auch wenn die das Ergebnis z.B. einer Vergewaltigung sind ...
LG Tom
Die Mutter hat das Kind in jedem Fall erstmal "an der Backe". Auch wenn es Kalkül war, hat der Herr ohne Kondom oder Vasektomie gevögelt. Also trägt er auch die Hälfte der Verantwortung. Das Kind ist schuldlos. Der Herr aber nicht!
Du hast recht, also dass das Kind schuldlos ist. Es hat ein Recht auf beide Eltern.
Ich nehme an, jede Frau beachtet die Rechte ihrer Kinder. Auch wenn die das Ergebnis z.B. einer Vergewaltigung sind ...
LG Tom